Pflegegrad Ratgeber (Stand 01/2024)

Bei Ihnen wurde ein Pflegegrad festgestellt. Nun stehen Ihnen eine Vielzahl von Leistungen zur Verfügung, die Ihnen das Leben in Ihrem Zuhause erleichtern sollen. Wir möchten Ihnen einen Überblick über die Angebote geben. Diese knappe Übersicht ersetzt keine individuelle Beratung.

Wir stehen Ihnen sehr gern für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Überblick über alle Pflegegrade/Pflegeleistungen
Leistungsart Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegesachleistung
§ 36 SGB XI
keine 761€ 1,432€ 1,778€ 2,200€
Pflegegeld
§ 37 SGB XI
kein 332€ 573€ 765€ 947€
Pflegefachberatung
§37.3 SGB XI
optional halbjährlich verpflichtend halbjährlich verpflichtend halbjährlich verpflichtend vierteljährlich verpflichtend vierteljährlich
Verhinderungspflege
§ 39 SGB XI
keine 1,612€ 1,612€ 1,612€ 1,612€
Tages- und Nachtpflge
§ 41 SGB XI
Keine 689€ 1,298€ 1,612€ 1,995€
Kurzzeitpflege
§ 42 SGB XI
Keine 1612€ 1612€ 1,612€ 1612€
Entlastungsbetrag
§ 45b SGB XI
125€ 125€ 125€ 125€ 125€
Übertragung Pflegesachleistung in Entlastungsbetrag max. 40% keine 304,40 € 572,80 € 711,20 € 880 €
Pflegehilfsmittel
§ 40.2 SGB XI
40€ 40€ 40€ 40€ 40€
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4000 € je Maßnahme bis zu 4000 € je Maßnahme bis zu 4000 € je Maßnahme bis zu 4000 € je Maßnahme bis zu 4000 € je Maßnahme
Vollstationäre Pflege
§ 43 SGB XI
125 € Zuschuss gemäß § 43.3 SGB XI 770€ 1,262€ 1,775€ 2,005€

Leistungsangebot für den Pflegegrad 1:

  1. Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser Betrag dient der Entlastung der Pflegeperson. Er kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45b SGB XI) eingesetzt werden, aber auch für Tages,- Nacht- und Kurzzeitpflege. Unser Leistungsangebot reicht vom Fensterputzen, über Einkaufs- und Begleitservice bis zur kompletten Unterstützung bei der Hauswirtschaft. Der Entlastungsbetrag von 125 Euro kann nicht an Sie oder Ihre Angehörige ausgezahlt werden. Er spart sich bei Nichtnutzung bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres an, danach verfällt.
  2. Pflegehilfsmittel in Höhe von 40 Euro monatlich (§40 Absatz 1 SGB XI). Das sind Verbrauchsmaterialien wie z.B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzauflagen, Mundschutz oder Schürzen. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an.
  3. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe bis zu 4000 Euro einmalig (§40 Absatz 4 SGB XI). Das können Umbaumaßnahmen sein, z.B. Umbau Wannen- in Duschbad, Verbreiterung der Türrahmen, Abbau von Türschwellen, damit barrierefreies Laufen oder Rollstuhlfahren möglich wird. Es können auch technische Hilfsmittel wie z.B. ein Treppenlift sein. Für bauliche Maßnahmen bedarf es eines Kostenvoranschlags der Bauausführenden Firma. Dieser wird bei Ihrer Pflegekasse eingereicht.
Leistungen Pflegegrad 1 im Überblick
Betreuungs- und Entlastungsleistungen Pflegehilfsmittel Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
125 Euro monatlich 40 Euro monatlich 4000 Euro einmalig

Leistungsangebot für den Pflegegrad 2:

  1. Pflegesachleistungen, Hilfe und Pflege im Alltag in Höhe von 724 Euro monatlich. Dieser Betrag kann für die körperbezogene Pflege, die Unterstützung im Haushalt und für Entlastungsleistungen eingesetzt werden.
  • Zur körperbezogenen Pflege gehört die Körperpflege, An- und Auskleiden, Begleiten zu Toilettengängen, Lagern und Betten sowie die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme.
  • Unterstützung im Haushalt bedeutet u.a. Reinigen der Wohnung, Wäsche waschen, Betten beziehen, Einkäufe und Besorgungen erledigen oder das Zubereiten von Mahlzeiten
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  1. Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser Betrag dient der Entlastung der Pflegeperson. Er kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45b SGB XI) eingesetzt werden, aber auch für Tages,- Nacht- und Kurzzeitpflege. Unser Leistungsangebot reicht vom Fensterputzen, über Einkaufs- und Begleitservice bis zur kompletten Unterstützung bei der Hauswirtschaft. Der Entlastungsbetrag von 125 Euro kann nicht an Sie oder Ihre Angehörige ausgezahlt werden. Er spart sich bei Nichtnutzung bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres an, danach verfällt.
  2. Urlaubs- und Verhinderungspflege von 1612 Euro jährlich. Dieser Betrag steht Ihnen zu, wenn Sie mindestens 6 Monate von Ihrer Pflegeperson gepflegt wurden. Ihre Pflegeperson kann stunden- oder tageweise verhindert sein, dann können Sie eine professionelle Hilfe von der Lux Seniorenbetreuung oder Familienpflege erhalten. Die Verhinderungspflege muss jedes Jahr erneut beantragt werden. Wird der Betrag nicht oder nur teilweise verbraucht, verfällt er am Jahresende. Werden die Mittel der Kurzzeitpflege nicht genutzt, können zusätzlich 806 Euro zur Urlaubs- und Verhinderungspflege eingesetzt werden. So können Sie jährlich insgesamt 2418 Euro für die Urlaubs- und Verhinderungspflege nutzen.
  3. Kurzzeitpflege von 1612 Euro jährlich. Sie können zur Absicherung Ihrer Pflege kurzzeitig (maximal 8 Wochen) eine vollstationäre Einrichtung in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten in Höhe von 1612 Euro jährlich. Zusätzlich können nicht verbrauchte Mittel aus der Verhinderungspflege genutzt werden. Die Mittel der Kurzzeitpflege werden nicht ausgezahlt und können nicht in das folgende Jahr übertragen werden.
  4. Tages- und Nachtpflege von 689 Euro monatlich. Sie können eine Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung besuchen und erhalten zusätzlich 689 Euro von Ihrer Pflegekasse. Eine Auszahlung der Gelder ist nicht möglich.
  5. Pflegehilfsmittel in Höhe von 40 Euro monatlich (§40 Absatz 1 SGB XI). Das sind Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzauflagen, Mundschutz oder Schürzen. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an.
  6. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe bis zu 4000 Euro einmalig (§40 Absatz 4 SGB XI). Das können Umbaumaßnahmen sein, z.B. Umbau Wannen- in Duschbad, Verbreiterung der Türrahmen, Abbau von Türschwellen, damit barrierefreies Laufen oder Rollstuhlfahren möglich wird. Es können auch technische Hilfsmittel, wie z.B. ein Treppenlift sein. Für bauliche Maßnahmen bedarf es eines Kostenvoranschlags der Bauausführenden Firma. Dieser wird bei Ihrer Pflegekasse eingereicht.
  7. Pflegefachberatung, halbjährlich, kostenfrei
    Sie haben mit Erteilung des Pflegegrades 2 Anspruch auf eine halbjährliche Pflegeberatung. Nutzen Sie unsere kompetente Beratung rund um das Thema Pflege. Individuell, nur auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, werden wir Sie beraten und geeignete Pflegemaßnahmen einleiten oder Pflegehilfsmittel beantragen. Für Sie ist diese Beratung kostenfrei.
  1. Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtlich tätige Pflegepersonen
    Einen Angehörigen pflegen ist eine sehr verantwortungsvolle, nicht immer leichte, Aufgabe. Die kostenfreien Angebote zur Schulung von pflegenden Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen beinhalten praktische Hilfestellungen für den Pflegealltag und bieten einen Raum für Fragen unterschiedlichster Art. Nutzen Sie die Angebote zu Ihrer eigenen Entlastung.

Leistungen Pflegegrad 2 im Überblick

Pflegesachleistungen Betreuungs- und Entlastungsleistungen Urlaubs- und Verhinderungspflege
761 Euro monatlich 125 Euro monatlich 1.612 Euro jährlich
Kurzzeitpflege Tages- und Nachtpflege Pflegehilfsmittel
1.612 Euro jährlich 689 Euro monatlich 40 Euro monatlich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Pflegefachberatung Pflegekurse für Angehörige
4.000 Euro einmalig Kostenfrei, halbjährlich kostenfrei

Leistungsangebot für den Pflegegrad 3

  1. Pflegesachleistungen, Hilfe und Pflege im Alltag in Höhe von 1363 Euro monatlich. Dieser Betrag kann für die körperbezogene Pflege, die Unterstützung im Haushalt und für Entlastungsleistungen eingesetzt werden.
  • Zur körperbezogenen Pflege gehört die Körperpflege, An- und Auskleiden, Begleiten zu Toilettengängen, Lagern und Betten sowie die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme.
  • Unterstützung im Haushalt bedeutet u.a. Reinigen der Wohnung, Wäsche waschen, Betten beziehen, Einkäufe und Besorgungen erledigen oder das Zubereiten von Mahlzeiten
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  1. Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser Betrag dient der Entlastung der Pflegeperson. Er kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45b SGB XI) eingesetzt werden, aber auch für Tages,- Nacht- und Kurzzeitpflege. Unser Leistungsangebot reicht vom Fensterputzen, über Einkaufs- und Begleitservice bis zur kompletten Unterstützung bei der Hauswirtschaft. Der Entlastungsbetrag von 125 Euro kann nicht an Sie oder Ihre Angehörige ausgezahlt werden. Er spart sich bei Nichtnutzung bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres an, danach verfällt.
  2. Urlaubs- und Verhinderungspflege von 1612 Euro jährlich. Dieser Betrag steht Ihnen zu, wenn Sie mindestens 6 Monate von Ihrer Pflegeperson gepflegt wurden. Ihre Pflegeperson kann stunden- oder tageweise verhindert sein, dann können Sie eine professionelle Hilfe von der Lux Seniorenbetreuung oder Familienpflege erhalten. Die Verhinderungspflege muss jedes Jahr erneut beantragt werden. Wird der Betrag nicht oder nur teilweise verbraucht, verfällt er am Jahresende. Werden die Mittel der Kurzzeitpflege nicht genutzt, können zusätzlich 806 Euro zur Urlaubs- und Verhinderungspflege eingesetzt werden. So können Sie jährlich insgesamt 2418 Euro für die Urlaubs- und Verhinderungspflege nutzen.
  3. Kurzzeitpflege von 1612 Euro jährlich. Sie können zur Absicherung Ihrer Pflege kurzzeitig (maximal 8 Wochen) eine vollstationäre Einrichtung in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten in Höhe von 1612 Euro jährlich. Zusätzlich können nicht verbrauchte Mittel aus der Verhinderungspflege genutzt werden. Die Mittel der Kurzzeitpflege werden nicht ausgezahlt und können nicht in das folgende Jahr übertragen werden.
  4. Tages- und Nachtpflege von 1298 Euro monatlich. Sie können eine Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung besuchen und erhalten zusätzlich 1298 Euro von Ihrer Pflegekasse. Eine Auszahlung der Gelder ist nicht möglich.
  5. Pflegehilfsmittel in Höhe von 40 Euro monatlich (§40 Absatz 1 SGB XI). Das sind Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzauflagen, Mundschutz oder Schürzen. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an.
  6. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe bis zu 4000 Euro einmalig (§40 Absatz 4 SGB XI). Das können Umbaumaßnahmen sein, z.B. Umbau Wannen- in Duschbad, Verbreiterung der Türrahmen, Abbau von Türschwellen, damit barrierefreies Laufen oder Rollstuhlfahren möglich wird. Es können auch technische Hilfsmittel, wie z.B. ein Treppenlift sein. Für bauliche Maßnahmen bedarf es eines Kostenvoranschlags der Bauausführenden Firma. Dieser wird bei Ihrer Pflegekasse eingereicht.
  7. Pflegefachberatung, halbjährlich, kostenfrei
    Sie haben mit Erteilung des Pflegegrades 2 Anspruch auf eine halbjährliche Pflegeberatung. Nutzen Sie unsere kompetente Beratung rund um das Thema Pflege. Individuell, nur auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, werden wir Sie beraten und geeignete Pflegemaßnahmen einleiten oder Pflegehilfsmittel beantragen. Für Sie ist diese Beratung kostenfrei.
  1. Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtlich tätige Pflegepersonen
    Einen Angehörigen pflegen ist eine sehr verantwortungsvolle, nicht immer leichte, Aufgabe. Die kostenfreien Angebote zur Schulung von pflegenden Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen beinhalten praktische Hilfestellungen für den Pflegealltag und bieten einen Raum für Fragen unterschiedlichster Art. Nutzen Sie die Angebote zu Ihrer eigenen Entlastung.

Leistungen Pflegegrad 3 im Überblick

Pflegesachleistungen Betreuungs- und Entlastungsleistungen Urlaubs- und Verhinderungspflege
1.432 Euro monatlich 125 Euro monatlich 1.612 Euro jährlich
Kurzzeitpflege Tages- und Nachtpflege Pflegehilfsmittel
1.612 Euro jährlich 1.298 Euro monatlich 40 Euro monatlich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Pflegefachberatung Pflegekurse für Angehörige
4.000 Euro einmalig Kostenfrei, halbjährlich kostenfrei

Leistungsangebot für den Pflegegrad 4

  1. Pflegesachleistungen, Hilfe und Pflege im Alltag in Höhe von 1693 Euro monatlich. Dieser Betrag kann für die körperbezogene Pflege, die Unterstützung im Haushalt und für Entlastungsleistungen eingesetzt werden.
  • Zur körperbezogenen Pflege gehört die Körperpflege, An- und Auskleiden, Begleiten zu Toilettengängen, Lagern und Betten sowie die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme.
  • Unterstützung im Haushalt bedeutet u.a. Reinigen der Wohnung, Wäsche waschen, Betten beziehen, Einkäufe und Besorgungen erledigen oder das Zubereiten von Mahlzeiten
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  1. Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser Betrag dient der Entlastung der Pflegeperson. Er kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45b SGB XI) eingesetzt werden, aber auch für Tages,- Nacht- und Kurzzeitpflege. Unser Leistungsangebot reicht vom Fensterputzen, über Einkaufs- und Begleitservice bis zur kompletten Unterstützung bei der Hauswirtschaft. Der Entlastungsbetrag von 125 Euro kann nicht an Sie oder Ihre Angehörige ausgezahlt werden. Er spart sich bei Nichtnutzung bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres an, danach verfällt.
  2. Urlaubs- und Verhinderungspflege von 1612 Euro jährlich. Dieser Betrag steht Ihnen zu, wenn Sie mindestens 6 Monate von Ihrer Pflegeperson gepflegt wurden. Ihre Pflegeperson kann stunden- oder tageweise verhindert sein, dann können Sie eine professionelle Hilfe von der Lux Seniorenbetreuung oder Familienpflege erhalten. Die Verhinderungspflege muss jedes Jahr erneut beantragt werden. Wird der Betrag nicht oder nur teilweise verbraucht, verfällt er am Jahresende. Werden die Mittel der Kurzzeitpflege nicht genutzt, können zusätzlich 806 Euro zur Urlaubs- und Verhinderungspflege eingesetzt werden. So können Sie jährlich insgesamt 2418 Euro für die Urlaubs- und Verhinderungspflege nutzen.
  3. Kurzzeitpflege von 1612 Euro jährlich. Sie können zur Absicherung Ihrer Pflege kurzzeitig (maximal 8 Wochen) eine vollstationäre Einrichtung in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten in Höhe von 1612 Euro jährlich. Zusätzlich können nicht verbrauchte Mittel aus der Verhinderungspflege genutzt werden. Die Mittel der Kurzzeitpflege werden nicht ausgezahlt und können nicht in das folgende Jahr übertragen werden.
  4. Tages- und Nachtpflege von 1612 Euro monatlich. Sie können eine Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung besuchen und erhalten zusätzlich 689 Euro von Ihrer Pflegekasse. Eine Auszahlung der Gelder ist nicht möglich.
  5. Pflegehilfsmittel in Höhe von 40 Euro monatlich (§40 Absatz 1 SGB XI). Das sind Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzauflagen, Mundschutz oder Schürzen. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an.
  6. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe bis zu 4000 Euro einmalig (§40 Absatz 4 SGB XI). Das können Umbaumaßnahmen sein, z.B. Umbau Wannen- in Duschbad, Verbreiterung der Türrahmen, Abbau von Türschwellen, damit barrierefreies Laufen oder Rollstuhlfahren möglich wird. Es können auch technische Hilfsmittel, wie z.B. ein Treppenlift sein. Für bauliche Maßnahmen bedarf es eines Kostenvoranschlags der Bauausführenden Firma. Dieser wird bei Ihrer Pflegekasse eingereicht.
  7. Pflegefachberatung, halbjährlich, kostenfrei
    Sie haben mit Erteilung des Pflegegrades 2 Anspruch auf eine halbjährliche Pflegeberatung. Nutzen Sie unsere kompetente Beratung rund um das Thema Pflege. Individuell, nur auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, werden wir Sie beraten und geeignete Pflegemaßnahmen einleiten oder Pflegehilfsmittel beantragen. Für Sie ist diese Beratung kostenfrei.
  1. Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtlich tätige Pflegepersonen
    Einen Angehörigen pflegen ist eine sehr verantwortungsvolle, nicht immer leichte, Aufgabe. Die kostenfreien Angebote zur Schulung von pflegenden Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen beinhalten praktische Hilfestellungen für den Pflegealltag und bieten einen Raum für Fragen unterschiedlichster Art. Nutzen Sie die Angebote zu Ihrer eigenen Entlastung.

Leistungen Pflegegrad 4 im Überblick

Pflegesachleistungen Betreuungs- und Entlastungsleistungen Urlaubs- und Verhinderungspflege
1.778 Euro monatlich 125 Euro monatlich 1.612 Euro jährlich
Kurzzeitpflege Tages- und Nachtpflege Pflegehilfsmittel
1.612 Euro jährlich 1.612 Euro monatlich 40 Euro monatlich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Pflegefachberatung Pflegekurse für Angehörige
4.000 Euro einmalig Kostenfrei, halbjährlich kostenfrei

Leistungsangebot für den Pflegegrad 5

  1. Pflegesachleistungen, Hilfe und Pflege im Alltag in Höhe von 2095 Euro monatlich. Dieser Betrag kann für die körperbezogene Pflege, die Unterstützung im Haushalt und für Entlastungsleistungen eingesetzt werden.
  • Zur körperbezogenen Pflege gehört die Körperpflege, An- und Auskleiden, Begleiten zu Toilettengängen, Lagern und Betten sowie die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme.
  • Unterstützung im Haushalt bedeutet u.a. Reinigen der Wohnung, Wäsche waschen, Betten beziehen, Einkäufe und Besorgungen erledigen oder das Zubereiten von Mahlzeiten
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  1. Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser Betrag dient der Entlastung der Pflegeperson. Er kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45b SGB XI) eingesetzt werden, aber auch für Tages,- Nacht- und Kurzzeitpflege. Unser Leistungsangebot reicht vom Fensterputzen, über Einkaufs- und Begleitservice bis zur kompletten Unterstützung bei der Hauswirtschaft. Der Entlastungsbetrag von 125 Euro kann nicht an Sie oder Ihre Angehörige ausgezahlt werden. Er spart sich bei Nichtnutzung bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres an, danach verfällt.
  2. Urlaubs- und Verhinderungspflege von 1612 Euro jährlich. Dieser Betrag steht Ihnen zu, wenn Sie mindestens 6 Monate von Ihrer Pflegeperson gepflegt wurden. Ihre Pflegeperson kann stunden- oder tageweise verhindert sein, dann können Sie eine professionelle Hilfe von der Lux Seniorenbetreuung oder Familienpflege erhalten. Die Verhinderungspflege muss jedes Jahr erneut beantragt werden. Wird der Betrag nicht oder nur teilweise verbraucht, verfällt er am Jahresende. Werden die Mittel der Kurzzeitpflege nicht genutzt, können zusätzlich 806 Euro zur Urlaubs- und Verhinderungspflege eingesetzt werden. So können Sie jährlich insgesamt 2418 Euro für die Urlaubs- und Verhinderungspflege nutzen.
  3. Kurzzeitpflege von 1612 Euro jährlich. Sie können zur Absicherung Ihrer Pflege kurzzeitig (maximal 8 Wochen) eine vollstationäre Einrichtung in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten in Höhe von 1612 Euro jährlich. Zusätzlich können nicht verbrauchte Mittel aus der Verhinderungspflege genutzt werden. Die Mittel der Kurzzeitpflege werden nicht ausgezahlt und können nicht in das folgende Jahr übertragen werden.
  4. Tages- und Nachtpflege von 1689 Euro monatlich. Sie können eine Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung besuchen und erhalten zusätzlich 689 Euro von Ihrer Pflegekasse. Eine Auszahlung der Gelder ist nicht möglich.
  5. Pflegehilfsmittel in Höhe von 40 Euro monatlich (§40 Absatz 1 SGB XI). Das sind Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzauflagen, Mundschutz oder Schürzen. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an.
  6. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe bis zu 4000 Euro einmalig (§40 Absatz 4 SGB XI). Das können Umbaumaßnahmen sein, z.B. Umbau Wannen- in Duschbad, Verbreiterung der Türrahmen, Abbau von Türschwellen, damit barrierefreies Laufen oder Rollstuhlfahren möglich wird. Es können auch technische Hilfsmittel, wie z.B. ein Treppenlift sein. Für bauliche Maßnahmen bedarf es eines Kostenvoranschlags der Bauausführenden Firma. Dieser wird bei Ihrer Pflegekasse eingereicht.
  7. Pflegefachberatung, halbjährlich, kostenfrei
    Sie haben mit Erteilung des Pflegegrades 2 Anspruch auf eine halbjährliche Pflegeberatung. Nutzen Sie unsere kompetente Beratung rund um das Thema Pflege. Individuell, nur auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, werden wir Sie beraten und geeignete Pflegemaßnahmen einleiten oder Pflegehilfsmittel beantragen. Für Sie ist diese Beratung kostenfrei.
  1. Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtlich tätige Pflegepersonen
    Einen Angehörigen pflegen ist eine sehr verantwortungsvolle, nicht immer leichte, Aufgabe. Die kostenfreien Angebote zur Schulung von pflegenden Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen beinhalten praktische Hilfestellungen für den Pflegealltag und bieten einen Raum für Fragen unterschiedlichster Art. Nutzen Sie die Angebote zu Ihrer eigenen Entlastung.

Leistungen Pflegegrad 5 im Überblick

Pflegesachleistungen Betreuungs- und Entlastungsleistungen Urlaubs- und Verhinderungspflege
2.200 Euro monatlich 125 Euro monatlich 1.612 Euro jährlich
Kurzzeitpflege Tages- und Nachtpflege Pflegehilfsmittel
1.612 Euro jährlich 1.995 Euro monatlich 40 Euro monatlich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Pflegefachberatung Pflegekurse für Angehörige
4.000 Euro einmalig Kostenfrei, halbjährlich kostenfrei

Weitere Informationen zum Thema Pflegegrad finden Sie in unseren FAQ Pflegegrad