Einführung
Der Pflegegrad 3 wird Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit zuerkannt. Betroffene benötigen umfassende Unterstützung im Alltag, sowohl durch pflegende Angehörige als auch durch einen ambulanten Pflegedienst oder stationäre Einrichtungen.
Mit Pflegegrad 3 stehen Betroffenen verschiedene finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung, darunter Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsbeträge. Der Lux Pflegedienst Berlin unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige mit professioneller Beratung und individuellen Pflegeangeboten.
Erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, Leistungen und den Antragsprozess von Pflegegrad 3.
Pflegegrad 3 Voraussetzungen
Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn eine Person schwer in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt ist und regelmäßig Hilfe benötigt.
Was darf man bei Pflegegrad 3 nicht können?
Um Pflegegrad 3 zu erhalten, müssen erhebliche Einschränkungen in mehreren Lebensbereichen vorliegen, darunter:
Eine Person wird in Pflegegrad 3 eingestuft, wenn sie bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof mindestens 47 bis 70 Punkte im Bewertungssystem erhält.
Tipp: Falls der Antrag abgelehnt wird oder die Einstufung nicht den Erwartungen entspricht, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Sind Sie oder ein Angehöriger betroffen? Die Lux Pflegedienste beraten Sie unverbindlich und helfen bei der Antragstellung!
Pflegegrad 3 Geldleistung für Angehörige
Viele Pflegebedürftige werden von Angehörigen betreut. Die Pflegekasse gewährt finanzielle Unterstützung, um die private Pflege zu erleichtern.
Wie viel Geld gibt es für den Pflegegrad 3?
Ab 2025 stehen Betroffenen mit Pflegegrad 3 folgende Leistungen der Pflegeversicherung zu:
- Pflegegeld in Höhe von 599 Euro monatlich für die häusliche Pflege durch Angehörige.
- Pflegesachleistungen in Höhe von 1.497 Euro monatlich für einen ambulanten Pflegedienst.
- Tages- und Nachtpflege: 1.319 Euro monatlich für teilstationäre Betreuung.
- Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 Euro jährlich für vorübergehende stationäre Unterbringung.
- Vollstationäre Pflege: 1.262 Euro monatlich als Zuschuss zur Heimunterbringung.
- 125 Euro Entlastungsbetrag für Haushaltshilfen oder Betreuungsdienste.
Gut zu wissen: Pflegegeld und Sachleistungen können kombiniert werden, um eine individuelle Versorgung sicherzustellen.
Wie viel Pflegegeld gibt es ab 2025 für Pflegegrad 3?
Das Pflegegeld beträgt ab 2025 monatlich 599 Euro. Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann an pflegende Angehörige weitergegeben werden.
Nutzen Sie Ihre Pflegeleistungen optimal – wir helfen Ihnen dabei!
Pflegegrad 3 Haushaltshilfe
Eine Haushaltshilfe kann Pflegebedürftige und Angehörige im Alltag entlasten.
Was kann man bei Pflegestufe 3 alles beantragen?
Pflegegrad 3 bietet weitreichende finanzielle und praktische Unterstützungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es weitere Leistungen, die die Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit so weit wie möglich erhalten sollen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Menschen mit Pflegegrad 3 sind oft nicht mehr in der Lage, alltägliche Haushaltsaufgaben eigenständig zu erledigen. Dazu gehören:
Diese Leistungen können über den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro abgerechnet werden. Zusätzlich kann ein ambulanten Pflegedienst für die Haushaltsunterstützung beauftragt werden.
Hinweis: Die Lux Pflegedienste bieten professionelle Haushaltshilfen, die speziell auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen abgestimmt sind.
Verhinderungspflege (bis zu 1.612 Euro jährlich)
Wenn die Hauptpflegeperson – meist ein Angehöriger – vorübergehend krank, im Urlaub oder aus anderen Gründen verhindert ist, kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
- Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 Euro pro Jahr für eine Ersatzpflege.
- Die Verhinderungspflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine private Ersatzpflegekraft erfolgen.
- Ist die Ersatzpflegeperson ein Angehöriger, der bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist, wird nur das Pflegegeld in Höhe des 1,5-fachen Satzes ausgezahlt.
Zusätzlich kann bis zu 50 % des nicht genutzten Kurzzeitpflegebudgets (806 Euro) auf die Verhinderungspflege übertragen werden – dadurch stehen insgesamt bis zu 2.418 Euro jährlich zur Verfügung.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.000 Euro Zuschuss)
Um das selbstständige Leben zu erleichtern, unterstützt die Pflegeversicherung bauliche Maßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme.
Mögliche Maßnahmen sind:
- Barrierefreie Umbauten im Badezimmer, z. B. ebenerdige Dusche oder Haltegriffe.
- Türverbreiterungen, um Rollstuhlfahrern oder gehbehinderten Personen den Zugang zu erleichtern.
- Treppenlifte oder Rampen, um das Wohnen in der eigenen Wohnung weiterhin zu ermöglichen.
- Sicherheitsmaßnahmen wie Sturzprävention durch rutschfeste Böden.
Tipp: Wenn mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt leben, kann der Zuschuss pro Person beantragt werden, sodass bis zu 16.000 Euro zur Verfügung stehen.
Pflegehilfsmittel (monatlich 40 Euro)
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf einen Zuschuss für Pflegehilfsmittel in Höhe von 40 Euro pro Monat. Diese Mittel helfen, die Pflege zu erleichtern und die Hygiene zu gewährleisten.
Dazu gehören unter anderem Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Schutzschürzen.
Pflegehilfsmittel können direkt bei Sanitätshäusern oder spezialisierten Anbietern bestellt werden. Viele Anbieter bieten kostenlose Pflegehilfsmittel-Pakete an, die direkt nach Hause geliefert werden.
Hat man bei Pflegegrad 3 Anspruch auf eine Haushaltshilfe?
Ja, Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 können den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen nutzen.
Die Lux Pflegedienste bieten anerkannte Haushaltshilfen, die Pflegebedürftige zuverlässig unterstützen.
Pflegegrad 3 beantragen
Der Antrag auf Pflegegrad 3 erfolgt über die Pflegekasse und umfasst folgende Schritte:
- Antrag stellen: Schriftlich oder telefonisch bei der Pflegekasse einreichen.
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Ein Prüfer bewertet die Einschränkungen und vergibt Punkte.
- Ergebnis & Bescheid: Die Pflegekasse entscheidet über die Einstufung.
Tipp: Ein Pflegetagebuch kann helfen, den tatsächlichen Hilfebedarf realistisch darzustellen.
Pflegegrad 3: Sichern Sie sich alle Ihnen zustehenden Leistungen!
Mit Pflegegrad 3 erhalten Pflegebedürftige und Angehörige umfassende finanzielle Unterstützung. Neben 599 Euro Pflegegeld monatlich stehen weitere Pflegesachleistungen, Entlastungsbeträge und Zuschüsse zur Verfügung.
Die Beantragung erfolgt über die Pflegekasse und erfordert eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Eine gute Vorbereitung kann den Prozess erheblich erleichtern. Lesen Sie hierzu auch unseren ausführlichen Pflegegrad-Ratgeber.
Unsere erfahrenen Fachkräfte beim Lux Pflegedienst Berlin helfen Ihnen bei der Antragstellung und bieten individuelle Pflege- und Betreuungsleistungen an.
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