Ambulanter Pflegedienst
Ein ambulanter Pflegedienst versorgt pflegebedürftige oder erkrankte Menschen in ihrer eigenen Wohnung. Dadurch kann eine notwendige Unterstützung organisiert werden, ohne dass die betroffene Person in eine stationäre Einrichtung umziehen muss. Die konkreten Leistungen richten sich nach dem individuellen Bedarf, dem Pflegegrad und gegebenenfalls nach einer ärztlichen Verordnung.
Zu den Leistungen der Pflegeversicherung können körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung gehören. Dazu zählen beispielsweise Unterstützung beim Waschen und Anziehen, bei der Nahrungsaufnahme oder bei alltäglichen Abläufen. Medizinische Behandlungspflege wie Wundversorgung, Medikamentengabe oder Injektionen wird ärztlich verordnet und normalerweise über die Krankenkasse abgerechnet.
Vor Beginn der Versorgung wird ein Pflegevertrag geschlossen. Darin sollten vereinbarte Leistungen, Kosten, Einsatzzeiten, Abrechnung und Kündigungsbedingungen verständlich aufgeführt sein. Pflegebedürftige Menschen der Pflegegrade 2 bis 5 können für zugelassene Pflegedienste Pflegesachleistungen einsetzen. Werden diese nur teilweise genutzt, ist eine Kombination mit anteiligem Pflegegeld möglich. Eine Pflegeberatung hilft, den Bedarf festzustellen und die verfügbaren Leistungen sinnvoll miteinander zu verbinden.
