Pflegegeld wird von der Pflegekasse genehmigt, wenn mindestens der Pflegegrad 2 vorliegt.
Mit dem Pflegegeld können Sie die hauswirtschaftliche Versorgung und Pflege selbst in geeigneter Weise sicherstellt, zum Beispiel durch die Hilfe von pflegenden Angehörigen oder Bekannten.
Auf das Pflegegeld hat ausschließlich der Pflegebedürftige, also der Versicherte, einen Anspruch. Die Pflegeperson, die die ehrenamtliche Pflege erbringt, hat auf das Pflegegeld keinen Anspruch. Vielmehr kann der Pflegebedürftige das Pflegegeld frei verwenden, indem er zum Beispiel einem Nachbarn oder Familienangehörigen für die Hilfe im Alltag Geld gibt. Dementsprechend muss auch kein Verwendungsnachweis für das Pflegegeld geführt werden.
Monatlich bekommt man in
- Pflegegrad 2: 332 Euro
- Pflegegrad 3: 573 Euro
- Pflegegrad 4: 765 Euro
- Pflegegrad 5: 947 Euro
Jeder Pflegebedürftige, der keinen professionellen Pflege- oder Betreuungsdienst beauftragt, sondern sich ausschließlich das Pflegegeld in voller Höhe auszahlen lässt, muss mindestens alle 6 Monate eine Pflegeberatung durchführen lassen. Diese Pflegeberatung entfällt, wenn ohnehin regelmäßig ein Pflegedienst im Haus ist.