Behindertenausweis

Der Behindertenausweis gibt den Grad der Behinderung, sofern dieser über 50 liegt, und weitere Merkmaler an, wie eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit, Hilflosigkeit oder eine außergewöhnliche Gehbehinderung. Mit dem Behindertenausweis wird die Behinderung gegenüber Sozialleistungsträgern, Behörden und Arbeitgebern nachgewiesen, wodurch mögliche Beeinträchtigungen durch die Behinderung ausgeglichen, beziehungsweise eingedämmt werden können. Der Antrag auf einen Behindertenausweis kann sowohl privat bei einem Versorgungsamt, aber durch den Versorgungsdienst einer Rehaeinrichtung beantragt werden.

Dafür muss ein ärztliches Gutachten vorliegen, auf dessen Grundlage der Grad der Behinderung und mögliche zusätzliche Einschränkungen oder Hilfen ermittelt werden. Im Regelfall ist der Behindertenausweis 5 Jahre lang gültig. Da die Beantragung auch mal drei Monate oder mehr dauern kann, sollte man sich um eine Verlängerung zu kümmern. Sollte sich der Gesundheitszustand des Inhabers verschlechtern, kann der Ausweis durch einen neue Antragsstellung im Grad der Behinderung hochgestuft werden.