Der Entlastungsbetrag ist zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags gedacht.
Dieser beträgt 125 Euro im Monat und kann von jedem Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad in Anspruch genommen werden.
Anders als das Pflegegeld wird dieser Entlastungsbetrag nicht bar ausgezahlt, sondern kann nur für konkrete Leistungen eingesetzt werden. Damit der Pflegebedürftige nicht in Vorkasse treten muss, kann eine Abtretungserklärung unterschrieben werden. Damit wird der Anspruch an den Leistungsanbieter abgetreten, so dass die Pflegekasse direkt mit den Leistungsanbietern zur Unterstützung im Alltag abrechnen kann.
Wir als Lux Seniorenbetreuung und Lux Familienpflege können direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen, so dass Sie keine Mühen mit der Abrechnung haben und nicht in Vorleistung treten müssen.
Wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen der ambulanten Pflegedienste nur zu Teilen in Anspruch nimmt, aber 125 Euro Entlastungsbetrag monatlich nicht ausreichen, da eine zusätzliche Hilfe zum Einkaufen oder eine Begleitung zum Arzt benötigt wird, kann 40 Prozent der Pflegesachleistung in den Entlastungsbetrag umgewandelt werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung gegenüber Ihrer Pflegekasse.