Ja. Mit dem Entlastungsbetrag können alle Leistungen zur Alltagsunterstützung finanziert werden. Das gilt auch für die Haushaltshilfe.
Nein. Der Entlastungsbetrag ist dazu gedacht, sich durch professionelle Hilfe von zugelassenen Betreuungs- und Pflegediensten unterstützen zu lassen.
Ja. Sofern ein zugelassener Pflegedienst wie die Lux Familienpflege die Leistung erbringt. Hilfe beim Waschen, Duschen, beim Anziehen und anderen Verrichtungen im Rahmen der Körperpflege können dann auch über den Entlastungsbetrag finanziert werden.
Nein, der Entlastungsbetrag ist für alle Pflegebedürftige in den Pflegegraden 1 bis 5 einheitlich. Es sind immer 125 Euro im Monat, schon ab Pflegegrad 1.