Viele Familien in Berlin wissen gar nicht, dass ihnen monatlich bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zustehen. Sie lassen diesen Anspruch Monat für Monat ungenutzt verstreichen. Lux Familienpflege berät Sie kostenlos, welche Hilfsmittel zu Ihrer häuslichen Pflegesituation passen, und unterstützt Sie bei der Vorbereitung des Antrags bei Ihrer Pflegekasse.

Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege, verbessern die Hygiene und helfen pflegebedürftigen Menschen dabei, möglichst selbstständig in den eigenen vier Wänden zu leben. Bereits ab Pflegegrad 1 können Sie bei häuslicher Pflege Anspruch auf diese Hilfsmittel haben.
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die Pflegekasse derzeit bis zu 42 Euro monatlich (Stand: Juli 2026, § 40 Abs. 2 SGB XI). Dazu zählen zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Die Kasse bewilligt aber nicht jedes Hilfsmittel automatisch und stellt es nicht immer vollständig kostenfrei bereit. Lux Familienpflege begleitet Sie in Berlin dabei, den passenden Bedarf zu klären und den Antrag bei der Pflegekasse vorzubereiten.
Pflegehilsmittel: Das Wichtigste in Kürze
Vorteile der LUX Familienpflege
Qualitätsmerkmale
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Geräte und Verbrauchsprodukte, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Die Pflegeversicherung unterscheidet dabei zwischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und technischen Pflegehilfsmitteln.
Nicht jedes Produkt, das im Pflegealltag zum Einsatz kommt, zählt automatisch als Pflegehilfsmittel im Sinne der Pflegeversicherung. Entscheidend sind der tatsächliche Bedarf, die konkrete Pflegesituation und die Zuständigkeit von Pflege- oder Krankenkasse. Genau hier setzt eine gute Beratung an, bevor Sie überhaupt einen Antrag stellen.

Welche Pflegehilfsmittel gibt es?
Die Pflegeversicherung unterscheidet drei Gruppen von Hilfsmitteln, die jeweils unterschiedlich abgerechnet werden.
| Kategorie | Beispiele | Kostenübernahme |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen, Mundschutz, saugende Bettschutzeinlagen | Bis zu 42 € monatlich über die Pflegekasse |
| Technische Pflegehilfsmittel | Pflegebett, Lagerungshilfen, Hausnotrufsystem | Pflegekasse, meist mit Zuzahlung oder leihweiser Bereitstellung |
| Medizinische Hilfsmittel | Ärztlich verordneter Rollator, Rollstuhl, bestimmte Inkontinenzhilfen | In der Regel Krankenkasse statt Pflegekasse |
Rollator, Rollstuhl und viele Inkontinenzprodukte zählen also meist nicht zu den Pflegehilfsmitteln der Pflegekasse. Welche Kasse tatsächlich zuständig ist, hängt vom konkreten Produkt und der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall ab.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Anspruch auf Pflegehilfsmittel kann grundsätzlich ab Pflegegrad 1 bestehen. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer vergleichbaren Wohnform lebt und das Hilfsmittel für die Pflege benötigt.
Folgende Voraussetzungen müssen dafür zusammenkommen:
Menschen in einer vollstationären Pflegeeinrichtung erhalten die benötigten Hilfsmittel in der Regel über die Einrichtung selbst. Deshalb besteht dort meist nicht derselbe individuelle Anspruch wie bei der Pflege zu Hause.
Sie sind unsicher, ob Ihr Angehöriger Anspruch hat oder welche Hilfsmittel tatsächlich passen? Lux Familienpflege prüft das mit Ihnen gemeinsam in einem persönlichen Gespräch.
Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse derzeit bis zu 42 Euro pro Monat (Stand: Juli 2026, § 40 Abs. 2 SGB XI). Zum 1. Januar 2025 stieg dieser Betrag von zuvor 40 auf 42 Euro.
Einige Punkte sind dabei wichtig:
Technische Pflegehilfsmittel
Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett oder ein Hausnotrufsystem prüft die Pflegekasse gesondert. Meist stellt sie diese Hilfsmittel leihweise zur Verfügung. Volljährige Versicherte zahlen dafür in der Regel eine Zuzahlung: 10 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 25 Euro je Hilfsmittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI). Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Zuzahlungsbefreiung möglich. Technische Pflegehilfsmittel sind also nicht grundsätzlich kostenlos, auch wenn die Pflegekasse den Großteil der Kosten trägt.
Wie unterstützt LUX beim Antrag auf Pflegehilfsmittel?
Lux Familienpflege lässt Sie mit dem Antrag auf Pflegehilfsmittel nicht allein. Gemeinsam betrachten wir, welche Hilfsmittel im häuslichen Pflegealltag sinnvoll sein können und welche Kasse dafür zuständig ist.
Wir unterstützen Sie insbesondere bei:
- der ersten Einschätzung des Pflegehilfsmittelbedarfs,
- der Unterscheidung zwischen Pflegehilfsmitteln und medizinischen Hilfsmitteln,
- der Auswahl geeigneter Verbrauchs- oder technischer Pflegehilfsmittel,
- der Vorbereitung des Antrags und der benötigten Unterlagen,
- Fragen zur Kostenübernahme durch Pflege- oder Krankenkasse,
- der verständlichen Einordnung des Bescheids.
Über die Bewilligung und den Umfang der Kostenübernahme entscheidet die zuständige Pflege- beziehungsweise Krankenkasse. Lux Familienpflege kann die Antragstellung unterstützen, aber keine Genehmigung garantieren.

Unterstützung beim Pflegehilfsmittel-Antrag in Berlin
Lux Familienpflege berät Pflegebedürftige und Angehörige in ganz Berlin, mit einem Schwerpunkt in den Berliner Ost-Bezirken. Die Beratung orientiert sich an Ihrer tatsächlichen häuslichen Pflegesituation vor Ort, nicht an starren Formularen. Einen Überblick über unsere Einsatzgebiete finden Sie auf unserer Standort-Übersicht.
Für ein persönliches Gespräch nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Auch ein Hausbesuch ist möglich, damit wir uns direkt vor Ort ein Bild von Ihrer Pflegesituation machen können.
Pflegehilfsmittel im Rahmen der häuslichen Pflege
Pflegehilfsmittel entfalten ihren Nutzen vor allem dann, wenn sie wirklich zur individuellen Pflegesituation passen. Ein Pflegebett kann Transfers und Körperpflege erleichtern, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel unterstützen eine hygienische Versorgung, und Lagerungshilfen erleichtern die Positionierung im Bett.
Deshalb betrachten wir den Bedarf an Pflegehilfsmitteln immer im Zusammenhang mit den übrigen Leistungen unseres Pflegedienstes in Berlin. Auch die Förderung der Mobilität und die Einordnung im Pflegegrad-Ratgeber spielen dabei mit hinein. Passende Gehhilfen setzen wir im Rahmen der Mobilitätsförderung gezielt im Alltag ein. So bleibt die Versorgung ein Gesamtbild statt einer isolierten Einzelentscheidung. Speziell bei Ess- und Trinkhilfen beraten wir Sie auch im Zusammenhang mit der Hilfe beim Essen und Trinken.
Vorsicht bei unaufgeforderten Pflegebox-Angeboten
Pflegebedürftige und Angehörige erhalten teils unaufgeforderte Anrufe oder Werbeangebote für Pflegeboxen. Unterschreiben Sie dabei nicht vorschnell einen Vertrag oder eine Abtretungs- beziehungsweise Vollmachtserklärung.
Prüfen Sie vor einer Bestellung:
Lux Familienpflege unterstützt Sie dabei, den tatsächlichen Bedarf einzuschätzen und den Antrag gezielt statt pauschal vorzubereiten.
FAQ zu Pflegehilfsmitteln in Berlin
Anspruch kann grundsätzlich ab Pflegegrad 1 bestehen, wenn die pflegebedürftige Person zu Hause oder in einer vergleichbaren Wohnform gepflegt wird und das Hilfsmittel für die häusliche Pflege benötigt wird.
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die Pflegekasse derzeit bis zu 42 Euro monatlich (Stand: Juli 2026). Für technische Pflegehilfsmittel gilt meist eine Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel.
Pflegehilfsmittel werden grundsätzlich bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. Manche Anbieter übernehmen Teile der Antragstellung oder Abrechnung direkt. Lux Familienpflege berät Sie zum Ablauf und unterstützt bei der Vorbereitung.
Ja. Lux Familienpflege unterstützt Sie in Berlin bei der Einschätzung des Bedarfs, bei der Unterscheidung der Hilfsmittelarten sowie bei der Vorbereitung und Antragstellung. Über die Genehmigung entscheidet die zuständige Pflege- oder Krankenkasse.
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist normalerweise kein ärztliches Rezept nötig. Bei medizinischen Hilfsmitteln, die über die Krankenkasse finanziert werden, kann dagegen eine ärztliche Verordnung erforderlich sein.
Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden bis zum monatlichen Höchstbetrag von 42 Euro übernommen. Bei technischen Pflegehilfsmitteln kann eine Zuzahlung anfallen. Die Kostenübernahme hängt zudem von den individuellen Voraussetzungen ab.
Ein ärztlich verordneter Rollator gilt in der Regel als medizinisches Hilfsmittel und wird meist über die Krankenkasse finanziert. Die genaue Zuständigkeit sollte vor der Antragstellung geklärt werden.
Nein. Lux Familienpflege unterstützt bei der Bedarfsklärung und der Antragstellung. Die verbindliche Entscheidung über Genehmigung und Kostenübernahme trifft die zuständige Pflege- oder Krankenkasse.
