Pflegehilfsmittel in Berlin – Anspruch, Antrag und Unterstützung durch LUX

Viele Familien in Berlin wissen gar nicht, dass ihnen monatlich bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zustehen. Sie lassen diesen Anspruch Monat für Monat ungenutzt verstreichen. Lux Familienpflege berät Sie kostenlos, welche Hilfsmittel zu Ihrer häuslichen Pflegesituation passen, und unterstützt Sie bei der Vorbereitung des Antrags bei Ihrer Pflegekasse.

Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege, verbessern die Hygiene und helfen pflegebedürftigen Menschen dabei, möglichst selbstständig in den eigenen vier Wänden zu leben. Bereits ab Pflegegrad 1 können Sie bei häuslicher Pflege Anspruch auf diese Hilfsmittel haben.

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die Pflegekasse derzeit bis zu 42 Euro monatlich (Stand: Juli 2026, § 40 Abs. 2 SGB XI). Dazu zählen zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Die Kasse bewilligt aber nicht jedes Hilfsmittel automatisch und stellt es nicht immer vollständig kostenfrei bereit. Lux Familienpflege begleitet Sie in Berlin dabei, den passenden Bedarf zu klären und den Antrag bei der Pflegekasse vorzubereiten.

Pflegehilsmittel: Das Wichtigste in Kürze

  • Anspruch kann bereits ab Pflegegrad 1 bestehen, wenn die Pflege zu Hause stattfindet.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich, ohne Eigenanteil (Stand: Juli 2026).
  • Technische Pflegehilfsmittel werden gesondert beantragt; die Zuzahlung beträgt in der Regel 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel.
  • Ärztlich verordnete Hilfsmittel wie ein Rollator laufen meist über die Krankenkasse, nicht über die Pflegekasse.
  • Lux Familienpflege berät zum individuellen Bedarf und unterstützt bei der Vorbereitung des Antrags.
  • Über die Bewilligung und den Umfang der Kostenübernahme entscheidet stets die zuständige Pflege- beziehungsweise Krankenkasse.

Vorteile der LUX Familienpflege

Qualitätsmerkmale

Feste Betreuungskraft

Stundenweise Unterstützung

Körperpflege, Betreuung und Haushalt durch eine vertraute Person

Pflegefachliche Anleitung

Kombination verschiedener Budgets der Pflege­versicherung

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Verbrauchsprodukte, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Die Pflegeversicherung unterscheidet dabei zwischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und technischen Pflegehilfsmitteln.

Nicht jedes Produkt, das im Pflegealltag zum Einsatz kommt, zählt automatisch als Pflegehilfsmittel im Sinne der Pflegeversicherung. Entscheidend sind der tatsächliche Bedarf, die konkrete Pflegesituation und die Zuständigkeit von Pflege- oder Krankenkasse. Genau hier setzt eine gute Beratung an, bevor Sie überhaupt einen Antrag stellen.

Eine Frau begleitet einen Senior im Rollstuhl im Freien für die Verhinderungspflege Berlin-Friedrichshagen bei Sonnenschein.

Welche Pflegehilfsmittel gibt es?

Die Pflegeversicherung unterscheidet drei Gruppen von Hilfsmitteln, die jeweils unterschiedlich abgerechnet werden.

KategorieBeispieleKostenübernahme
Pflegehilfsmittel zum VerbrauchEinmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen, Mundschutz, saugende BettschutzeinlagenBis zu 42 € monatlich über die Pflegekasse
Technische PflegehilfsmittelPflegebett, Lagerungshilfen, HausnotrufsystemPflegekasse, meist mit Zuzahlung oder leihweiser Bereitstellung
Medizinische HilfsmittelÄrztlich verordneter Rollator, Rollstuhl, bestimmte InkontinenzhilfenIn der Regel Krankenkasse statt Pflegekasse

Rollator, Rollstuhl und viele Inkontinenzprodukte zählen also meist nicht zu den Pflegehilfsmitteln der Pflegekasse. Welche Kasse tatsächlich zuständig ist, hängt vom konkreten Produkt und der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall ab.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Anspruch auf Pflegehilfsmittel kann grundsätzlich ab Pflegegrad 1 bestehen. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer vergleichbaren Wohnform lebt und das Hilfsmittel für die Pflege benötigt.

Folgende Voraussetzungen müssen dafür zusammenkommen:

  • ein anerkannter Pflegegrad zwischen 1 und 5,
  • die Pflege in der eigenen Wohnung oder einer vergleichbaren Wohnform,
  • ein Hilfsmittel, das die Pflege erleichtert, Beschwerden lindert oder die Selbstständigkeit fördert,
  • keine vorrangige Leistungspflicht der Krankenkasse,
  • ein tatsächlicher, individueller Bedarf.
  • Angehörige, die Spaziergänge oder Termine zeitlich nicht begleiten können

Menschen in einer vollstationären Pflegeeinrichtung erhalten die benötigten Hilfsmittel in der Regel über die Einrichtung selbst. Deshalb besteht dort meist nicht derselbe individuelle Anspruch wie bei der Pflege zu Hause.

Sie sind unsicher, ob Ihr Angehöriger Anspruch hat oder welche Hilfsmittel tatsächlich passen? Lux Familienpflege prüft das mit Ihnen gemeinsam in einem persönlichen Gespräch.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse derzeit bis zu 42 Euro pro Monat (Stand: Juli 2026, § 40 Abs. 2 SGB XI). Zum 1. Januar 2025 stieg dieser Betrag von zuvor 40 auf 42 Euro.

Einige Punkte sind dabei wichtig:

  • Die Pflegekasse zahlt den Betrag nicht als Geldleistung aus. Stattdessen erstattet sie ihn gegen Belege oder rechnet ihn direkt mit einem Vertragspartner ab.
  • Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende und lassen sich nicht ansparen.
  • Kosten oberhalb der 42 Euro tragen Sie selbst.
  • Ein ärztliches Rezept ist für diese Hilfsmittel normalerweise nicht erforderlich.

Technische Pflegehilfsmittel

Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett oder ein Hausnotrufsystem prüft die Pflegekasse gesondert. Meist stellt sie diese Hilfsmittel leihweise zur Verfügung. Volljährige Versicherte zahlen dafür in der Regel eine Zuzahlung: 10 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 25 Euro je Hilfsmittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI). Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Zuzahlungsbefreiung möglich. Technische Pflegehilfsmittel sind also nicht grundsätzlich kostenlos, auch wenn die Pflegekasse den Großteil der Kosten trägt.

Wie beantragen Sie Pflegehilfsmittel?

1. Pflegebedarf feststellen

Gemeinsam klären wir, welche Herausforderungen im Pflegealltag bestehen. Handelt es sich um ein Pflegehilfsmittel oder ein medizinisches Hilfsmittel? Ist die Pflege- oder die Krankenkasse zuständig?

2. Passende Pflegehilfsmittel auswählen

 Die Auswahl richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Schöpfen Sie eine Pflegebox nicht allein deshalb voll aus, weil ein monatlicher Höchstbetrag zur Verfügung steht.

3. Antrag vorbereiten

Je nach Hilfsmittel benötigen Sie: Angaben zur pflegebedürftigen Person, die Versicherungsnummer, einen Nachweis des Pflegegrades sowie die Bezeichnung des Hilfsmittels und Ihres Bedarfs. Bei technischen Pflegehilfsmitteln kommt teils ein Kostenvoranschlag dazu. Ein ärztliches Rezept brauchen Sie nur, wenn die Krankenkasse zuständig ist. Für Verbrauchshilfsmittel reicht der Nachweis des Pflegegrades.

4. Antrag einreichen

 Der Antrag geht je nach Produkt an die Pflege- oder die Krankenkasse. Anbieter mit Versorgungsvertrag können die Abrechnung teilweise direkt mit der Kasse übernehmen.

5. Bescheid prüfen

Die Kasse teilt Ihnen mit, welche Hilfsmittel sie genehmigt hat und in welchem Umfang. Ebenso erfahren Sie, für welchen Zeitraum die Bewilligung gilt und ob eine Zuzahlung anfällt.

Wie unterstützt LUX beim Antrag auf Pflegehilfsmittel?

Lux Familienpflege lässt Sie mit dem Antrag auf Pflegehilfsmittel nicht allein. Gemeinsam betrachten wir, welche Hilfsmittel im häuslichen Pflegealltag sinnvoll sein können und welche Kasse dafür zuständig ist.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • der ersten Einschätzung des Pflegehilfsmittelbedarfs,
  • der Unterscheidung zwischen Pflegehilfsmitteln und medizinischen Hilfsmitteln,
  • der Auswahl geeigneter Verbrauchs- oder technischer Pflegehilfsmittel,
  • der Vorbereitung des Antrags und der benötigten Unterlagen,
  • Fragen zur Kostenübernahme durch Pflege- oder Krankenkasse,
  • der verständlichen Einordnung des Bescheids.

Über die Bewilligung und den Umfang der Kostenübernahme entscheidet die zuständige Pflege- beziehungsweise Krankenkasse. Lux Familienpflege kann die Antragstellung unterstützen, aber keine Genehmigung garantieren.

Liebevolle Betreuung eines Seniors im Rollstuhl für die Verhinderungspflege Berlin-Köpenick in häuslicher Umgebung.

Unterstützung beim Pflegehilfsmittel-Antrag in Berlin

Lux Familienpflege berät Pflegebedürftige und Angehörige in ganz Berlin, mit einem Schwerpunkt in den Berliner Ost-Bezirken. Die Beratung orientiert sich an Ihrer tatsächlichen häuslichen Pflegesituation vor Ort, nicht an starren Formularen. Einen Überblick über unsere Einsatzgebiete finden Sie auf unserer Standort-Übersicht.

Für ein persönliches Gespräch nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Auch ein Hausbesuch ist möglich, damit wir uns direkt vor Ort ein Bild von Ihrer Pflegesituation machen können.

Pflegehilfsmittel im Rahmen der häuslichen Pflege

Pflegehilfsmittel entfalten ihren Nutzen vor allem dann, wenn sie wirklich zur individuellen Pflegesituation passen. Ein Pflegebett kann Transfers und Körperpflege erleichtern, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel unterstützen eine hygienische Versorgung, und Lagerungshilfen erleichtern die Positionierung im Bett.

Deshalb betrachten wir den Bedarf an Pflegehilfsmitteln immer im Zusammenhang mit den übrigen Leistungen unseres Pflegedienstes in Berlin. Auch die Förderung der Mobilität und die Einordnung im Pflegegrad-Ratgeber spielen dabei mit hinein. Passende Gehhilfen setzen wir im Rahmen der Mobilitätsförderung gezielt im Alltag ein. So bleibt die Versorgung ein Gesamtbild statt einer isolierten Einzelentscheidung. Speziell bei Ess- und Trinkhilfen beraten wir Sie auch im Zusammenhang mit der Hilfe beim Essen und Trinken.

Vorsicht bei unaufgeforderten Pflegebox-Angeboten

Pflegebedürftige und Angehörige erhalten teils unaufgeforderte Anrufe oder Werbeangebote für Pflegeboxen. Unterschreiben Sie dabei nicht vorschnell einen Vertrag oder eine Abtretungs- beziehungsweise Vollmachtserklärung.

Prüfen Sie vor einer Bestellung:

  • Welche Produkte werden tatsächlich benötigt, und lässt sich die Zusammenstellung monatlich anpassen?
  • Wie lange gilt die Vereinbarung, und wie können Sie kündigen?
  • Rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab, oder entstehen Ihnen Vorlagekosten?
  • Werden personenbezogene und medizinische Daten sorgfältig verarbeitet?
  • Wird eine umfassende Vollmacht verlangt, die über das Nötige hinausgeht?

Lux Familienpflege unterstützt Sie dabei, den tatsächlichen Bedarf einzuschätzen und den Antrag gezielt statt pauschal vorzubereiten.

FAQ zu Pflegehilfsmitteln in Berlin

Anspruch kann grundsätzlich ab Pflegegrad 1 bestehen, wenn die pflegebedürftige Person zu Hause oder in einer vergleichbaren Wohnform gepflegt wird und das Hilfsmittel für die häusliche Pflege benötigt wird.

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die Pflegekasse derzeit bis zu 42 Euro monatlich (Stand: Juli 2026). Für technische Pflegehilfsmittel gilt meist eine Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel.

Pflegehilfsmittel werden grundsätzlich bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. Manche Anbieter übernehmen Teile der Antragstellung oder Abrechnung direkt. Lux Familienpflege berät Sie zum Ablauf und unterstützt bei der Vorbereitung.

Ja. Lux Familienpflege unterstützt Sie in Berlin bei der Einschätzung des Bedarfs, bei der Unterscheidung der Hilfsmittelarten sowie bei der Vorbereitung und Antragstellung. Über die Genehmigung entscheidet die zuständige Pflege- oder Krankenkasse.

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist normalerweise kein ärztliches Rezept nötig. Bei medizinischen Hilfsmitteln, die über die Krankenkasse finanziert werden, kann dagegen eine ärztliche Verordnung erforderlich sein.

Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden bis zum monatlichen Höchstbetrag von 42 Euro übernommen. Bei technischen Pflegehilfsmitteln kann eine Zuzahlung anfallen. Die Kostenübernahme hängt zudem von den individuellen Voraussetzungen ab.

Ein ärztlich verordneter Rollator gilt in der Regel als medizinisches Hilfsmittel und wird meist über die Krankenkasse finanziert. Die genaue Zuständigkeit sollte vor der Antragstellung geklärt werden.

Nein. Lux Familienpflege unterstützt bei der Bedarfsklärung und der Antragstellung. Die verbindliche Entscheidung über Genehmigung und Kostenübernahme trifft die zuständige Pflege- oder Krankenkasse.