Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis einer Schwerbehinderung. Er kann ausgestellt werden, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde. Der Ausweis enthält den Grad der Behinderung und gegebenenfalls Merkzeichen, die auf bestimmte gesundheitliche Beeinträchtigungen hinweisen.

Mit dem Schwerbehindertenausweis können abhängig vom Grad der Behinderung und den eingetragenen Merkzeichen Nachteilsausgleiche genutzt werden. Dazu können steuerliche Vergünstigungen, besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Ermäßigungen oder Vergünstigungen im öffentlichen Personenverkehr gehören. Welche Vorteile konkret bestehen, ist vom Einzelfall abhängig.

Der Antrag wird bei der zuständigen Versorgungsverwaltung beziehungsweise der nach Landesrecht zuständigen Behörde gestellt. Für die Prüfung werden medizinische Unterlagen benötigt. Die Behörde kann behandelnde Ärztinnen und Ärzte um Auskünfte bitten, wenn eine entsprechende Einwilligung vorliegt. Der Ausweis kann befristet oder unbefristet ausgestellt werden. Ändert sich der Gesundheitszustand wesentlich, kann eine Neufeststellung des Grades der Behinderung beantragt werden. Der Schwerbehindertenausweis ist nicht mit einem Pflegegrad gleichzusetzen. Beide Verfahren bewerten unterschiedliche Auswirkungen gesundheitlicher Einschränkungen und können unabhängig voneinander bestehen.