Dauerpflege

Dauerpflege gibt es in der stationären und häuslichen Form. Beim Ersteren wird der Pflegebedürftige in einer stationären Einrichtung rund um die Uhr betreut. Wenn eine pflegebedürftige Person allerdings noch nicht auf die Rund-um-die-Uhr-Pflege angewiesen ist, kann Gebrauch von der häuslichen Dauerpflege gemacht werden.

Hierbei betreut ausgebildetes Pflegepersonal den hilfebedürftigen Senior in dem eigenen Zuhause.
Sie unterstützen die Betroffenen bei der täglichen Grundpflege sowie bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Auf ärztliche Anordnung kann die Pflegekraft beim Verbandswechsel, der Verabreichung von Arzneimitteln oder dem Entsorgen von Tabletten helfen.
Auch Hol- und Bringdienste können zum Angebot des Betreuungsdienstes zählen. So können die Senioren trotz Pflegebedürftigkeit an sozialen und kulturellen Veranstaltungen teilnehmen. Auch Begleitungen zum Arzt sind möglich.

Die anfallenden Sachleistungen rechnet der Pflegedienst direkt mit der zuständigen Pflegekasse ab. Wie hoch der Anteil der Kostenübernahme ist, hängt von dem jeweiligen Pflegegrad ab.