Pflegesachleistungen: Anspruch, Höhe und Antrag

Wenn Sie bei der häuslichen Pflege von professionellen Pflegekräften unterstützt werden, können Sie bei Ihrer Pflegekasse Pflege­sachl­eistungen beanspruchen. Die Höhe der Leistungen ist abhängig vom Pflegegrad. Die Lux Familienpflege erklärt, welche Leistungen Sie mit Pflege­sach­leistungen finanzieren können, wie hoch Ihr Anspruch ist und wie Sie Pflegesachleistungen beantragen.

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Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen beziehen sich auf eine regelmäßige Hilfe bei der Pflege zuhause. Grundlage ist Paragraph 36 SGB XI. Unter Pflegesachleistungen fallen zum Beispiel Körperpflege, hauswirtschaftliche Unterstützung oder Betreuung. Alle Menschen mit einem Pflegerad 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflegesachleistungen. Die Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Ein Pflegedienst wie die Lux Familienpflege berät interessierte Kunden, die zuhause unterstützt werden möchten, gern zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.

Wer kann Pflegesachleistungen erbringen?

Pflegesachleistungen können nur von Pflegediensten erbracht werden. Der Pflegedienst hat eine Pflegekassenzulassung und einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen und rechnet seine Leistungen direkt mit der jeweiligen Pflegekasse ab.

Was sind Beispiele für Pflegesachleistungen?

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    Körperpflege

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    Hilfe beim An- und Auskleiden

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    Fördern der Bewegungsfähigkeit

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    Kognitive Aktivierung

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    Umlagerung oder Hilfe beim Aufstehen

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    Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

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    Hilfe bei der Bewältigung psychosozialer Probleme

Info
Krankenpflege ist keine Pflegesachleistung

Pflegeleistungen und Krankenpflege sind zwei unterschiedliche Angelegenheiten. Tätigkeiten wie die Verabreichung von Medikamenten, der Wechsel von Verbänden oder das Setzen von Injektionen werden auf ärztliche Anordnung hin durchgeführt und fallen unter den Bereich der häuslichen Krankenpflege. In diesem Zusammenhang ist die Krankenkasse für die Kostenübernahme zuständig, nicht jedoch die Pflegekasse. Es stellt kein Problem dar, wenn dieselbe Pflegekraft sowohl pflegerische Leistungen als auch Krankenpflege übernimmt, sofern die jeweiligen Aufwendungen in der Abrechnung klar aufgeführt werden.

Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen?

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegesachleistungen. Wer den Pflegerad 1 hat, bekommt keine Pflegesachleistungen, kann aber einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro zum Beispiel für die Haushaltshilfe durch einen zugelassenen Pflege- oder Betreuungsdienst nutzen. Die Lux Familienpflege bietet das im Gegensatz zu vielen anderen Pflegediensten an: Eine reine Haushaltshilfe mit einer festen Person, die regelmäßig stundenweise im Haushalt ist und sich ums Saubermachen kümmert. Aber natürlich brauchen viele Menschen auch mehr Hilfe. Dann sollten sie ab Pflegegrad 2 die Pflegesachleistungen nutzen. Das ist unkompliziert und hilft dabei, auch bei manchen Einschränkungen im Alltag eine sichere und professionelle Hilfe zu nutzen.

Wie erfolgt die Abrechnung der Pflegesachleistungen?

Der Aufwand ist gering, da der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Grundlage ist der Pflegevertrag mit dem Kostenangebot und der Festlegung der einzelnen Leistungen. Das alles wird gemeinsam genau abgesprochen und die Leistungen werden genau dokumentiert. Der Pflegeversicherte muss sich dann um die Abrechnung nicht direkt kümmern. Es sei denn, er möchte mehr Leistungen nutzen, die den Umfang der Pflegesachleistungen überschreiten. Dann wird eine private Zuzahlung festgelegt. Aber auch das besprechen Sie und Ihre Angehörigen in Ruhe mit dem Pflegedienst Ihres Vertrauens.

Kann man Pflegesachleistungen umwandeln?

Ja, Sie können bis zu 40 Prozent Ihrer Pflegesachleistungen in den Entlastungsbetrag umwandeln. Wenn Sie zum Beispiel die Haushaltshilfe bei der Lux Familienpflege nutzen und der Entlastungsbetrag nicht hinreichend ist, um eine wöchentliche Unterstützung zuhause zu organisieren, dann können Sie einen bestimmten Betrag umwandeln lassen und Ihr Pflegedienst rechnet das mit der Pflegekasse über den höheren Entlastungsbetrag ab. Auch hier hilft Ihnen gern die Beratung durch die Lux Familienpflege.

Wie beantrage ich Pflegesachleistungen?

Pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad stehen im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung bestimmte Leistungen zu. Die am häufigsten genutzten sind Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Wir erklären Ihnen in diesem Beispiel den Beantragungsprozess.

Grundsätzlich:

Sie beantragen alle Leistungen bei Ihrer Pflegekasse. Auch einen telefonischen Service bieten die Pflegekassen an. Wenn Sie und Ihre Familie sich entscheiden, einen Pflegegrad zu beantragen, stellen Sie einen Antrag. Diesen schickt Ihnen Ihre Pflegekasse per Email oder per Post zu. Den Antrag füllen Sie aus und schicken Sie zurück an die Pflegekasse. Dann wird die Pflegekasse eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst beauftragen. Eine Pflegegutachter verabredet einen Termin mit Ihnen und besucht Sie zuhause. Das Gutachten ist die Grundlage für Ihre Pflegekasse, eine Entscheidung über den Pflegegrad zu treffen.

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    1. Stellen Sie einen Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse

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    2. Füllen Sie das Antragsformular aus.

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    3. Der Gutachter teilt Ihnen den Termin zur Begutachtung rechtzeitig mit

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    4. Der Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und begutachtet Sie.

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    5. Der Gutachter ermittelt Ihren Pflegegrad.

Ich habe einen Pflegegrad bekommen – was mache ich jetzt damit?

Sie suchen sich einen Pflegedienst Ihres Vertrauens. Aber wie? Sie können ins Branchenbuch schauen. Ihre Pflegekasse kann Ihnen eine Liste mit Pflegediensten in der näheren Umgebung geben. Es gibt Pflegestützpunkte. Aber wie finden Sie den richtigen Pflegedienst? Dafür gibt es natürlich keine Garantie. Es kann durchaus sinnvoll sein, bei Nachbarn oder Bekannten nachzufragen, die einen Pflegedienst haben. Es gibt auch spezielle Broschüren, in denen Sie vielleicht eine ansprechende Anzeige eines Pflegedienstes finden. Am besten ist eine gute Empfehlung. Und ansonsten rufen Sie am besten bei Anbietern an. Bei der Lux Familienpflege zum Beispiel können Sie einfach über das Kontaktformular eine Anfrage stellen oder anrufen. Sie bekommen dann eine gute Beratung und sind an nichts gebunden. Denn vieles ist am Anfang ungewohnt und es geht darum, schrittweise eine gute Pflege zu organisieren und anzunehmen. Mit möglichst wenig Stress und guter Erstberatung.

Steigen die Pflegesachleistungen in den nächsten Jahren?

Ja, ab 1. Januar 2024 erhöhen sich die Pflegesachleistungen um 5 Prozent, ebenso das Pflegegeld.

• Pflegegrad 2: 761 Euro (statt zuvor 724 Euro)
• Pflegegrad 3: 1.432 Euro (statt zuvor 1.363 Euro)
• Pflegegrad 4: 1.778 Euro (statt zuvor 1.693 Euro)
• Pflegegrad 5: 2.200 Euro (statt zuvor 2.095 Euro)

2025 steigen die Beträge nach jetzigem Stand noch einmal um 4,5 Prozent.

FAQ – Häufige Fragen zu Pflegesachleistungen

Ist Ihre Frage ist nicht dabei? Die Lux-Pflegeexperten stehen Ihnen Rede und Antwort ->>>

Beide Leistungen können pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2 beantragen. Aber es gibt wichtige Unterschiede. Aus der Pflegesachleistung werden die Dienste von Pflegekräften gezahlt, die der Pflegedienst bereitstellt. Das können Pflegefachkräfte sein, aber auch Pflegehilfskräfte und Hauswirtschaftskräfte. Die Sachleistung ist an eine Dienstleistung gebunden und es wird nur für tatsächlich entstandene Kosten gezahlt. Das Pflegegeld ist eine Geldleistung, die direkt an pflegebedürftige Menschen ausgezahlt wird, wenn diese Ihre Pflege privat organisieren. Das Pflegegeld kann frei genutzt werden, sofern die häusliche Pflege sichergestellt wird. Hierzu findet eine regelmäßige Pflegeberatung durch einen Pflegedienst statt. Oft wird das Pflegegeld an pflegende Angehörige weitergegeben. Voraussetzung für das Pflegegeld ist, dass ein pflegender Angehöriger (das muss kein Familienmitglied sein) angegeben wird.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können Sie kombinieren, wenn Sie durch eine Pflegeperson gepflegt werden, aber zusätzlich einen Pflegedienst nutzen möchten. Dann beantragen Sie Kombinationsleistungen. Bei Kombinationsleistungen werden zuerst die Sachleistungen mit der Pflegekasse abgerechnet. Als Beispiel: Wenn in einem Monat 50 Prozent der Pflegesachleistungen genutzt wurden (diese sind deutlich höher als das Pflegegeld), werden Ihnen im Nachgang noch 50 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt.