Menschen mit Pflegegrad 5 erfahren die schwersten Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit und benötigen eine besonders intensive pflegerische Versorgung. Die Pflegeversicherung stellt daher umfassende Leistungen bereit, um sowohl die häusliche Pflege durch Angehörige als auch professionelle Pflegedienste oder stationäre Pflegeeinrichtungen zu unterstützen.
Lux Pflegedienst Berlin bietet individuelle Pflege- und Betreuungsangebote sowie Unterstützung bei der Antragstellung für Pflegegrad 5.
Pflegegrad 5 Voraussetzungen
Um Pflegegrad 5 zu erhalten, müssen schwerste gesundheitliche Einschränkungen mit einem hohen Bedarf an pflegerischer Versorgung vorliegen. Die Einstufung erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof (bei Privatversicherten).
Was muss man haben, um Pflegestufe 5 zu bekommen?
Die Begutachtung umfasst sechs Lebensbereiche. Je größer die Einschränkungen, desto höher die Punktzahl. Für Pflegegrad 5 sind 90 bis 100 Punkte erforderlich.
Tipp: Ein Pflegetagebuch hilft, den tatsächlichen Pflegebedarf zu dokumentieren und eine korrekte Einstufung zu erhalten.
Pflegegrad 5 Geldleistung für Angehörige
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf finanzielle Unterstützungen, um entweder die häusliche Pflege durch Angehörige oder professionelle Versorgung sicherzustellen.
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 5?
Ab Januar 2024 gelten folgende Leistungen der Pflegekasse:
- Pflegegeld: 990 € monatlich für häusliche Pflege durch Angehörige
- Pflegesachleistungen: 2.299 € monatlich für einen ambulanten Pflegedienst
- Teilstationäre Pflege: 1.859 € monatlich für Tages- oder Nachtpflege
- Kurzzeitpflege: 1.855 € jährlich für vorübergehende stationäre Betreuung
- Vollstationäre Pflege: 2.200 € monatlich als Zuschuss für Pflegeheime
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für haushaltsnahe Dienstleistungen
Gut zu wissen: Pflegegeld und Sachleistungen können kombiniert werden, um eine flexible Versorgung zu ermöglichen.
Pflegegrad 5 Haushaltshilfe
Neben der pflegerischen Versorgung spielt die Unterstützung im Haushalt eine große Rolle für die Lebensqualität von Menschen mit Pflegegrad 5.
Welche Unterstützung gibt es im Haushalt?
✔ Wohnungsreinigung – Staubsaugen, Wischen, Müllentsorgung
✔ Einkaufshilfe – Begleitung oder eigenständige Erledigung von Einkäufen
✔ Essenszubereitung – Kochen und Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
✔ Wäschepflege – Waschen, Bügeln und Wechseln der Bettwäsche
Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro kann für Haushaltshilfen verwendet werden.
Lux Pflegedienst Berlin bietet umfassende Beratung, häusliche Pflege und Haushaltshilfen, um Pflegebedürftige und Angehörige optimal zu unterstützen.
Kann man mit Pflegestufe 5 alleine leben?
Da Pflegegrad 5 die höchste Pflegestufe darstellt, sind Betroffene meist nicht in der Lage, allein zu leben. Eine häusliche Pflege ist dennoch möglich, wenn:
✔ Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch Angehörige oder einen Pflegedienst besteht
✔ Pflegehilfsmittel & barrierefreie Umbauten das Leben erleichtern
✔ Notrufsysteme oder 24-Stunden-Betreuung vorhanden sind
Unser kompetentes Fachpersonal bei der Lux Familienpflege bietet professionelle häusliche Pflege und Haushaltshilfen, um ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Pflegegrad 5 beantragen
Die Beantragung von Pflegegrad 5 ist ein mehrstufiger Prozess, bei dem die Pflegekasse und der Medizinische Dienst (MD) den Pflegebedarf sorgfältig prüfen. Eine gründliche Vorbereitung erhöht die Chancen auf eine schnelle und korrekte Einstufung.
Gut zu wissen: Pflegegrad-Leistungen werden rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – daher lohnt es sich, den Antrag so früh wie möglich einzureichen.
Schritt 1: Pflegegrad 5 Antrag stellen
Der erste Schritt ist die formlose Antragstellung bei der zuständigen Pflegekasse, die der Krankenversicherung der pflegebedürftigen Person angeschlossen ist.
Wie kann der Antrag gestellt werden?
✔ Telefonisch: Ein kurzer Anruf bei der Pflegekasse genügt, um den Antrag anzustoßen. Die Kasse sendet anschließend die benötigten Unterlagen zu.
✔ Schriftlich per Post oder E-Mail: Eine einfache formlose Mitteilung („Hiermit beantrage ich Pflegeleistungen für [Name]“) reicht aus.
✔ Online: Viele Pflegekassen bieten digitale Formulare auf ihrer Website an.
Nach Eingang des Antrags versendet die Pflegekasse ein offizielles Antragsformular, das ausgefüllt zurückgeschickt werden muss.
Tipp: Falls der Antrag von einer dritten Person (z. B. Angehörigen oder Betreuern) gestellt wird, ist eine Vollmacht oder eine gesetzliche Betreuungsbescheinigung erforderlich.
Schritt 2: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Nach Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) für gesetzlich Versicherte oder Medicproof für Privatversicherte, um den Pflegebedarf einzuschätzen.
Wie läuft die Begutachtung ab?
- Terminvereinbarung: Der Gutachter meldet sich telefonisch, um einen Hausbesuch oder eine Video-Begutachtung zu planen.
- Prüfung der Einschränkungen: Der Pflegebedarf wird anhand sechs Begutachtungskriterien überprüft (Mobilität, Selbstversorgung, Kommunikation etc.).
- Gespräch mit Angehörigen und Pflegepersonen: Falls Angehörige oder ein Pflegedienst bereits unterstützen, ist es sinnvoll, dass sie beim Termin anwesend sind.
- Punktevergabe: Der MD vergibt eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100, die über den Pflegegrad entscheidet.
Wie kann man sich auf die Begutachtung vorbereiten?
✔ Pflegetagebuch führen: Notieren Sie mindestens eine Woche lang, welche Unterstützung die pflegebedürftige Person täglich benötigt.
✔ Arztberichte und Diagnosen bereithalten: Diese Unterlagen helfen, die Schwere der Einschränkungen zu untermauern.
✔ Hilfsmittel sichtbar machen: Falls bereits Rollatoren, Pflegebetten oder Inkontinenzhilfen genutzt werden, sollten diese beim Termin sichtbar sein.
Wichtig: Die Begutachtung ist keine Prüfung, sondern eine Einschätzung des tatsächlichen Hilfebedarfs. Seien Sie ehrlich und schildern Sie den Alltag realistisch – auch die schlechten Tage.
Schritt 3: Bescheid der Pflegekasse
Nach der Begutachtung erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten und übermittelt es an die Pflegekasse. Diese entscheidet anschließend über die Einstufung in Pflegegrad 5 und sendet einen schriftlichen Bescheid an die pflegebedürftige Person oder deren Vertreter.
Tipp: Falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, haben Sie einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Hierbei kann eine Pflegeberatung helfen.
Welche Krankheiten treten bei Pflegegrad 5 auf?
Pflegegrad 5 wird meist bei schweren und fortschreitenden Erkrankungen gewährt, darunter:
✔ Endstadium von Demenz (z. B. Alzheimer, vaskuläre Demenz)
✔ Schlaganfall mit vollständiger Lähmung oder Sprachverlust
✔ Parkinson oder Multiple Sklerose im Endstadium
✔ Schwere neurologische Erkrankungen (z. B. ALS, Huntington)
✔ Krebs im fortgeschrittenen Stadium mit vollständiger Bettlägerigkeit
✔ Querschnittslähmung oder Schädel-Hirn-Trauma mit vollständiger Pflegebedürftigkeit
Maximale Unterstützung mit Pflegegrad 5 sichern
Mit Pflegegrad 5 erhalten Betroffene umfassende finanzielle und pflegerische Unterstützung. Neben 990 € Pflegegeld monatlich gibt es Pflegesachleistungen in Höhe von 2.299 €, die für einen ambulanten Pflegedienst genutzt werden können.
Die Lux Pflegedienste unterstützen Sie bei der Beantragung, individuellen Betreuung und optimalen Nutzung Ihrer Pflegeleistungen.
Lesen Sie hierzu auch unseren ausführlichen Pflegegrad-Ratgeber.
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