Pflegeperson

Eine Pflegeperson ist nach dem Pflegeversicherungsrecht eine Person, die einen pflegebedürftigen Menschen nicht erwerbsmäßig in seiner häuslichen Umgebung versorgt. Häufig handelt es sich um Angehörige, Partnerinnen oder Partner, Freundinnen oder Freunde oder andere nahestehende Menschen. Eine Pflegeperson muss nicht im selben Haushalt leben.

Die Aufgaben können körperbezogene Pflege, Betreuung, Begleitung und Hilfen bei der Haushaltsführung umfassen. Je nach Umfang der Pflegetätigkeit und persönlicher Situation können für die Pflegeperson Leistungen zur sozialen Sicherung infrage kommen, etwa Beiträge zur Rentenversicherung oder Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Pflegekasse prüft die jeweiligen Voraussetzungen.

Private Pflegepersonen haben außerdem Anspruch auf Unterstützung und Entlastung. Dazu gehören Pflegekurse, Beratung, Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie Verhinderungspflege, wenn die Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub, Terminen oder aus anderen Gründen ausfällt. Der Begriff Pflegeperson ist daher nicht mit einer beruflich tätigen Pflegefachkraft gleichzusetzen. Für eine stabile häusliche Versorgung sollte frühzeitig festgelegt werden, wer welche Aufgaben übernimmt und wie eine Vertretung organisiert wird. Auch die Belastung der Pflegeperson sollte regelmäßig im Beratungsgespräch berücksichtigt werden.

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