Pflegesachleistungen 2025: Ihr umfassender Ratgeber für die häusliche Pflege

Wer sich um einen pflegebedürftigen Menschen kümmert oder selbst Unterstützung im Alltag benötigt, steht oft vor einer Vielzahl an Fragen – insbesondere, wenn es um finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung geht.

Die Pflegesachleistungen gehören dabei zu den zentralen Säulen der Versorgung im häuslichen Umfeld. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff? Wer hat Anspruch darauf? Wie hoch sind die Leistungen im Jahr 2025? Und wie können sie sinnvoll genutzt oder sogar mit anderen Leistungen wie dem Pflegegeld kombiniert werden?

In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie rund um die Pflegesachleistungen wissen müssen – verständlich erklärt und auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Änderungen.

Die Lux Seniorenbetreuung Berlin begleitet Sie dabei als verlässlicher Partner mit viel Erfahrung, Einfühlungsvermögen und klarer Orientierung. Vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch mit unseren erfahrenen Pflegekräften.

Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen sind Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung gemäß § 36 SGB XI, die es Pflegebedürftigen ermöglichen, professionelle Hilfe durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.

Diese Leistungen umfassen die häusliche Pflege durch professionelle Pflegekräfte, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet wird. Sie sind besonders wichtig für Menschen, die in ihrem gewohnten Umfeld bleiben möchten, aber Unterstützung im Alltag benötigen.

Leistungen im Überblick:

Körperpflege:

Hilfe beim Waschen, An- und Auskleiden

Mobilitätshilfe:

Unterstützung beim Aufstehen, Gehen oder Umlagern

Ernährung:

Hilfestellung bei der Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten

Hauswirtschaftliche Versorgung:

Reinigung der Wohnung, Wäschepflege, Einkäufe

Betreuung:

Förderung sozialer Kontakte und kognitive Aktivierung

Diese Leistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden, wenn beispielsweise pflegende Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen und zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst eingebunden wird.

Pflegesachleistungen Pflegegrad 1

Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen direkten Anspruch auf Pflegesachleistungen. Allerdings steht ihnen ein Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich zur Verfügung, der für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden kann. Dazu zählen:

  • Haushaltshilfen durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst.
  • Betreuungsangebote zur Förderung sozialer Kontakte.
  • Begleitung zu Arztterminen oder Freizeitaktivitäten.

Die Lux Familienpflege bietet maßgeschneiderte Lösungen für Personen mit Pflegegrad 1 an, um ihnen den Alltag zu erleichtern.

Pflegesachleistungen Pflegegrad 2

Ab Pflegegrad 2 besteht ein Anspruch auf Pflegesachleistungen. Im Jahr 2025 beträgt die monatliche Leistung 796 Euro. Diese können für folgende Dienstleistungen genutzt werden:

  • Grundpflege: Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Hilfe im Haushalt.
  • Betreuung: Förderung der Selbstständigkeit und sozialer Kontakte.

Eine Kombination mit dem Pflegegeld ist möglich, wenn beispielsweise Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen. Die nicht genutzten Pflegesachleistungen können anteilig in Pflegegeld umgewandelt werden.

Pflegesachleistungen Pflegegrad 3

Mit Pflegegrad 3 erhöht sich der Anspruch auf Pflegesachleistungen im Jahr 2025 auf 1.497 Euro monatlich. Zusätzlich steht ein Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Verfügung. Die Leistungen können für folgende Bereiche eingesetzt werden:

  • Intensivere Grundpflege: Bei schwereren Beeinträchtigungen.
  • Erweiterte hauswirtschaftliche Versorgung: Unterstützung bei komplexeren Haushaltsaufgaben.
  • Spezialisierte Betreuung: Für Menschen mit Demenz oder anderen kognitiven Einschränkungen.

Die Kombination mit Pflegegeld ist weiterhin möglich, um die Pflege individuell zu gestalten.

Pflegesachleistungen Pflegegrad 4

Bei Pflegegrad 4 beträgt die monatliche Pflegesachleistung im Jahr 2025 1.859 Euro. Die Leistungen können für umfassende Pflegebedarfe genutzt werden, darunter:

  • Umfassende Grundpflege: Bei schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.
  • Spezialisierte Pflege: Für Personen mit komplexen medizinischen Bedürfnissen.
  • Intensive Betreuung: Zur Unterstützung bei psychosozialen Problemen.

Auch hier ist eine Kombination mit Pflegegeld möglich, um die Pflege flexibel zu gestalten.

Pflegesachleistungen Pflegegrad 5

Personen mit Pflegegrad 5 haben im Jahr 2025 Anspruch auf 2.299 Euro monatlich für Pflegesachleistungen. Dieser höchste Pflegegrad ist für Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vorgesehen. Die Leistungen decken:

  • Rund-um-die-Uhr-Pflege: Für Personen mit vollständiger Pflegebedürftigkeit.
  • Spezialisierte medizinische Pflege: In Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeuten.
  • Umfassende Betreuung: Zur Sicherstellung der Lebensqualität im häuslichen Umfeld.

Die Kombination mit Pflegegeld und anderen Leistungen ist möglich, um eine umfassende Versorgung sicherzustellen.

Wir vom Lux Pflegedienst Berlin stehen Ihnen mit fachkundiger Beratung und praktischer Unterstützung zur Seite, damit Sie schnell und unkompliziert zu den Ihnen zustehenden Leistungen gelangen.

Pflegesachleistungen 2025: Änderungen und Anpassungen

Im Jahr 2025 wurden die Pflegesachleistungen um 4,5 Prozent erhöht, um der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung Rechnung zu tragen. Die neuen monatlichen Höchstbeträge sind:

  • Pflegegrad 2: 796 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro

Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass Pflegebedürftige weiterhin angemessen versorgt werden können.

Antragstellung und Abrechnung

Um Pflegesachleistungen zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Der Ablauf ist wie folgt:

  1. Antragstellung: Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse und Ausfüllen des Antragsformulars.
  2. Begutachtung: Der Medizinische Dienst führt eine Begutachtung durch, um den Pflegegrad festzustellen.
  3. Bescheid: Die Pflegekasse teilt den festgestellten Pflegegrad und die bewilligten Leistungen mit.
  4. Leistungserbringung: Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst, wie die Lux Familienpflege, erbringt die vereinbarten Leistungen.
  5. Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse, sodass keine finanziellen Vorleistungen erforderlich sind.

Mit der Unterstützung der Lux Familienpflege meistern Sie diesen Prozess effizient und stressfrei – von der Beratung bis zur erfolgreichen Abrechnung.

Kombination mit anderen Leistungen

Pflegesachleistungen können mit anderen Leistungen kombiniert werden, um eine individuelle Versorgung sicherzustellen:

  • Kombinationsleistung: Teilweise Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen und anteiliges Pflegegeld.
  • Umwandlung in Entlastungsbetrag: Bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen können in den Entlastungsbetrag umgewandelt werden, um zusätzliche Unterstützungsangebote zu finanzieren.
  • Zusätzliche Leistungen: Nutzung von Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder Tagespflege zur Ergänzung der häuslichen Pflege.

Pflegesachleistungen optimal nutzen – mit kompetenter Begleitung von Lux Familienpflege

Pflegesachleistungen sind ein zentraler Bestandteil der häuslichen Pflege und ermöglichen es Pflegebedürftigen, in ihrer gewohnten Umgebung professionell versorgt zu werden. Durch die Anpassungen im Jahr 2025 stehen Ihnen höhere Beträge zur Verfügung, um den individuellen Pflegebedarf abzudecken.

Die Lux Familienpflege unterstützt Sie gerne bei der Antragstellung, Auswahl der passenden Leistungen und der Organisation der Pflege.