Pflegegrad 1: Voraussetzungen, Leistungen und Beantragung

Der Pflegegrad 1 markiert den Einstieg in die Leistungen der Pflegeversicherung und richtet sich an Personen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Obwohl dieser Pflegegrad die niedrigste Stufe darstellt, bietet er dennoch wertvolle Unterstützung für Betroffene und ihre Angehörigen.

Erfahren Sie alles Wichtige über die Voraussetzungen, Leistungen und den Antragsprozess des Pflegegrads 1.

Pflegegrad 1 Voraussetzungen

Um den Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Diese Voraussetzungen sind entscheidend, um festzustellen, ob eine Person Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat.

Was steht mir bei Pflegegrad 1 zu?

Personen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf verschiedene Unterstützungsleistungen, die darauf abzielen, ihre Selbstständigkeit im Alltag zu fördern und zu erhalten. Dazu gehören:

Ein monatlicher Betrag von 131 Euro (Stand 2025), der für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden kann. Dies umfasst beispielsweise Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Pflegehilfsmittel:

Monatlich können bis zu 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel in Anspruch genommen werden.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:

Einmalige Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro für Anpassungen im Wohnumfeld, die die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern, wie beispielsweise der Einbau eines barrierefreien Bades.

Pflegegrad 1: Voraussetzungen, Leistungen und Beantragung

Ein zentraler Aspekt des Pflegegrads 1 ist die finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige. Obwohl direkte Geldleistungen in Form von Pflegegeld erst ab Pflegegrad 2 gewährt werden, gibt es dennoch Möglichkeiten der Entlastung.

Wer bekommt die 131 € bei Pflegegrad 1?

Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro (ehemals 125 Euro) steht dem Pflegebedürftigen zu und dient der Finanzierung von Entlastungsleistungen. Dieser Betrag kann nicht direkt an Angehörige ausgezahlt werden, sondern muss für anerkannte Unterstützungsangebote verwendet werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Tages- und Nachtpflege: Teilstationäre Pflegeangebote, die die Betreuung während bestimmter Tageszeiten sicherstellen.
  • Kurzzeitpflege: Vorübergehende stationäre Pflege, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt.
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag: Leistungen, die die Alltagskompetenz fördern oder die pflegenden Angehörigen entlasten, wie Betreuungsgruppen oder Helferkreise.

Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Betrag zweckgebunden ist und nicht als direkte Geldleistung an die pflegenden Angehörigen ausgezahlt wird.

Pflegegrad 1 Haushaltshilfe

Die Unterstützung im Haushalt spielt eine wesentliche Rolle für die Lebensqualität von Pflegebedürftigen. Personen mit Pflegegrad 1 können verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen, um den Alltag zu erleichtern.

Hat man bei Pflegegrad 1 Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Ja, mit Pflegegrad 1 besteht die Möglichkeit, den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen zu nutzen. Dies umfasst unter anderem:

Reinigungsarbeiten:

Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung.

Einkaufshilfen:

Begleitung oder Übernahme von Einkäufen.

Wäschepflege:

Hilfe beim Waschen und Bügeln der Kleidung.

Es ist wichtig, dass die in Anspruch genommenen Dienstleistungen von anerkannten Anbietern erbracht werden, damit die Kostenübernahme durch die Pflegekasse gewährleistet ist.

Unser Team bei der Lux Familienpflege unterstützt Pflegebedürftige mit qualifizierter Haushaltshilfe, die über den monatlichen Entlastungsbetrag finanziert werden kann. Ob Reinigung, Einkaufshilfe oder Wäschepflege – wir sorgen dafür, dass Sie oder Ihre Angehörigen im Alltag bestens versorgt sind.

Nutzen Sie jetzt Ihre Pflegeleistungen optimal! Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie wir Sie unterstützen können.

Pflegegrad 1 beantragen 

Der Weg zum Pflegegrad 1 beginnt mit einem formellen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse. Ein strukturierter Ansatz erleichtert den Prozess und erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Einstufung.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung

  1. Antrag stellen: Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse und stellen Sie einen formlosen Antrag auf Pflegeleistungen. Dies kann telefonisch, schriftlich oder online erfolgen.
  2. Termin zur Begutachtung: Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung. Ein Gutachter besucht den Antragsteller zu Hause, um den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit zu ermitteln.
  3. Vorbereitung auf den Termin: Führen Sie ein Pflegetagebuch, in dem Sie den Pflegebedarf und die täglichen Herausforderungen dokumentieren. Dies hilft dem Gutachter, ein realistisches Bild der Situation zu erhalten.
  4. Begutachtung: Während des Termins stellt der Gutachter Fragen zum Alltag und überprüft die Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen, wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie die Versorgung im Alltag.
  5. Entscheidung der Pflegekasse: Basierend auf dem Gutachten entscheidet die Pflegekasse über die Zuerkennung des Pflegegrads. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit der Einstufung und den bewilligten Leistungen.

Es ist ratsam, sich frühzeitig über den Prozess zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung durch Pflegeberatungsstellen in Anspruch zu nehmen.

Lux Familienpflege steht Ihnen dabei gerne zur Seite! Wir unterstützen Sie nicht nur mit unseren Betreuungs- und Entlastungsangeboten, sondern helfen Ihnen auch bei Fragen rund um die Beantragung des Pflegegrads 1. So stellen Sie sicher, dass Sie die Ihnen zustehenden Leistungen optimal nutzen.

Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 1

Wir haben für Sie hier die wichtigsten Fragen zum Pflegegrad 1 noch einmal übersichtlich zusammengefasst:

Nein, bei Pflegegrad 1 erfolgt keine direkte Auszahlung von Pflegegeld an den Pflegebedürftigen oder die Angehörigen. Stattdessen steht ein zweckgebundener Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich zur Verfügung, der für bestimmte Unterstützungsleistungen genutzt werden kann.

Der Entlastungsbetrag beträgt seit 2025 monatlich 131 Euro. Dieser Betrag kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden.

Ja, nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden. Danach verfallen sie, wenn sie nicht in Anspruch genommen wurden.

Der Entlastungsbetrag kann für Leistungen wie Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.

Pflegehilfsmittel können direkt bei der Pflegekasse beantragt werden. Dazu müssen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen ein entsprechendes Antragsformular einreichen. Besonders für gesetzlich Versicherte ist es ratsam, sich über Vertragspartner der Pflegekassen zu informieren, um eine reibungslose Kostenübernahme zu gewährleisten.

Da bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld gezahlt wird, gibt es keine direkte finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige. Allerdings können diese entlastet werden, indem der Entlastungsbetrag von 131 Euro für anerkannte Entlastungsangebote genutzt wird, beispielsweise für Alltagsbegleiter oder haushaltsnahe Dienstleistungen.

Nutzen Sie Ihre Ansprüche optimal – Wir beraten Sie gern

Pflegegrad 1 bietet grundlegende Unterstützung für Personen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Auch wenn kein direktes Pflegegeld ausgezahlt wird, gibt es dennoch wertvolle Leistungen wie den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro, Zuschüsse für Wohnumfeldverbesserungen und Pflegehilfsmittel. Angehörige können durch diese Leistungen ebenfalls entlastet werden, indem sie auf unterstützende Angebote zurückgreifen.

Für weiterführende Informationen und individuelle Beratung steht Ihnen der Lux Pflegedienst Berlin jederzeit zur Verfügung. Lesen Sie auch unseren ausführlichen Pflegegrad-Ratgeber, um sich umfassend über das Thema zu informieren.

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