Verhinderungspflege gibt es in der häuslichen Alltagsunterstützung und Pflege. Die Verhinderungspflege wird einmal im Jahr bei der Pflegekasse beantragt. 1612 Euro stehen im Jahr zur Verfügung. Sie können auch die Kurzzeitpflege anteilig dazunehmen, sofern Sie dieses im jeweiligen Kalenderjahr noch nicht beansprucht haben. Dann erhöht sich der Betrag auf 2418 Euro. Wir können die Verhinderungspflege direkt mit allen Pflegekassen abrechnen. Dadurch entlasten wir pflegende Angehörige und bieten pflegebedürftigen Senioren Unterstützung im Alltag.
Ein pflegebedürftiger Mensch wird von Angehörigen, Verwandten oder Freunden gepflegt. In der häuslichen Pflege ist es für pflegende Angehörige unmöglich, 24 Stunden rund um die Uhr da zu sein. Die pflegenden Angehörigen müssen auch Zeit für sich haben können. Damit die pflegebedürftigen Menschen trotz Verhinderung des Pflegenden umsorgt sind und sicher als Senioren im eigenen Zuhause unterstützt werden, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen für die Nutzung der Verhinderungspflege:
Es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen.
Der zu Pflegende muss durch eine private Pflegeperson (Angehörige, Freunde) mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein. Das heißt, 6 Monate nach der Genehmigung Ihres Pflegegrades durch die Pflegekasse können Sie erstmals Verhinderungspflege beantragen. Es geht ganz einfach: Sie rufen bei Ihrer Pflegekasse an und lassen sich den Antrag auf Verhinderungspflege geben. Sie füllen den Antrag aus und schicken ihn an die Pflegekasse zurück. Dann wird der Antrag in kurzer Zeit geprüft und genehmigt. Gern helfen wir Ihnen auch bei der Beantragung der Verhinderungspflege und beraten Sie in allen Fragen rund um die Pflege, Haushaltshilfe und Seniorenbetreuung.
Die Verhinderungspflege wird von einem zugelassenen Pflegedienst wie uns übernommen oder von einer privaten Pflegeperson, die nicht bis zum zweiten Grad mit dem pflegebedürftigen Menschen verwandt oder verschwägert ist.

Wird die Verhinderungspflege von einer Person übernommen, die bis zum zweiten Grad mit dem oder der Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert ist, werden Kosten in Höhe des Pflegegeldes erstattet. Bei 6 Wochen zum Beispiel wäre es das 1,5fache des Pflegegeldes.
Für alle anderen Personen und gewerblichen Dienstleister zahlt die Pflegekasse 1.612 bzw. bei anteiliger Nutzung des Geldes zur Kurzpflege 2418 Euro. Es lohnt sich also, einen zugelassenen Dienstleister wie uns zu beauftragen, der Sie im Alltag unterstützt und für Sie da ist. Sie können die Verhinderungspflege auch stundenweise nutzen, ganz nach Ihren Bedürfnissen im Seniorenalltag und ganz nach den Verpflichtungen der Menschen, die sich im Alltag als pflegende Personen um Sie kümmern. Stundenweise Verhinderungspflege dauert pro Tag weniger als acht Stunden. Das Pflegegeld wird für diese Zeit nicht gekürzt. Und Sie können die stundenweise Verhinderungspflege das ganze Jahr über flexibel nutzen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unseren FAQ Verhinderungspflege