Verhinderungspflege – Voraussetzungen, Höhe der Leistung & Antragstellung

Wenn eine private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, kann die notwendige Ersatzpflege für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr über die Verhinderungspflege organisiert und finanziert werden. Anspruch auf diese besteht ab Pflegegrad 2 und wenn die Pflege zu Hause stattfindet. Das gilt auch bei einer bisher kombinierten Pflege durch Angehörige oder Bekannte und einen Pflegedienst.

Wir von Lux Familienpflege unterstützen in solchen Fällen von Pflegeengpässen und übernehmen auf Wunsch die notwendigen Leistungen in den Bereichen Betreuung, Pflege und Haushalt.

Egal, ob stundenweise Unterstützung während privater Termine, tageweise Entlastung, damit Sie sich erholen können, oder eine wochenweise Vertretung aufgrund eines gesundheitlichen Ausfalls: Wir sorgen dafür, dass alles wie gewohnt weiterläuft.

Zudem rechnen wir unsere Leistungen direkt mit der Pflegekasse über die Verhinderungspflege ab, sodass Sie keinen zusätzlichen Aufwand haben.

Sie haben noch Fragen zur Verhinderungspflege?

Nachfolgend erfahren Sie, wer Anspruch auf Verhinderungspflege hat, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie hoch das Budget ist und wie Sie die Leistung beantragen.

Das Wichtigste zur Verhinderungspflege im Überblick

  • Bei der Verhinderungspflege handelt es sich um eine Leistung der Pflegeversicherung, mit der Pflege-, Betreuungs- und hauswirtschaftliche Leistungen finanziert werden können.
  • Die Verhinderungspflege wird gezahlt, wenn die eingetragene Pflegeperson vorübergehend ausfällt, zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder Terminen.
  • Die mit der Verhinderungspflege zu vergütende Ersatzpflege kann von privaten Personen oder durch Pflege-, Betreuungs- und Haushaltsdienste übernommen werden.
  • Das jährliche Budget beträgt bis zu 3.539 Euro (ab 01.07.2025) und kann flexibel für die Verhinderungs- und/oder Kurzzeitpflegeleistungen genutzt werden. Die genaue Höhe der Erstattung hängt davon ab, wer die Ersatzpflege erbringt.
  • Verhinderungspflegeleistungen können im Rahmen des verfügbaren Budgets bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr oder stundenweise in Anspruch genommen werden.
  • Die Verhinderungspflege kann auch mit entsprechenden Nachweisen nachträglich beantragt werden.

Die wichtigsten Fakten zur Verhinderungspflege

Verhinderungspflege
PflegegradAnspruch ab Pflegegrad 2
Voraussetzungen
  • Der Pflegebedürftige wurde bisher zu Hause gepflegt
  • Die eingetragene Pflegeperson fällt vorübergehend aus
Dauer der ErsatzpflegeBis zu 6 Wochen (56 Tage) pro Jahr oder stundenweise
BudgetBis zu 3.539 € pro Jahr (ab 01.07.2025)
KombinationMit Kurzzeitpflege kombinierbar
AntragÜber die Pflegekasse – gerne unterstützen wir von Lux Familienpflege Sie dabei.

Definition: Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, mit der eine Ersatzpflege finanziert werden kann. Sie greift, wenn die eigentliche Pflegeperson vorübergehend ausfällt, und kann zur Pflege und Unterstützung im Alltag sowie im Haushalt genutzt werden. Gesetzlich ist sie in § 39 SGB XI geregelt.

Wie beim Entlastungsbetrag geht es auch hier darum, pflegende Angehörige zu entlasten.

Wer darf Verhinderungspflegeleistungen erbringen und abrechnen?

Im Rahmen der Verhinderungspflege kann die Ersatzpflege durch eine oder mehrere Privatpersonen (zum Beispiel Verwandte, Freunde oder Bekannte) oder durch einen professionellen Anbieter wie einen ambulanten Pflege-, Betreuungs- oder einen Haushaltshilfe-Dienst erbracht werden.

Gerne beraten wir Sie unverbindlich, was für Ihre Situation am sinnvollsten ist.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege in Berlin?

Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause und ganz oder teilweise durch eine private Pflegeperson gepflegt werden.

Normalerweise wird diese Pflegeperson während der Erstbegutachtung festgelegt. Es ist jedoch auch möglich, sie im Nachhinein zu ändern oder zu ergänzen.

Lachende Seniorin und Betreuerin auf dem Sofa – Info zu Voraussetzungen der Verhinderungspflege bei Lux.

Welche Voraussetzungen gelten für die Verhinderungspflege?

Insofern ein Anspruch besteht, müssen für die Verhinderungspflege folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Pflegeperson ist vorübergehend verhindert, zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder Terminen.
  • Es wird eine Ersatzpflege organisiert, entweder durch eine oder mehrere Privatpersonen oder einen professionellen Anbieter.

Die Leistungen werden bei der Pflegekasse beantragt (auch nachträglich bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres möglich).

Wann gilt eine Pflegeperson als verhindert?

Was als Verhinderung gilt, ist nicht im Einzelnen festgelegt. Mögliche Gründe können zum Beispiel Krankheitsausfälle, Freizeitbeschäftigungen, Arztbesuche, Erholungsurlaub, berufliche Termine oder Fortbildungen der Pflegeperson sein.

Budget: Wie hoch ist die Verhinderungspflege?

Das Jahresbudget der Verhinderungspflege, kombiniert mit der Kurzzeitpflege, beträgt bis zu 3.539 Euro (ab 01.07.2025). Inwieweit die Ersatzpflege letztendlich erstattet wird, hängt jedoch davon ab, wer diese übernimmt.

Wichtige Informationen zur Höhe der Erstattung

Wenn professionelle Anbieter oder nicht bis zum zweiten Grad verwandte oder verschwägerte Personen die Ersatzpflege übernehmen, werden die Kosten meistens bis zum vollen Jahresbudget erstattet. Das gilt auch, wenn ein naher Angehöriger (erster Grad oder verschwägert) oder Mitbewohner die Pflege erwerbsmäßig übernimmt.

Insofern es sich um nahe Angehörige oder Personen im selben Haushalt handelt, die die Ersatzpflege nicht erwerbstätig ausüben, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse im Kalenderjahr regelmäßig den für den Pflegegrad des Pflegebedürftigen geltenden Betrag des Pflegegeldes nach § 37 Absatz 1 Satz 3 für bis zu zwei Monate nicht überschreiten. Zusätzlich können nachgewiesene Kosten wie Fahrtkosten oder ein Verdienstausfall erstattet werden.

Neues Entlastungsbudget ab 1. Juli 2025 

Seit dem 1. Juli 2025 werden die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag (Entlastungsbudget) zusammengefasst. Dadurch ist die Höhe von maximal 2.418 Euro auf bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr gestiegen und kann seitdem je nach individuellem Bedarf flexibel für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden.

Was genau hat sich durch das Entlastungsbudget verändert?

Mit der Einführung des Entlastungsbudget entfällt gleichzeitig die bisherige Regelung, dass nur ein Teil der Leistungen für die Kurzzeitpflege in Verhinderungspflege umgewandelt bzw. übertragen werden durfte.

Wer bisher die Verhinderungspflege zum Beispiel stundenweise für eine regelmäßige Unterstützung im Haushalt genutzt hat, kann seit Juli 2025 flexibler und mehr Leistungen in Anspruch nehmen. Eine gute Nachricht also für alle pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 2.

Ebenso war es zuvor so, dass man sechs Monate warten musste, bevor erstmals die Verhinderungspflege beantragt werden konnte. Der Anspruch auf Verhinderungspflege gilt jetzt hingegen direkt ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Pflegegrad ab Pflegegrad 2 bewilligt wurde.

Nutzen Sie jetzt Ihren Anspruch auf das neue Entlastungsbudget und buchen Sie gern unsere Leistungen für Hauswirtschaft, Pflege und Alltagsbegleitung. Unser Pflegedienst, unsere Seniorenbetreuung und unsere Haushaltshilfe sind für Sie da. Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen rund um das Thema Entlastungsbudget.

Welche Leistungen können durch die Verhinderungspflege finanziert werden?

Mit dem Budget der Verhinderungspflege können verschiedene Unterstützungsleistungen teilweise oder vollständig finanziert werden. Dazu zählen pflegerische (Grundpflege), betreuerische und hauswirtschaftliche Leistungen, die im Alltag benötigt werden und ansonsten von der ausgefallenen privaten Pflegeperson übernommen worden wären.

Beispiele für Leistungen, die unter die Verhinderungspflege fallen sind unter anderem

Pflegeleistungen

Grundpflege

  • Körperpflege (z. B. Waschen und Anziehen)
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfe beim Aufstehen, Umlagern und der Toilettennutzung
  • Unterstützung bei der Mobilität

Betreuung

  • Allgemeine Betreuung und Beschäftigung im Alltag
  • Gespräche und Aktivitäten
  • Spaziergänge und Ausflüge
  • Begleitung beim Einkaufen
  • Begleitung zu Terminen

Haushaltshilfe

  • Einkaufen
  • Kochen
  • Putzen und saugen
  • Wäsche waschen
  • Organisation des Haushalts

Welche Leistungen gehören nicht zur Verhinderungspflege?

Die Behandlungspflege ist kein Teil der Verhinderungspflege. Dazu zählen zum Beispiel die Einnahme von Medikamenten, Wundversorgung, Injektionen, Verbandswechsel und andere medizinisch notwendige Maßnahmen. Diese Leistungen müssen von einem Pflegedienst bzw. ausgebildeten Pflegefachkräften durchgeführt werden. Grundlage dafür ist eine ärztliche Verordnung, die mit der Krankenkasse und nicht mit der Pflegekasse abgerechnet wird.

Wie kann Verhinderungspflege genutzt werden?

Die Verhinderungspflege kann stundenweise, tageweise oder für mehrere Wochen genutzt werden.

Beispiel:

Wenn ein pflegender Angehöriger regelmäßige Termine für zwei bis drei Stunden pro Woche hat, kann er ersatzweise jemanden stundenweise mit der Betreuung und Pflege beauftragen.

Je nach Situation des pflegebedürftigen Menschen bietet sich hier ein professioneller Pflegedienst an oder eine private Person übernimmt die Ersatzpflege.

Wie lange ist Verhinderungspflege möglich?

Bis zu acht Wochen bzw. 56 Tage sind als Verhinderungspflege möglich, wenn diese tage- oder wochenweise genutzt werden soll. Wer die Verhinderungspflege stundenweise nutzt, ist nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden. Allerdings darf der Umfang der stundenweisen Ersatzpflege nicht mehr als acht Stunden am Stück pro Tag betragen.

Alternativ als Stichpunkte (unsicher, da KI ja offiziell Fließtext bevorzugt bei kurzen Antworten):

  • Bei stundenweiser Verhinderungspflege: flexibel und nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden, maximal jedoch acht Stunden am Stück pro Tag.
  • Bei tageweiser Verhinderungspflege: insofern 8 Stunden pro Tag oder mehrere Tage hintereinander, maximal jedoch bis zu acht Wochen bzw. 56 Tage pro Jahr.
  • Bei wochenweiser Verhinderungspflege: bis zu acht Wochen bzw. 56 Tage pro Jahr.

Verhinderungspflege beantragen: So funktioniert es

Die Verhinderungspflege können Betroffene und Angehörige in der Regel schnell und unkompliziert selbst bei der jeweiligen Pflegekasse beantragen. Gerne unterstützen wir von Lux Familienpflege aber auch dabei.

Wo muss die Verhinderungspflege beantragt werden?

Die Verhinderungspflege wird bei der Pflegekasse beantragt. Hierzu gibt es bei jeder Pflegekasse entsprechende Formulare.

Wie beantragt man Verhinderungspflege?

Bei der Beantragung muss man im Formular der Pflegekasse angeben, ob die Verhinderungspflege stunden-, tage- oder wochenweise genutzt werden soll und wann.

Wie lässt sich Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege kombinieren?

Die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege lassen sich seit dem 01.07.2025 noch einfacher kombinieren, da beide Leistungen zu einem gemeinsamen Budget zusammengefasst wurden. Dadurch müssen die Leistungen bei einem zu geringem Budget für den jeweiligen Bereich nicht erst noch übertragen werden, sondern lassen sich flexibel aufteilen.

Wie funktioniert der Ablauf mit der Verhinderungspflege bei Lux?

  1. Sie kontaktieren uns für ein kostenloses Erstgespräch, welches entweder direkt bei Ihnen vor Ort oder telefonisch stattfindet.
  2. Im persönlichen Gespräch besprechen wir alle wichtigen Fragen sowie in welchen Bereichen und über welchen Zeitraum hinweg die Verhinderungspflege benötigt wird.
  3. Sobald alles geklärt ist, organisieren wir die Ersatzpflegeleistungen – auch kurzfristig – durch unseren Pflegedienst.
  4. Nach oder während der fortlaufenden Unterstützung rechnen wir den Betrag für unsere Pflege- und Betreuungsleistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Hände einer Pflegekraft stützen die Hände eines Seniors am Gehstock als Symbol für die Kombinationsleistung.

Wie funktioniert die Abrechnung der Verhinderungspflege?

Privaten Personen wird das Geld erstattet bzw. überwiesen, wenn sie die Ausgaben nachweisen können. Hierfür wird ein Stundenlohn angegeben, der im Prinzip von der privaten Person selbst festgelegt werden kann.

Pflege-, Betreuungs- und Haushaltshilfe-Dienste arbeiten hingegen mit festgelegten Stundenpreisen und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

In welchen Berliner Bezirken bieten wir Verhinderungspflege an?

Lux Familienpflege betreut, pflegt und unterstützt pflegebedürftige Menschen im Rahmen der Verhinderungspflege in zahlreichen Berliner Stadtbezirken, darunter Marzahn-Hellersdorf, Hohenschönhausen, Lichtenberg, Köpenick, Weißensee, Friedrichshagen, Treptow und Pankow.

Verhinderungspflege in Berlin: Ersatzpflege durch Lux Familienpflege

Unser engagiertes Team ist darauf spezialisiert, umfassende und einfühlsame Unterstützung zu bieten, damit Senioren ihre Lebensqualität behalten und ihre täglichen Herausforderungen leichter meistern können.

Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Gerne beantworten wir Ihre noch offenen Fragen oder vereinbaren direkt einen Termin für ein persönliches Erstgespräch, um die wichtigsten Details zu den gewünschten Ersatzpflegeleistungen zu besprechen.

Mitarbeiterin vom Pflegedienst Lux hält lächelnd die Hand einer Seniorin bei der Betreuung im Freien.

FAQ: Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Verhinderungspflege.

Ab Pflegegrad 2 kann die Verhinderungspflege genutzt werden. Entweder stundenweise, tageweise oder wochenweise. Voraussetzung ist, dass eine Pflegeperson eingetragen ist und diese vorübergehend verhindert ist.

Die Verhinderungspflege gilt immer für das jeweilige Jahr und muss jährlich neu beantragt werden. Mit den erforderlichen Nachweisen kann sie auch noch im selben Kalenderjahr nachträglich eingereicht werden.

Bei der Verhinderungspflege handelt es sich um ein Jahresbudget, das nicht monatsweise berechnet wird. Aus diesem Grund macht es Sinn, sie zum Jahresbeginn zu beantragen. Sie kann aber auch im Laufe des Jahres angespart werden. Was nicht verbraucht wurde, verfällt allerdings mit Ablauf des Jahres.

Ja. Es gibt zwar einige Pflegekassen, die auf eine jährliche neue Beantragung im Sinne der Entbürokratisierung verzichten. Im Prinzip ist aber jährlich ein Antrag notwendig. Das ist aber nicht aufwändig. Sie können einfach bei Ihrer Pflegekasse anrufen, sich einen Antrag zuschicken lassen, diesen ausfüllen und wieder absenden. Mehr ist nicht notwendig.

Beispiele sind Haushaltshilfe, Fensterreinigung, Körperpflege, Hilfe beim Einkaufen, Mobilitätshilfe, Begleitung zum Arzt, Betreuung und Unterhaltungen.

Ja, das ist jederzeit mit der stundenweisen Verhinderungspflege möglich.

Ja, das ist jederzeit möglich. Sie können zum Beispiel den Fahrservice der Lux Familienpflege in Berlin nutzen und wir rechnen die Leistungen direkt über die Verhinderungspflege mit der Pflegekasse ab.

Die pflegebedürftige Person muss mindestens den Pflegegrad 2 haben, zu Hause gepflegt werden und die Pflegeperson muss ausfallen, zum Beispiel auf Grund von Krankheit oder Urlaub. Im Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege.

Nein, aber das ist auch seit der Einführung des Entlastungsbudgets am 01.07.2025 nicht mehr nötig. Während vorher ein Teil der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen werden konnte, werden die Leistungen jetzt zusammengefasst und haben einen gemeinsamen Jahresbetrag (bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr). Das Budget kann somit flexibel eine oder beide Leistungsbereiche finanzieren, je nach dem individuellen Bedarf.

Ja, bei der stundenweisen Verhinderungspflege wird das Pflegegeld ohne Abstriche gezahlt. Bei einer tageweisen oder wochenweisen Verhinderungspflege wird das Pflegegeld in halber Höhe, also in Höhe von 50 Prozent, weitergewährt.

Der Leistungsanspruch auf die Verhinderungspflege beträgt seit dem 01.07.2025 3.539 Euro pro Jahr, kombiniert mit der Kurzzeitpflege. Es heißt seitdem Entlastungsbudget und bezeichnet die Kombination aus dem Budget der Verhinderungspflege samt Kurzzeitpflege.

Die Verhinderungspflege soll Ersatzpflegeleistungen finanzieren, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, damit die Pflege weiterhin im häuslichen Umfeld stattfinden kann. Die Kurzzeitpflege ist hingegen dafür gedacht, wenn eine pflegebedürftige Person vorübergehend in einer stationären Einrichtung betreut werden muss.

Ja, die Verhinderungspflege lässt sich stunden-, tage- und wochenweise im Rahmen der gewährten Budgets nutzen.

Nein, die Verhinderungspflege kann auch nachträglich beantragt werden. Dies muss jedoch spätestens im auf die Ersatzpflege folgenden Kalenderjahr passieren.