Charta der Rechte hilfe und pflegebedürftiger Menschen
Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen beschreibt, welche Rechte Menschen haben, die aufgrund ihres Alters, einer Erkrankung oder einer Behinderung Unterstützung und Pflege benötigen. Sie dient Pflegebedürftigen, Angehörigen und Einrichtungen als Orientierung für eine würdevolle und selbstbestimmte Versorgung.
Die Charta umfasst acht zentrale Bereiche: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe, körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit, Privatheit, Pflege und Behandlung, Information und Beratung, Kommunikation und gesellschaftliche Teilhabe, Religion und Kultur sowie palliative Begleitung, Sterben und Tod.
Pflegebedürftigkeit schränkt die allgemeinen Grund- und Menschenrechte nicht ein. Betroffene sollen Entscheidungen über ihren Alltag und ihre Versorgung so weit wie möglich selbst treffen. Sie haben Anspruch auf verständliche Informationen, respektvolle Kommunikation, Schutz ihrer Privatsphäre und eine Pflege, die sich an ihrem individuellen Bedarf orientiert.
Die Charta ist kein eigener Leistungskatalog der Pflegeversicherung. Sie macht jedoch bestehende Rechte sichtbar und hilft dabei, die Qualität von Pflege und Betreuung zu beurteilen. Bei Problemen können sich Betroffene und Angehörige unter anderem an die Pflegeeinrichtung, die Pflegekasse, Beratungsstellen oder zuständige Aufsichtsstellen wenden.
