Pflegegrad 2: Leistungen, Voraussetzungen und Beantragung 

Mit Pflegegrad 2 erhalten Personen mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit erstmals direkte finanzielle Unterstützung von der Pflegeversicherung. Neben Pflegegeld und Sachleistungen stehen auch Hilfen für pflegende Angehörige sowie Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zur Verfügung. 

Die Lux Familienpflege unterstützt Pflegebedürftige mit individuellen Betreuungs- und Pflegeangeboten, damit sie trotz Einschränkungen weiterhin ein selbstbestimmtes Leben führen können. Erfahren Sie alles Wichtige über die Voraussetzungen, Leistungen und den Antragsprozess für den Pflegegrad 2.

Pflegegrad 2 Voraussetzungen

Pflegegrad 2 wird an Menschen vergeben, die im Alltag erhebliche Einschränkungen haben und regelmäßige Unterstützung benötigen. Der Medizinische Dienst (MD) bewertet den Grad der Beeinträchtigung anhand eines Punktesystems.

Was darf man bei Pflegegrad 2 nicht mehr können?

Eine Person mit Pflegegrad 2 muss in mehreren Bereichen des täglichen Lebens Unterstützung benötigen. Dazu zählen:

Bewegungseinschränkungen:

z. B. Probleme beim Treppensteigen oder selbstständigen Aufstehen

Kognitive Einschränkungen:

z. B. Schwierigkeiten beim Erinnern, Orientieren oder Verstehen

Herausforderungen in der Selbstversorgung:

z. B. Hilfebedarf beim Anziehen, Waschen oder Essen

Eingeschränkte Alltagsbewältigung:

z. B. Organisation von Terminen oder Haushaltsführung nicht mehr möglich

Die Pflegekasse stuft eine Person in Pflegegrad 2 ein, wenn mindestens 27 Punkte im Bewertungssystem erreicht werden.

Möchten Sie wissen, ob Sie oder Ihre Angehörigen Anspruch auf Pflegegrad 2 haben? Lux Familienpflege berät Sie gerne – unverbindlich und kostenlos!

Pflegegrad 2 Geldleistung für Angehörige

Pflegende Angehörige spielen eine zentrale Rolle bei der Versorgung von Personen mit Pflegegrad 2. Um diese wichtige Arbeit zu unterstützen, gewährt die Pflegekasse finanzielle Leistungen und Entlastungsangebote.

Wie viel Geld bekommt Pflegegrad 2?

Ab 2025 erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 folgende Leistungen:

  • Pflegegeld: 347 Euro im Monat für die häusliche Pflege durch Angehörige.
  • Pflegesachleistungen: 796 Euro im Monat für die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst.
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuungsangebote.
  • Tages- und Nachtpflege: 689 Euro monatlich für die teilstationäre Betreuung.
  • Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 Euro jährlich für vorübergehende stationäre Pflege.
  • Vollstationäre Pflege: 770 Euro monatlich als Zuschuss zur Heimunterbringung.

Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 ab 2025?

Das Pflegegeld für Pflegegrad 2 beträgt ab 2025 monatlich 347 Euro. Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann an pflegende Angehörige weitergegeben werden. Wichtig: Das Pflegegeld kann mit Sachleistungen kombiniert werden, um eine individuelle Versorgung sicherzustellen.

Pflegegrad 2 Haushaltshilfe

Eine Haushaltshilfe kann Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten, indem sie Aufgaben übernimmt, die im Alltag schwerfallen.

Was steht mir bei Pflegestufe 2 alles zu?

Personen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf verschiedene Unterstützungsangebote, darunter:

Haushaltsnahe Dienstleistungen:

Hilfe beim Reinigen, Kochen oder Einkaufen.

Betreuungsangebote:

Unterstützung bei Alltagsaktivitäten und soziale Betreuung.

Verhinderungspflege:

Bis zu 1.612 Euro jährlich, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:

Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro für Anpassungen der Wohnung, wie barrierefreie Umbauten.

 

Hat man bei Pflegegrad 2 Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Ja, Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 können den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen nutzen. Darüber hinaus kann ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden, um Unterstützung im Haushalt zu leisten.

Die Lux Familienpflege ist ein anerkannter Anbieter und bietet qualifizierte Haushaltshilfen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2. Nutzen Sie Ihre Pflegeleistungen optimal und lassen Sie sich jetzt beraten!

Pflegegrad 2 beantragen 

Wer Pflegegrad 2 beantragen möchte, muss einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.

Antragstellung

Der Antrag kann formlos, also ohne ein spezielles Formular, telefonisch oder schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht werden. Nach der Antragstellung sendet die Pflegekasse in der Regel ein offizielles Formular zur weiteren Bearbeitung zu.

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Nachdem der Antrag auf Pflegegrad 2 bei der Pflegekasse eingegangen ist, beauftragt diese den Medizinischen Dienst (MD) (bei gesetzlich Versicherten) oder den Medicproof-Dienst (bei privat Versicherten) mit einer Begutachtung. Ziel der Begutachtung ist es, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person einzuschätzen und festzustellen, ob die Voraussetzungen für Pflegegrad 2 erfüllt sind.

Wie läuft die Begutachtung ab?

  1. Terminvereinbarung: Der Medizinische Dienst setzt sich mit der pflegebedürftigen Person oder den Angehörigen in Verbindung, um einen Hausbesuch oder eine Videobegutachtung zu vereinbaren. Der Termin findet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung statt.

  2. Vorbereitung auf den Termin:

    • Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie den täglichen Pflegebedarf (z. B. Probleme bei der Körperpflege, Mobilität, Ernährung).

    • Vorhandene Arztberichte & Diagnosen bereithalten: Alle relevanten medizinischen Unterlagen können helfen, den Pflegebedarf besser nachzuweisen.

    • Pflegeperson einbeziehen: Falls Angehörige oder ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernehmen, sollten diese beim Termin anwesend sein.

  3. Begutachtung durch den MD-Gutachter:

    • Der Gutachter stellt Fragen zu den täglichen Herausforderungen der pflegebedürftigen Person.

    • Es wird überprüft, in welchen Bereichen die Selbstständigkeit eingeschränkt ist (z. B. Mobilität, Selbstversorgung, Kommunikation).

    • Der Gutachter vergibt Punkte in sechs verschiedenen Modulen, die zusammen den Pflegegrad bestimmen.

  4. Vergabe der Punkte & Pflegegrad-Einstufung: Der Pflegegrad basiert auf einem Punktesystem von 0 bis 100. Für Pflegegrad 2 sind mindestens 27 Punkte erforderlich. Je höher die Punktzahl, desto umfangreicher ist der Pflegebedarf:

    • 12 – 26 Punkte → Kein Pflegegrad

    • 27 – 47 Punkte → Pflegegrad 2

    • Ab 47 Punkte → Pflegegrad 3 oder höher

Ergebnis & Bescheid von der Pflegekasse

Nach der Begutachtung erhält die Pflegekasse das Gutachten und trifft die endgültige Entscheidung. Innerhalb von einigen Wochen erhält die pflegebedürftige Person einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung des Pflegegrads.

Tipp: Falls der Antrag abgelehnt wird oder die Einstufung nicht den Erwartungen entspricht, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Unterstützung bei der Beantragung

Die Lux Familienpflege hilft Ihnen bei allen Fragen rund um die Beantragung des Pflegegrads 2. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 2

Wir haben hier für Sie die wichtigsten Fragen zum Pflegegrad 2 noch einmal übersichtlich zusammengefasst:

Nein, ein neuer Antrag und eine erneute Begutachtung sind erforderlich.

Ja, die Leistungen können bis zu vier Wochen rückwirkend gewährt werden.

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen über den Antrag entscheiden.

Ja, es ist möglich, eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Sachleistungen zu wählen.

Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und eine erneute Prüfung beantragen.

Ihr nächster Schritt: Pflegegrad 2 optimal nutzen

Pflegegrad 2 bietet umfangreiche Leistungen für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen. Neben dem Pflegegeld von 380 Euro monatlich stehen weitere Unterstützungsangebote wie Pflegesachleistungen, Entlastungsbeträge und Zuschüsse für Wohnraumanpassungen zur Verfügung.

Die Beantragung erfolgt über die Pflegekasse und erfordert eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst. Eine gute Vorbereitung, z. B. durch das Führen eines Pflegetagebuchs, kann den Prozess erleichtern.

Für individuelle Beratung und Unterstützung steht Ihnen der Lux Pflegedienst Berlin gerne zur Verfügung. Lesen Sie auch unseren ausführlichen Pflegegrad-Ratgeber.

 

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