Pflegegrad 4: Leistungen, Voraussetzungen und Beantragung

Der Pflegegrad 4 wird Menschen mit einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit zuerkannt. Betroffene sind in fast allen Bereichen des Alltags auf Hilfe angewiesen. Sie benötigen oft eine umfassende Betreuung durch pflegende Angehörige, ambulante Pflegedienste oder stationäre Pflegeeinrichtungen.

Mit Pflegegrad 4 stehen Pflegebedürftigen finanzielle Unterstützung, Sachleistungen und Entlastungsangebote zur Verfügung. Der Lux Pflegedienst Berlin bietet professionelle Pflege- und Betreuungsangebote für Menschen mit Pflegegrad 4 und unterstützt Angehörige bei der Antragstellung sowie der optimalen Nutzung der Leistungen.

Erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, Geldleistungen und den Beantragungsprozess für Pflegegrad 4.

Pflegegrad 4 Voraussetzungen

Pflegegrad 4 wird an Menschen vergeben, die aufgrund schwerster gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft auf umfangreiche Hilfe angewiesen sind.

Was muss man bei Pflegegrad 4 nicht mehr können?

Menschen mit Pflegegrad 4 sind in ihrer Selbstständigkeit schwerst eingeschränkt und benötigen in fast allen Lebensbereichen Unterstützung. Dies betrifft sowohl körperliche als auch geistige Fähigkeiten, sodass alltägliche Aufgaben nicht mehr ohne fremde Hilfe bewältigt werden können.

Die Einstufung in Pflegegrad 4 erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD, bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof  (bei privat Versicherten) auf Grundlage eines Punktesystems. Dabei werden verschiedene Lebensbereiche bewertet.

Wie erfolgt die Bewertung?

Der Pflegebedarf wird anhand von sechs Modulen geprüft. Jedes Modul erhält eine bestimmte Gewichtung, da einige Bereiche (z. B. Selbstversorgung) stärker in die Gesamtbewertung einfließen als andere (z. B. Mobilität).

  1. Selbstversorgung (40 % Gewichtung)
    • Waschen, Anziehen, Essen und Toilettengänge sind ohne fremde Hilfe nicht mehr möglich.
    • Starke Inkontinenz erfordert kontinuierliche Unterstützung.
  2. Mobilität (10 % Gewichtung)
    • Die Person kann nicht mehr eigenständig aufstehen, sich hinsetzen oder laufen.
    • Bewegungen müssen aktiv unterstützt oder komplett übernommen werden.
  3. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 % Gewichtung)
    • Orientierung, Erinnerungsvermögen und Sprachfähigkeit sind stark eingeschränkt.
    • Betroffene erkennen Angehörige oft nicht mehr oder können nicht sinnvoll kommunizieren.
  4. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 % Gewichtung)
    • Häufige Unruhe, Angstzustände oder depressive Verstimmungen erschweren den Alltag.
    • Manche Betroffene zeigen aggressives oder unkontrolliertes Verhalten.
  5. Umgang mit krankheitsbedingten Belastungen (20 % Gewichtung)
    • Medizinische Behandlungen wie Injektionen, Infusionen oder Beatmung sind erforderlich.
    • Hilfsmittel (z. B. Sauerstoffgeräte, Katheter) können nicht mehr selbstständig genutzt werden.
  6. Alltagsgestaltung und soziale Kontakte (10 % Gewichtung)
    • Die Person kann keine sozialen Aktivitäten mehr eigenständig ausüben.

Kontakte zu Familie oder Freunden müssen aktiv ermöglicht und begleitet werden.

Was muss man erfüllen, um Pflegestufe 4 zu bekommen?

Die Gesamtbewertung setzt sich aus den einzelnen Punkten der sechs Module zusammen. Für Pflegegrad 4 muss die Endpunktzahl zwischen 70 und 90 liegen.

Tipp: Ein detailliertes Pflegetagebuch, in dem der tägliche Hilfebedarf dokumentiert wird, kann helfen, eine realistische Einschätzung durch den Medizinischen Dienst zu gewährleisten.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Pflegegrad-Begutachtung? Unsere kompetenten Mitarbeiter beim Lux Pflegedienst Berlin beraten Sie unverbindlich!

Pflegegrad 4 Geldleistung für Angehörige

Viele Pflegebedürftige werden zu Hause betreut. Um pflegende Angehörige finanziell zu entlasten, stellt die Pflegeversicherung Pflegegeld und Sachleistungen zur Verfügung.

Wie viel Geld gibt es in Pflegegrad 4?

Ab 2025 haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Pflegegeld in Höhe von 800 Euro monatlich, wenn die Pflege durch Angehörige erfolgt
  • Pflegesachleistungen in Höhe von 1.859 Euro, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt
  • 1.854 Euro für teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege)
  • 1.855 Euro für Kurzzeitpflege pro Jahr
  • Vollstationäre Pflege: 1.775 Euro monatlich als Zuschuss zur Heimunterbringung
  • 131 Euro monatlicher Entlastungsbetrag für Haushaltshilfen oder Alltagsbegleitung

Wichtig: Pflegegeld und Sachleistungen können kombiniert werden, um eine individuelle Betreuung sicherzustellen.

Bei welchen Krankheiten bekommt man Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 wird in der Regel bei schweren und fortschreitenden Erkrankungen zuerkannt, die die Selbstständigkeit stark einschränken und eine umfassende Betreuung erforderlich machen.

 Besonders betroffen sind Personen, die aufgrund chronischer oder degenerativer Krankheitsverläufe nicht mehr in der Lage sind, grundlegende Alltagstätigkeiten ohne fremde Hilfe zu bewältigen.

Zu den häufigsten Erkrankungen, die eine Einstufung in Pflegegrad 4 rechtfertigen, gehören:

  • Fortgeschrittene Demenz (z. B. Alzheimer)
  • Schlaganfall mit schweren Folgeschäden
  • Parkinson im fortgeschrittenen Stadium
  • Multiple Sklerose mit massiven Einschränkungen
  • Schwere Herz- oder Lungenerkrankungen mit Pflegebedürftigkeit
  • Krebserkrankungen im Endstadium

Fortgeschrittene neurologische Erkrankungen

Pflegegrad 4 Haushaltshilfe

Menschen mit Pflegegrad 4 sind auf umfassende Unterstützung im Alltag angewiesen. Neben der medizinischen und pflegerischen Betreuung spielen auch haushaltsnahe Dienstleistungen eine zentrale Rolle, um die Lebensqualität zu erhalten und pflegende Angehörige zu entlasten.

Eine Haushaltshilfe kann Pflegebedürftigen dabei helfen, trotz schwerster Einschränkungen weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung zu leben. Durch die regelmäßige Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wird sichergestellt, dass der Haushalt sauber, ordentlich und funktional bleibt – was für das Wohlbefinden eine entscheidende Rolle spielt.

Welche Aufgaben übernimmt eine Haushaltshilfe?

  • Wohnungsreinigung
    • Staubsaugen, Wischen, Staubwischen
    • Sanitär- und Küchenreinigung
    • Müllentsorgung und allgemeine Ordnung
  • Einkaufshilfen
    • Unterstützung beim Einkaufen oder komplette Übernahme
    • Besorgungen von Medikamenten oder Pflegehilfsmitteln
    • Begleitung zu Arztterminen oder Apotheken
  • Essenszubereitung
    • Planung und Zubereitung von Mahlzeiten
    • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, wenn erforderlich
    • Aufwärmen und Portionieren von Speisen für den Tag
  • Wäschepflege
    • Waschen, Trocknen und Bügeln von Kleidung
    • Wechseln und Reinigen von Bettwäsche

Sortieren und Verräumen der Kleidung

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 können den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro für Haushaltshilfen und Betreuungsleistungen nutzen. Dies wird von der Pflegekasse übernommen, solange die Dienstleistung von einem anerkannten Anbieter erbracht wird.

Wussten Sie schon? Falls der Entlastungsbetrag nicht in voller Höhe genutzt wird, kann er bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und später für Haushaltshilfen eingesetzt werden.

Professionelle Haushaltshilfen von Lux Pflegedienste

Die Lux Pflegedienste bieten qualifizierte und zuverlässige Haushaltshilfen, die speziell auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 abgestimmt sind. Unsere Mitarbeiter übernehmen haushaltsnahe Dienstleistungen professionell und einfühlsam, um die Lebensqualität zu verbessern und pflegende Angehörige zu entlasten.

Pflegegrad 4 beantragen

Die Beantragung erfolgt über die Pflegekasse und umfasst folgende Schritte:

  1. Antrag stellen: Telefonisch oder schriftlich bei der Pflegekasse einreichen.
  2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Ein Prüfer bewertet den Pflegebedarf.
  3. Ergebnis & Bescheid: Die Pflegekasse entscheidet über die Einstufung.

Tipp: Falls der Antrag abgelehnt wird, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Pflegegrad 4 erfolgreich beantragen und Leistungen optimal nutzen

Mit Pflegegrad 4 erhalten Pflegebedürftige umfassende finanzielle und pflegerische Unterstützung. Neben 800 Euro Pflegegeld monatlich gibt es Pflegesachleistungen in Höhe von 1.685 Euro sowie Zuschüsse für Haushaltshilfen, Verhinderungspflege und stationäre Unterbringung.

Die Lux Familienpflege unterstützt Sie bei der Beantragung, individuellen Betreuung und optimalen Nutzung Ihrer Pflegeleistungen. Lesen Sie hierzu auch unseren ausführlichen Pflegegrad-Ratgeber.