Beratungsgespräch nach §37, 3 SGB XI

Wer Pflegegeld bezieht und keinen Pflegedienst in Anspruch nimmt, muss alle 6 Monate eine Pflegeberatung durchführen lassen. Werden diese Beratungen nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder gar zu streichen.

Wir übernehmen die Pflegeberatung gern für Sie. Die Pflegeberatung findet bei Ihnen zuhause statt und wird von uns direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.