Entlastungsbetrag Berlin – Unterstützung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

 

Die Pflege von Angehörigen ist eine herausfordernde Aufgabe, die oft mit viel Verantwortung und emotionalem Einsatz verbunden ist. Pflegebedürftige Menschen sowie ihre pflegenden Angehörigen haben jedoch die Möglichkeit, den sogenannten Entlastungsbetrag in Anspruch zu nehmen. Dieser wird auch von der Pflegekasse gewährt und bietet eine wertvolle finanzielle Unterstützung für die Betreuung und Entlastung im Alltag.

Als anerkannter Anbieter in Berlin nach § 45b SGB XI unterstützen wir Sie dabei, diese Leistungen ganz einfach zu nutzen. Wir sorgen dafür, dass Sie und Ihre Angehörigen die notwendige Unterstützung im Alltag erhalten.

✓ Bis zu 131 Euro monatlich, bereits ab Pflegegrad 1

✓ Direktabrechnung mit der Pflegekasse, ganz ohne Vorkasse

✓ Hilfe im Haushalt, stundenweise Betreuung & weitere Leistungen

✓ Beratung zum Entlastungsbetrag, zur Verhinderungspflege & zu Pflegesachleistungen

Was ist der Entlastungsbetrag und wer hat Anspruch darauf?

Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung nach § 45b SGB XI, die zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen gewährt wird. Stand Oktober 2025 beträgt die Maximalhöhe 131 Euro pro Monat.

Der Betrag dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und pflegebedürftigen Menschen Unterstützung im Alltag zu bieten. Dies kann durch professionelle Hilfe, wie die von Lux Familienpflege, oder auch durch Nachbarschaftshelfer und ehrenamtliche Unterstützung geschehen.

Wichtig: Der Entlastungsbetrag kann nur von anerkannten Anbietern im jeweiligen Bundesland direkt mit der Pflegekasse verrechnet werden. Wer stattdessen auf nicht zugelassene Anbieter oder private Helfer zurückgreift, muss die Kosten zunächst selbst tragen und selbst einen Erstattungsantrag stellen.

Voraussetzungen für den Erhalt des Entlastungsbetrags in Berlin

Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben Pflegebedürftige, insofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Nachgewiesene, bestehende Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1 bis 5)

Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad zu.

  • Ambulante Pflege oder Betreuung im häuslichen Umfeld

Die pflegebedürftige Person lebt zu Hause oder in einer betreuten Wohngemeinschaft (keine stationäre Pflegeeinrichtung).

  • Anerkannte Unterstützungsleistungen

Der Betrag darf nur für bestimmte Leistungen eingesetzt werden, z. B. Betreuung, Haushaltshilfe und Nachbarschaftshilfe.

Das Team der Lux Familienpflege berät Sie gerne umfassend und hilft Ihnen, den Antrag korrekt bei Ihrer Pflegekasse einzureichen. So können Sie sicher sein, dass Sie die Ihnen zustehende Entlastung auch wirklich nutzen.

Gut zu wissen: Der Entlastungsbetrag kann auch rückwirkend für das laufende Kalenderjahr geltend gemacht werden.

Entlastungsbetrag Berlin: Diese Leistungen können Sie damit finanzieren

Der Entlastungsbetrag lässt sich ganz individuell nutzen, je nachdem, wo im Alltag Unterstützung gebraucht wird:

  • Niedrigschwellige Betreuungsangebote
  • Hauswirtschaftliche Versorgungsangebote
  • Gruppenangebote wie Bewegungs- und Koordinationsgruppen
  • Unterstützung durch Alltags- oder Pflegebegleiter
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege (bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag die einzige Option zur Finanzierung von teilstationären Leistungen wie Kurzzeitpflege)
  • Ambulante Pflege (teilweise)
  • Unterstützung im Alltag nach Landesrecht (zum Beispiel Nachbarschaftshilfe)

Konkrete Beispiele: So nutzen Pflegebedürftige und Angehörige den Entlastungsbetrag im Alltag

Die folgenden Beispiele zeigen typische Anwendungsfälle für den Entlastungsbetrag:

  • Pflegegrad 1: Wöchentliche Begleitung beim Einkaufen oder bei Erledigungen, da Wege, Treppen oder das Tragen von Taschen zunehmend schwerfallen.
  • Pflegegrad 2: Hilfe bei leichten Tätigkeiten im Haushalt, z. B. beim Wäschewaschen, Staubsaugen oder Aufräumen, wenn bestimmte Aufgaben körperlich bereits zu anstrengend geworden sind.
  • Pflegegrad 3: Regelmäßige Hilfe beim Kochen und bei der Haushaltsführung. So bleibt die Pflegebedürftige möglichst eigenständig, und Angehörige müssen sich nicht zusätzlich um alltägliche Hausarbeiten kümmern.
  • Pflegegrad 4: Stundenweise Betreuung zu Hause, damit die pflegebedürftige Person gut betreut ist, z. B. wenn Angehörige Termine wahrnehmen müssen oder eine Pause benötigen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl passender Leistungen und übernehmen die Direktabrechnung mit der Pflegekasse, ganz ohne dass Sie in Vorkasse gehen müssen. Fragen Sie uns einfach unverbindlich an!

Unsere Angebote als anerkannter Anbieter nach § 45b SGB XI in Berlin

Lux Familienpflege und Seniorenbetreuung in Berlin bietet pflegenden Angehörigen und Pflegebedürftigen zahlreiche Dienstleistungen an, die über den Entlastungsbetrag finanziert werden können. Dazu gehören:

  • Betreuung und Begleitung: Wir unterstützen Pflegebedürftige im Alltag und bieten eine Betreuung, die dabei hilft, soziale Kontakte zu pflegen.
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung: Ob Einkäufe, Reinigung oder Kochen – wir helfen Ihnen, den Haushalt zu meistern.
  • Fensterreinigung als gesondertes Angebot

Dies gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Angehörigen rundum versorgt sind, während Sie sich beruhigt auf Ihre eigenen Verpflichtungen konzentrieren können.

Kosten & Erstattung: So wird bei der Entlastungsbetrag in Berlin abgerechnet

Wie der Entlastungsbetrag berechnet wird und wer direkt mit der Kasse abrechnen darf, ist klar geregelt, hängt aber davon ab, wer die Unterstützung erbringt. Die Abrechnung funktioniert dabei entweder direkt über die Pflegekasse oder erfordert einen Erstattungsantrag.

Abrechnung bei zertifizierten Anbietern in Berlin

Bei anerkannten Anbietern nach § 45b SGB XI wie Lux Familienpflege ist die Abrechnung besonders einfach. Wir übernehmen die Direktabrechnung mit der zuständigen Pflegekasse. Sie müssen also weder selber eine Vorauszahlung leisten noch sich mit der Bürokratie beschäftigen bzw. Anträge auf Rückerstattung stellen.

Unsere Pflegeberater stehen Ihnen auch gerne zur Seite, um den Antrag bei der Pflegekasse zu stellen und sicherzugehen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Dies entlastet nicht nur finanziell, sondern auch organisatorisch.

Abrechnung bei ehrenamtlicher Nachbarschaftshilfe

Auch ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und -helfer können über den Entlastungsbetrag vergütet werden, allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese sind in den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands zu § 45b SGB XI geregelt und umfassen:

  • ein Nachweis über eine entsprechende Schulung
  • eine schriftliche Vereinbarung mit dem Pflegebedürftigen sowie
  • eine Dokumentation über die erbrachten Leistungen.

Da es sich hierbei nicht um einen professionellen, anerkannten Anbieter handelt, müssen die Kosten vorgelegt werden. Die Abrechnung erfolgt daraufhin, indem die pflegebedürftige Person oder Angehörige selbst bei der Pflegekasse den Antrag auf Rückerstattung einreichen, inklusive aller Nachweise.

Abrechnung bei privaten Nachbarschaftshelfern

Private Unterstützung durch Familie, Freunde oder Nachbarn, die nicht geschult sind, ist zwar ebenso erlaubt, jedoch sind die Voraussetzungen für eine Erstattung hier noch strenger. In jedem Fall aber müssen die Leistungen vorfinanziert und selbstständig abgerechnet werden. Die Pflegekasse prüft anschließend individuell, ob die Leistung den gesetzlichen Anforderungen nach § 45b SGB XI entspricht.

Lux Familienpflege in Berlin & Umgebung für die verlässliche Unterstützung von Pflegebedürftigen

Wir von Lux Familienpflege, Ihrem professionellen Pflegedienst in Berlin, sind spezialisiert auf die Betreuung und Entlastung pflegebedürftiger Menschen in ihrer häuslichen Umgebung. Anders als viele herkömmliche Pflegedienste, die minutengenau abrechnen und oft nur für kurze Zeitspannen von 10 bis 20 Minuten verfügbar sind, bietet Lux Familienpflege eine umfassende Rundum-Betreuung an.

Unsere Pflegekräfte kommen dabei zum Beispiel stundenweise, um eine durchgängige und individuelle Versorgung sicherzustellen. Wir sorgen dafür, dass Sie und Ihre Angehörigen in guten Händen sind.

Neben maßgeschneiderte Pflege- und Betreuungsleistungen bieten wir zudem umfassende Dienstleistungen im Haushalt, die über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können. So erhalten Sie genau die Hilfe, die Sie benötigen – ohne zusätzliche finanzielle Belastungen.

Mit Lux Familienpflege steht Ihnen dafür in Berlin ein erfahrener, zertifizierter Partner zur Seite. Gerne unterstützen wir Sie auch beim erfolgreichen Beantragen und Ausschöpfen des Entlastungsbetrags.

FAQ: Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige in Berlin

Das Thema Entlastungsbetrag wirft gerade zu Beginn viele Fragen auf. Nachfolgend haben wir deshalb die häufigsten Fragen für Sie beantwortet.

Ja, der Entlastungsbetrag kann, je nach Pflegekasse, auch bis zu 12 Monate rückwirkend beantragt werden. Dafür müssen die Rechnungen für bereits in Anspruch genommene Pflegeleistungen bei der Pflegekasse eingereicht werden. Die Frist endet in der Regel am 30. Juni des Folgejahres.

Wird der Entlastungsbetrag in einem Kalenderjahr nicht vollständig aufgebraucht, kann der restliche Betrag angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Nach Ablauf der Frist verfällt der Restbetrag endgültig.

Ja. Seit 2025 kann der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro auch für Hilfeleistungen durch Privatpersonen genutzt werden. Die neue Regelung gilt für ehrenamtliche Helfer, Nachbarschaftshelfer, Familienangehörige sowie Freunde und Bekannte, die für die Tätigkeit gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, den Entlastungsbetrag zu erhöhen. Bis zu 40 % der ambulanten Sachleistungen können in sogenannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Anstelle klassischer Grundpflege können dann Leistungen wie individuelle Betreuungsangebote oder Hilfe im Haushalt in Anspruch genommen werden.