Kurzzeitpflege

Wenn der unter normalen Umständen zuhause betreute Pflegebedürftige vorübergehend auf stationäre Hilfe angewiesen ist, kann er Gebrauch von der Kurzzeitpflege in vollstationären Einrichtungen machen. Kurzzeitpflege kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn zuhause eine Krisensituation entsteht oder pflegende Angehörige eine Zeitlang ausfallen.

Die Leistung der Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege steht unabhängig von der Einstufung allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 in gleicher Höhe zur Verfügung. Pro Kalenderjahr bei einer Inanspruchnahme von bis zu acht Wochen beträgt die Höhe der Leistung beträgt bis zu 1.612 Euro. Personen mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat nutzen, und die im Kalenderjahr noch nicht beanspruchte Verhinderungspflege einsetzen.

Nach Ende der Kurzzeitpflege kann die zu pflegende Person wieder in die gewohnte Pflege in den eigenen vier Wänden wechseln.