Bei häuslicher Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst haben Pflegebedürftige Anspruch auf Zuschüsse für Pflegesachleistungen. Die Höhe ist dabei abhängig vom Pflegegrad.
Von den Pflegesachleistungen können alle Leistungen, die zur Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung zählen, finanziert werden.
Wie hoch die Pflegesachleistung ausfällt, hängt von dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab.
Pflegesachleistungen nach Pflegegrad:
in Pflegegrad 2: 724 Euro
in Pflegegrad 3: 1.363 Euro
in Pflegegrad 4: 1.693 Euro
in Pflegegrad 5: 2.095 Euro
Nimmt der Pflegebedürftige die Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch, erhält er ein anteiliges Pflegegeld. Mit diesem Anteil des Pflegegeldes kann er dann zum Beispiel einen Angehörigen für dessen Hilfe bezahlen.