Dauerpflege

Der Begriff Dauerpflege wird im Alltag für eine längerfristige Versorgung verwendet, ist jedoch keine eigenständige Leistung der Pflegeversicherung. Je nach Bedarf kann damit eine dauerhafte häusliche Pflege oder eine vollstationäre Pflege in einer Einrichtung gemeint sein.

Bei der häuslichen Pflege wird die Versorgung durch Angehörige, andere private Pflegepersonen, einen ambulanten Pflegedienst oder eine Kombination verschiedener Hilfen organisiert. Mögliche Leistungen sind Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, der Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel. Ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen gehören zur Behandlungspflege und werden in der Regel über die Krankenkasse abgerechnet.

Eine vollstationäre Pflege kommt infrage, wenn die Versorgung zu Hause nicht mehr ausreichend oder dauerhaft tragfähig organisiert werden kann. In einem Pflegeheim wird die pflegerische Versorgung rund um die Uhr sichergestellt. Die Pflegeversicherung beteiligt sich abhängig vom Pflegegrad mit einem festen Leistungsbetrag an den pflegebedingten Kosten. Unterkunft, Verpflegung und weitere Eigenanteile müssen gesondert berücksichtigt werden.

Welche Form der langfristigen Pflege geeignet ist, hängt von den Wünschen der betroffenen Person, dem Unterstützungsbedarf, der Wohnsituation und den verfügbaren Hilfen ab. Eine Pflegeberatung kann die verschiedenen Möglichkeiten und Kosten gegenüberstellen.