Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und zu Hause gepflegt werden. Die kostenlosen Beratungsgespräche sind dabei ab Pflegegrad 2 verpflichtend und müssen je nach Pflegegrad halb- oder vierteljährlich stattfinden. So sollen Pflegebedürftige unterstützt werden, den Hilfebedarf richtig einzuschätzen, alle ihnen zustehenden Leistungen zu nutzen und Kürzungen beim Pflegegeld zu vermeiden.
Was genau es dabei zu beachten gilt, wie oft die Pflegeberatung in Ihrem Fall erfolgen muss und welche schwerwiegenden Folgen es haben kann, wenn Sie die Termine nicht wahrnehmen, erklären wir nachfolgend.
Gerne können Sie uns auch direkt kontaktieren. Als für die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI zugelassener Pflegedienst aus Berlin führen wir die kostenlosen Beratungsgespräche direkt bei Ihnen zu Hause durch und beraten zum Pflegegeld, den Ihnen zustehenden Leistungen und allen wichtigen gesetzlichen Vorgaben.

Kurzüberblick: Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI
- Was ist das Beratungsgespräch nach §37 Abs. 3 SGB XI? Eine gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung für Pflegebedürftige.
- Für wen ist es Pflicht? Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen und in ihrem Zuhause gepflegt werden. Bei Pflegegrad 1 kann sie freiwillig in Anspruch genommen werden.
- Wie oft muss eine Pflegeberatung stattfinden? Je nach Pflegegrad halbjährlich (2-3) oder vierteljährlich (4-5).
- Was passiert, wenn ein Termin versäumt wird? Das Pflegegeld kann gekürzt oder vollständig eingestellt werden.
- Ist die Pflegeberatung kostenfrei? Ja, die Beratungsgespräche sind für Pflegebedürftige kostenlos.
- Wer führt die Beratungsgespräche durch? Unter anderem Pflegekassen, Pflegestützpunkte und zugelassene Pflegedienste wie Lux Familien- und Seniorenpflege in Berlin.
Pflegeberatung Berlin – rechtssicher & persönlich begleitet
Wer Angehörige pflegt oder selbst pflegebedürftig ist, steht oft vor einer Flut von Formularen, Vorschriften und Unsicherheiten. Wann bekomme ich Pflegegeld? Was bedeutet eine Pflegeberatung Berlin nach §37,3 SGB XI? Und welche Folgen drohen, wenn ich die Pflegeberatung nicht rechtzeitig wahrnehme?
Genau hier setzt die Pflegeberatung unseres Lux Pflegedienstes in Berlin an: Wir begleiten Sie kompetent und persönlich durch alle Anforderungen – von der Pflegekasse bis zur konkreten Alltagsentlastung. Dabei ist unser Beratungsdienst gesetzlich anerkannt, für Sie kostenfrei und findet direkt bei Ihnen zu Hause statt.
Unsere qualifizierten Pflegeberater zeigen Ihnen in diesem alle Leistungen auf, helfen bei der Organisation des Pflegealltags und dokumentieren die Beratung gesetzeskonform für die Pflegekasse.
Was bedeutet Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI (auch Beratungsbesuch oder Beratungseinsatz genannt) ist eine gesetzlich vorgesehene Beratung für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen. Ziel dieser Beratung ist es, die häusliche Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige zu entlasten.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 und § 7a SGB XI?
Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 und § 7a SGB XI ist in beiden Fällen kostenfrei, verfolgt jedoch unterschiedliche Ziele und kommt in verschiedenen Situationen zum Einsatz:
- § 37 Abs. 3 SGB XI: Hierbei handelt es sich um einen verpflichtenden Beratungseinsatz für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen und zu Hause gepflegt werden, damit die häusliche Pflegequalität gewährleistet ist.
- § 7a SGB XI: Hier ist eine freiwillige und umfassendere Pflegeberatung für Pflegebedürftige und Angehörige festgelegt. Diese dient vor allem dazu, den Hilfebedarf zu klären, Leistungen zu planen und die Pflege langfristig zu organisieren.

Was ist das Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Die Beratungsgespräche im Rahmen der Pflegeberatung unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen kostenlos dabei, den Hilfebedarf richtig zu ermitteln, die Leistungen bei der Pflegeversicherung zu beantragen und die Pflege sinnvoll zu organisieren. Des Weiteren wird unter anderem zur Pflege im eigenen Zuhause selbst sowie zu Pflegekursen beraten.
Welche Themen werden bei der Pflegeberatung besprochen?
Unter anderem werden im Beratungsgespräch folgende Themen besprochen:
- Pflegeleistungen
- Hilfsmittel
- Wohnraumanpassung
- Entlastungsangebote
- Pflegeorganisation
- Pflegekurse
Wer muss die Pflegeberatung verpflichtend wahrnehmen?
Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches XI ist verpflichtend für alle Pflegebedürftige, die
- einen Pflegegrad von 2 bis 5 haben,
- Pflegegeld erhalten und
- zu Hause gepflegt werden.
Das heißt: Die Pflege wird von Angehörigen oder anderen Privatpersonen übernommen, nicht von einem professionellen Dienst, der dafür Pflegesachleistungen erbringen würde. In diesem Fall zahlt die Pflegekasse direkt Geld aus – das sogenannte Pflegegeld – und verlangt dafür regelmäßige Beratungen durch eine anerkannte Stelle.

Wie oft ist die Pflegeberatung nötig?
- Pflegegrad 2 und 3: 1 Beratungseinsatz je Halbjahr
- Pflegegrad 4 und 5: 1 Beratungseinsatz je Vierteljahr
- Pflegegrad 1: freiwillig
Stand: April 2026

Was passiert, wenn das Beratungsgespräch versäumt wird?
Wird die verpflichtende Pflegeberatung nicht rechtzeitig wahrgenommen, drohen direkte Konsequenzen:
- Kürzung oder Streichung des Pflegegelds
- Verlust von Leistungsansprüchen
- Erhöhte Bürokratie durch zusätzliche Prüfungen der Pflegekasse
So vermeiden Sie Kürzungen und sichern Ihre Ansprüche
Ohne fristgerechte Pflegeberatung können Ihre Ansprüche und geldwerte Leistungen (Pflegegeld) gekürzt oder ganz gestrichen werden. Und das geschieht häufiger, als man denkt – oft einfach, weil niemand daran erinnert hat oder unklar war, wer zuständig ist.
Durch eine umfängliche Pflegeberatung unterstützt Sie unser Lux Pflegedienst in Berlin jedoch dabei, alle Fristen einzuhalten, sodass Sie keine Leistungen verlieren oder Kürzungen riskieren.
Unsere Leistungen im Überblick: Pflegeberatung in Berlin mit Lux Seniorenbetreuung
Mit unserer Pflegeberatung Berlin zeigen wir Ihnen nicht nur, was gesetzlich gefordert ist – wir unterstützen Sie auch aktiv dabei, alle Leistungen nach SGB XI auszuschöpfen.
Unsere Pflegeberatung findet direkt bei Ihnen zu Hause statt, wird gesetzeskonform dokumentiert und von uns direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Wie läuft die Pflegeberatung bei Lux in Berlin ab?
- Anfrage stellen: Sie kontaktieren uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular und schildern kurz Ihr Anliegen.
- Termin bei Ihnen zu Hause vereinbaren: Wir stimmen einen passenden Termin ab, damit wir bei Ihnen vorbeikommen können.
- Beratung durchführen: Eine für Pflegeberatung zugelassene Pflegefachkraft führt das Beratungsgespräch mit Ihnen durch.
Dokumentation an die Pflegekasse: Wir dokumentieren den Beratungseinsatz gesetzeskonform und übermitteln die Unterlagen direkt an die Pflegekasse.
Pflegeberatung in Berlin – unser Einzugsgebiet
In welchen Berliner Bezirken bieten wir die Pflegeberatung an?
Unsere Pflegeberatung bieten wir in zahlreichen Berliner Stadtteilen persönlich an – flexibel, zuverlässig und direkt bei Ihnen zu Hause. Ob Sie selbst pflegebedürftig sind oder einen Angehörigen betreuen: Wir beraten Sie vor Ort in folgenden Berliner Bezirken – selbstverständlich kostenfrei und abrechnungsfähig gegenüber Ihrer Pflegekasse:
- Pflegeberatung Berlin‑Marzahn‑Hellersdorf
- Pflegeberatung Berlin‑Hohenschönhausen
- Pflegeberatung Berlin‑Lichtenberg
- Pflegeberatung Berlin‑Köpenick
- Pflegeberatung Berlin‑Weißensee
- Pflegeberatung Berlin‑Friedrichshagen
- Pflegeberatung Berlin‑Treptow
- Pflegeberatung Berlin‑Pankow
Rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Anfrageformular:

Lux als vertrauensvoller Partner an Ihrer Seite
Wenn es um die Pflege Ihrer Angehörigen geht, ist Vertrauen das Wichtigste. Bei der Lux Seniorenbetreuung kombinieren wir fachliche Kompetenz mit Menschlichkeit – und genau das schätzen die Familien, die sich an uns wenden. Unsere Pflegeberater verfügen über langjährige Erfahrung, kennen die Anforderungen der Pflegekassen genau und nehmen sich Zeit für Ihre persönliche Situation.
Ob es um die Beratung nach § 37,3 SGB XI geht, um die Auswahl der richtigen Leistungen oder einfach um das gute Gefühl, in dieser herausfordernden Phase nicht allein zu sein – wir sind für Sie da. Und zwar nicht nur auf dem Papier, sondern aktiv an Ihrer Seite: einfühlsam, unterstützend und lösungsorientiert.
Besonders pflegende Angehörige stehen oft unter enormem Druck – zwischen Job, Familie und Pflege. Hier sorgen wir für echte Entlastung: mit verständlichen Informationen, Hilfe bei Anträgen und der Sicherheit, dass alle Leistungen optimal ausgeschöpft werden.
Lux als vertrauensvoller Partner an Ihrer Seite
Wenn es um die Pflege Ihrer Angehörigen geht, ist Vertrauen das Wichtigste. Bei der Lux Seniorenbetreuung kombinieren wir fachliche Kompetenz mit Menschlichkeit – und genau das schätzen die Familien, die sich an uns wenden. Unsere Pflegeberater verfügen über langjährige Erfahrung, kennen die Anforderungen der Pflegekassen genau und nehmen sich Zeit für Ihre persönliche Situation.
Ob es um die Beratung nach § 37,3 SGB XI geht, um die Auswahl der richtigen Leistungen oder einfach um das gute Gefühl, in dieser herausfordernden Phase nicht allein zu sein – wir sind für Sie da. Und zwar nicht nur auf dem Papier, sondern aktiv an Ihrer Seite: einfühlsam, unterstützend und lösungsorientiert.
Besonders pflegende Angehörige stehen oft unter enormem Druck – zwischen Job, Familie und Pflege. Hier sorgen wir für echte Entlastung: mit verständlichen Informationen, Hilfe bei Anträgen und der Sicherheit, dass alle Leistungen optimal ausgeschöpft werden.
FAQ: Pflegeberatung & Beratungsgespräche für Pflegebedürftige in Berlin
Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Pflegeberatung.
Ja, das Beratungsgespräch im Rahmen der Pflegeberatung ist für Pflegebedürftige kostenfrei und wird von der Pflegekasse übernommen.
Nein, die verpflichtende Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt nur, wenn Sie Pflegegeld beziehen oder Kombinationsleistungen nutzen. Wenn die Pflege hingegen im Rahmen von Pflegesachleistungen vollständig durch einen professionellen Pflegedienst wie Lux Familien- und Seniorenpflege übernommen wird, dokumentiert und überwacht der Pflegedienst selbst die Pflege.
Unabhängig davon können Pflegebedürftige und Angehörige auch jederzeit freiwillige Pflegeberatungen nach § 7a SGB XI in Anspruch nehmen.
Ja, in der Regel findet die Pflegeberatung immer im Zuhause des Pflegebedürftigen oder der pflegenden Angehörigen statt, insofern die Pflege dort durchgeführt wird.
Die Pflegeberatung kann offiziell bei Pflegekassen sowie anerkannten Beratungstellen und Pflegediensten in Anspruch genommen werden.
