Entlastungsbetrag – Finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige
Pflegende Angehörige übernehmen eine unverzichtbare Rolle im Leben von Pflegebedürftigen. Um sie zu entlasten und eine zusätzliche Unterstützung im Alltag zu ermöglichen, stellt die Pflegekasse den Entlastungsbetrag gemäß §45b SGB XI zur Verfügung.
Als anerkannter Dienstleister bietet Lux Familienpflege, Ihre Seniorenbetreuung Berlin, maßgeschneiderte Pflege- und Betreuungsangebote, die über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können.
Entlastungsbetrag Pflege – Was ist das und wer hat Anspruch?
Der Entlastungsbetrag Pflege ist eine Leistung, die allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht. Ziel ist es, den Alltag der Pflegebedürftigen zu erleichtern und pflegende Angehörige zu entlasten.
Pflegebedürftige erhalten monatlich einen Betrag von bis zu 125 Euro. Dieser Betrag kann nicht als direkte finanzielle Auszahlung genutzt werden, sondern ist zweckgebunden für qualitätsgesicherte Leistungen wie Betreuung, Hauswirtschaftshilfen oder auch Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Die auszahlbare Summe ist für alle Pflegegrade gleich hoch (max. 125 Euro/Monat), doch variieren die Verwendungsmöglichkeiten und der Umfang der zusätzlichen Pflegeleistungen je nach Pflegegrad.
Entlastungsbetrag Pflegegrad 1: Präventive Unterstützung und Hilfen zur Alltagsbewältigung
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag, aber keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen oder Pflegegeld. Sie können den Entlastungsbetrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden, etwa für hauswirtschaftliche Hilfe oder soziale Betreuung.
Wichtig: Körperpflege darf im Pflegegrad 1 nur über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden, da in diesem Pflegegrad noch keine Pflegesachleistungen zur Verfügung stehen.
Entlastungsbetrag Pflegegrad 2: Entlastung im Alltag und bei der Pflege
Ab Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige zusätzlich zu dem Entlastungsbetrag Pflegesachleistungen. Die Körperpflege wird in diesem Pflegegrad über die Sachleistungen finanziert, während der Entlastungsbetrag weiterhin für Haushaltshilfen und Betreuungsleistungen verwendet werden kann. Dies schafft ein umfassendes Pflegepaket, das den Alltag erleichtert und pflegende Angehörige entlastet.
Entlastungsbetrag Pflegegrad 3: Hilfe bei umfangreicherem Unterstützungsbedarf
Mit Pflegegrad 3 steigt der Pflegebedarf deutlich an. Der Entlastungsbetrag kann hier wie bei den vorherigen Pflegegraden für Alltagsunterstützung eingesetzt werden. Zusätzlich können durch die Pflegesachleistungen umfangreichere Pflegeleistungen, wie ambulante Pflege und körperliche Betreuung, abgedeckt werden.
Der Entlastungsbetrag kann darüber hinaus für bestimmte Leistungen wie Tages- und Nachtpflege, hauswirtschaftliche Unterstützung und ambulante Betreuung verwendet werden, sofern diese zur Entlastung der pflegenden Angehörigen dienen. Auch die Kombination mit Pflegesachleistungen oder Verhinderungspflege ist möglich.
Entlastungsbetrag Pflegegrad 4: Unterstützung bei komplexer Pflege
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 ergänzt der Entlastungsbetrag die umfangreicheren Pflegesachleistungen, die bei dieser Pflegestufe bereits möglich sind. So können zusätzliche Betreuungsmaßnahmen oder Unterstützung im Haushalt in Anspruch genommen werden.
Pflegende Angehörige, die oft eine hohe Verantwortung übernehmen, können durch die Tages- oder Nachtpflege sowie durch ambulante Pflegedienste deutlich entlastet werden.
Entlastungsbetrag Pflegegrad 5: Umfassende Betreuung in besonders schweren Fällen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben den höchsten Pflegegrad und deshalb oft einen besonders hohen Unterstützungsbedarf. Der Entlastungsbetrag kann weiterhin für hauswirtschaftliche Hilfen, Betreuung und ähnliche Maßnahmen verwendet werden, während der Großteil der pflegerischen Tätigkeiten über die Sachleistungen abgewickelt wird.
Diese Leistungen helfen dabei, die Lebensqualität der Pflegebedürftigen aufrechtzuerhalten und pflegende Angehörige durch zusätzliche Betreuung zu entlasten.
Entlastungsbetrag: Finanzierbare Leistungen
Der Entlastungsbetrag kann für eine Vielzahl von qualitätsgesicherten Leistungen eingesetzt werden, die Pflegebedürftige unterstützen und pflegende Angehörige entlasten. Diese Leistungen müssen von der Pflegekasse anerkannt und zweckgebunden eingesetzt werden.
Welche konkreten Leistungen durch den Entlastungsbetrag abgedeckt werden, ist nicht im Detail festgelegt. Es geht um allgemeine Alltagsunterstützung, die je nach Bedarf und Situation variieren kann.
Viele Pflegebedürftige nutzen den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe, die durch einen Pflegedienst organisiert wird. Weitere Beispiele sind:
- Hilfe beim Einkaufen
- Mobilitätshilfe, wie Begleitung bei Spaziergängen
- Begleitung zum Arzt
- Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt
Lux Familienpflege bietet zahlreiche Angebote, die über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können.
Entlastungsbetrag für Tages- und Nachtpflege
Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden, um Tages- und Nachtpflege in Anspruch zu nehmen. Diese Leistung ist besonders hilfreich, wenn pflegende Angehörige während der Arbeitszeit oder in der Nacht Unterstützung bei der Betreuung benötigen.
Die Tagespflege wird in der Regel tagsüber in Pflegeeinrichtungen angeboten, während die Nachtpflege sich um die Betreuung in den späten Stunden kümmert. Tages- und Nachtpflege können jedoch sowohl in stationären Einrichtungen als auch in häuslicher Umgebung erfolgen.
Entlastungsbetrag für Kurzzeitpflege
Pflegebedürftige, die vorübergehend in einer stationären Einrichtung betreut werden müssen, können den Entlastungsbetrag auch für die Kurzzeitpflege nutzen. Diese Art der Pflege kommt zum Einsatz, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige eine Auszeit benötigen.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in der Kurzzeitpflege können teilweise über den Entlastungsbetrag gedeckt werden, was eine erhebliche Entlastung für Angehörige darstellt.
Entlastungsbetrag für ambulante Pflege (teilweise)
Bestimmte Leistungen der ambulanten Pflege können ebenfalls durch den Entlastungsbetrag abgedeckt werden. Während die Körperpflege ab Pflegegrad 2 durch Pflegesachleistungen finanziert wird, kann der Entlastungsbetrag eine sinnvolle Ergänzung für haushaltsnahe Dienstleistungen oder zusätzliche Betreuungsmaßnahmen sein. Dies schafft eine umfassende Versorgungslösung, die auf die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen abgestimmt ist.
Entlastungsbetrag für Unterstützung im Alltag (nach Landesrecht)
Jedes Bundesland hat eigene Regelungen für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Der Entlastungsbetrag Berlin kann für Dienstleistungen wie die Haushaltsführung, soziale Betreuung oder auch für eine Begleitung bei Erledigungen in Anspruch genommen werden.
Lux Familienpflege bietet zahlreiche dieser landesrechtlich anerkannten Angebote, die Pflegebedürftigen helfen, ihren Alltag selbstständiger zu gestalten, während pflegende Angehörige entlastet werden. Diese Leistungen tragen dazu bei, dass Pflegebedürftige länger in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung verbleiben können.
Entlastungsbetrag bei der Pflegekasse beantragen
Pflegebedürftige, die einen Pflegegrad haben, müssen den Entlastungsbetrag nicht gesondert beantragen. Sobald der Pflegegrad anerkannt ist, können sie einen Pflegedienst wie Lux Pflegedienst Berlin beauftragen, der die gewünschten Leistungen erbringt.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Entlastungsbetrag kein Pflegegeld ist, sondern als Sachleistungsbudget betrachtet wird. Das bedeutet, dass das Geld direkt an zugelassene Pflege- oder Betreuungsdienste geht, um die notwendigen Leistungen zu finanzieren.
Zwei Abrechnungsoptionen:
Direktabrechnung: Die Pflegebedürftigen erhalten eine Rechnung, die sie an die Pflegekasse weiterleiten. Die Kosten bekommen Sie hinterher von Ihrer Pflegekasse erstattet.
Abtretungserklärung: Alternativ kann der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Hierfür wird eine Abtretungserklärung erteilt, die den Abrechnungsprozess für Pflegebedürftige und Angehörige deutlich vereinfacht.
Abtretungserklärung – Einfach und unkompliziert
Mit der Abtretungserklärung können Sie die Abrechnung des Entlastungsbetrags direkt über den Pflegedienst abwickeln lassen, ohne in Vorleistung treten zu müssen. Der Pflegedienst stellt die Rechnung direkt an die Pflegekasse, und der Aufwand für Sie wird auf ein Minimum reduziert.
Lux Familienpflege bietet eine monatliche Abtretungserklärung an, die sich auf die konkret erbrachten Leistungen bezieht und den Prozess für Sie einfach und transparent macht.
So können Sie den Entlastungsbetrag optimal nutzen
Der Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat bietet Pflegebedürftigen eine wertvolle Unterstützung, um Alltagsaufgaben und Betreuungsleistungen zu finanzieren. Falls Sie den Betrag nicht vollständig nutzen, müssen Sie sich jedoch keine Sorgen machen, dass das Geld verfällt.
Unverbrauchte Mittel können über das Jahr hinweg angespart werden und stehen Ihnen bis zum 30. Juni des Folgejahres zur Verfügung. So wird sichergestellt, dass Sie den Entlastungsbetrag flexibel und bedarfsgerecht einsetzen können – zum Beispiel, wenn in einem Monat mehr Unterstützung benötigt wird.
Darüber hinaus gibt es eine Möglichkeit, bis zu 40 Prozent Ihrer Pflegesachleistungen in den Entlastungsbetrag umzuwandeln. Diese Umwandlung kann Ihr Budget für zusätzliche Alltagsunterstützung oder Haushaltshilfe erheblich erhöhen, falls die regulären Pflegesachleistungen nicht vollständig in Anspruch genommen werden.
Bei Lux Familienpflege erhalten Sie maßgeschneiderte Pflege- und Betreuungsleistungen, die über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können. Von der Tagespflege über ambulante Hilfen bis hin zu haushaltsnahen Dienstleistungen – wir sind Ihr verlässlicher Partner in Berlin.
FAQ – Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag
Ist Ihre Frage ist nicht dabei? Die Lux-Pflegeexperten stehen Ihnen Rede und Antwort
Bei uns beträgt der Stundenpreis für die Hauswirtschaft ab dem 01.01.2025 statt 46,60 Euro 50,60 Euro. Für die Fensterreinigung statt 57 Euro 60 Euro.
Zum 1. Januar 2025 steigen die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent.
Pflegegeld pro Monat:
bisher: neu:
Pflegegrad 2 332 Euro 347 Euro
Pflegegrad 3 573 Euro 599 Euro
Pflegegrad 4 765 Euro 800 Euro
Pflegegrad 5 947 Euro 990 Euro
Pflegesachleistungen pro Monat:
bisher: neu:
Pflegegrad 2 761 Euro 796 Euro
Pflegegrad 3 1.432 Euro 1.497 Euro
Pflegegrad 4 1.778 Euro 1.859 Euro
Pflegegrad 5 2.200 Euro 2.299 Euro
Auch der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege steigen.
Der Entlastungsbetrag erhöht sich von 125 Euro auf 131 Euro.
Die Verhinderungspflege erhöht sich von 1.612 Euro auf 1.685 Euro.
Nein. Die Kosten für Essen auf Rädern können nicht über den Entlastungsbetrag bezahlt werden. Kosten für eine medizinische Fußpflege übernimmt die Krankenkasse.
Entlastungs- und Betreuungsleistungen werden von professionellen Betreuungs- und Pflegediensten erbracht. Die Nachbarschaftshilfe wird in einigen Bundesländern finanziell unterstützt, gerade im ländlichen Raum, wenn pflegebedürftige Personen dadurch regelmäßige, nachgewiesene Hilfe bekommen. Dafür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden.
Wenn es sich um einen ärztlich verschriebenen Krankentransport handelt, kann der Entlastungsbetrag dafür nicht genutzt werden. Hierbei kommt die Krankenkasse für die Kosten auf, sofern eine ärztliche Verschreibung vorhanden ist. Für den Fahrservice, den die Lux Familienpflege anbietet, kann der Entlastungsbetrag hingegen genutzt werden.