Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege und helfen bei der Alltagsunterstützung für Senioren und pflegebedürftige Menschen. Dabei gibt es Pflegehilfsmittel für den täglichen Gebrauch und auch größere Hilfsmittel wie einen Rollator zum Beispiel, den man aber gesondert bei der Pflegekasse beantragen muss. Die Pflegehilfsmittel für den täglichen Gebrauch hingegen können von jedem genutzt werden, der einen Pflegegrad hat.

Wer einen Pflegegrad hat, kann Pflegehilfsmittel kostenfrei bestellen. Das gilt ab Pflegegrad 1. Alle Versicherten einer gesetzlichen Pflegeversicherung haben also Anspruch auf diese Leistung.

  • Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen
  • Desinfektionsmittel für die Hände und die Reinigung von Flächen

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 40 Euro pro Monat für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel. Die Aufwendungen dürfen 40 Euro im Monat nicht überschreiten. Sollte das dennoch der Fall sein, müssen die Kosten mit eigenen Mitteln gedeckt werden.

Grundsätzlich werden die zum täglichen Gebrauch bestimmten Pflegehilfsmittel den Versicherten als Sachleistung zur Verfügung gestellt. Der Versicherte erhält die Pflegehilfsmittel direkt vom Leistungserbringer, der wiederum direkt mit der zuständigen Pflegekasse abrechnet. Das kann zum Beispiel ein Sanitätshaus sein. Auch gibt es Anbieter von Pflegeboxen, bei denen man jeden Monat Pflegehilfsmittel bestellen kann. Rufen Sie uns gern an. Wir beraten Sie und helfen Ihnen weiter bei der Frage, wie Sie Pflegehilfsmittel bekommen können.