Im deutschen Sozialgesetzbuch (SGB) sind die wesentlichen Sozialgesetze geregelt. Diese betreffen insbesondere den Bereich Sozialrecht und Sozialversicherung, also zum Beispiel Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sowie Kinder- und Jugendhilfe.
Nachfolgend haben wir den Aufbau des SGB für Sie zusammengefasst und erklären, welche Bücher, Kapitel und Paragrafen für Pflegebedürftige sowie deren Angehörige besonders wichtig sind.

Das Sozialgesetzbuch (SGB) einfach erklärt: Aufbau und Inhalte
Das SGB regelt in 13 Büchern verschiedene Bereiche des sozialen Sicherungssystems in Deutschland, wodurch die grundlegenden Rechte und Voraussetzungen für alle gleich sein sollen.
Jedes der Bücher behandelt dabei unterschiedliche Bereiche mit eigenen gesetzlichen Regelungen. Diese müssen aber letztendlich immer im Gesamten mit den anderen interpretiert und angewendet werden.
Für wen ist das SGB relevant?
Das Sozialgesetzbuch richtet sich vor allem an Menschen, die entweder akut oder chronisch benachteiligt sind. Dazu zählen zum Beispiel Menschen mit Pflegegrad, von Arbeitslosigkeit Betroffene oder Personen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Aber auch Kinder und Jugendliche im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe.
Übersicht: Welche Bereiche regelt das Sozialgesetzbuch?
| SGB | Titel/Bereich | Umfasst unter anderem … |
|---|---|---|
| SGB I (Erstes Buch) | Allgemeiner Teil | Grundgesetze für alle Sozialleistungen |
| SGB II (Zweites Buch) | Grundsicherung für Arbeitsuchende | Bürgergeld und Unterstützung bei Arbeitslosigkeit |
| SGB III (Drittes Buch) | Arbeitsförderung | Arbeitslosengeld, Weiterbildungsanspruch und Jobvermittlung |
| SGB IV (Viertes Buch) | Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung | Beitragsrecht, Versicherungspflicht, Meldeverfahren und Organisation der Sozialversicherung |
| SGB V (Fünftes Buch) | Gesetzliche Krankenversicherung | Behandlungen, Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld und Präventionsleistungen |
| SGB VI (Sechstes Buch) | Gesetzliche Rentenversicherung | Alters-, Erwerbsminderungs- sowie Hinterbliebenenrente und Rehabilitationsleistungen |
| SGB VII (Siebtes Buch) | Gesetzliche Unfallversicherung | Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Rehabilitation und Prävention |
| SGB VIII (Achtes Buch) | Kinder- & Jugendhilfe | Förderung von Kindern und Jugendlichen, Hilfen zur Erziehung sowie Leistungen, die die gesamte Familie unterstützen und entlasten |
| SGB IX (Neuntes Buch) | Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung | Schwerbehindertenrecht, Leistungen zur Teilhabe, Rehabilitation sowie Unterstützung im Schul- und Arbeitsleben |
| SGB X (Zehntes Buch) | Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz | Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren, Bescheide sowie den Datenschutz im Sozialrecht |
| SGB XI (Elftes Buch) | Soziale Pflegeversicherung | Pflegegrade, Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsleistungen und Unterstützung im Alltag |
| SGB XII (Zwölftes Buch) | Sozialhilfe | Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zur Pflege, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege und besondere Lebenslagen |
| SGB XIV (Vierzehntes Buch) | Soziale Entschädigung | Entschädigung für Opfer von Gewalttaten und vergleichbaren Ereignissen, medizinische sowie finanzielle Unterstützung |
Hinweis: Das SGB XIV hat seit dem 1. Januar 2024 das frühere Opferentschädigungsgesetz (OEG) sowie weitere Entschädigungsregelungen abgelöst und zusammengeführt. Ein SGB XIII existiert hingegen nicht, da es nie als eigenes Buch umgesetzt wurde.
Sozialgesetzbuch: Diese Bücher sind für Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf relevant
Gerade wenn man sich nicht so oft mit Gesetzestexten beschäftigt, kann das ganze Thema Anfangs überfordern. Welche Ansprüche bestehen wirklich? Wie ist der eigene individuelle Fall gesetzlich geregelt? Welche Leistungen kommen infrage und an wen kann man sich wenden?
Am Ende müssen Sie nur wissen, wo Sie das finden, was Sie suchen. Nachfolgend haben wir für Sie deshalb eine Übersicht der wichtigsten Bücher und einen groben Überblick darüber, was das für Sie als Betroffener oder Angehöriger bedeutet.
Welche Bücher des Sozialgesetzbuchs betreffen Menschen mit Pflegebedarf im Alter oder durch eine Behinderung?
Die wichtigsten Antworten als Pflegebedürftiger oder Angehöriger finden Sie in vier der insgesamt 13 Bücher:
- SGB V
- SGB IX
- SGB XI
- SGB XII
SGB V (Fünftes Buch): Gesetzliche Krankenversicherung
Das SGB V regelt alle sozialrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die gesetzliche Krankenversicherung und ist mit aktuell 428 Paragrafen recht umfangreich. Es umfasst unter anderem,
- wer unter die Versicherungspflicht fällt,
- welche Pflichten Versicherte haben,
- wer mitversichert werden kann,
- wie Daten übertragen werden und
- unter welchen Voraussetzungen welche Leistungen von der Krankenversicherung übernommen werden.
Gerade für ältere Menschen mit Pflegebedarf und Menschen mit Behinderung oder anderen Einschränkungen sind hier dementsprechend vor allem die Vorschriften zu den konkreten Leistungen, der Versorgung zu Hause, Hilfsmitteln, Reha, Palliativversorgung und besonderen Schutzregelungen interessant.
Besonders relevant sind demnach
- § 2a Leistungen an behinderte und chronisch kranke Menschen
- § 22a Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen
- Kapitel drei
Unter anderem finden sich hier im ersten Titel “Krankenbehandlung” Regelungen zu
- § 27 Krankenbehandlung (allgemein),
- § 21-34 (ausgeschlossenen) Heil- und Hilfsmitteln,
- § 37 häuslicher Krankenpflege,
- § 37b spezialisierter ambulanter Palliativversorgung,
- § 37c außerklinischer Intensivpflege,
- § 38 Haushaltshilfe(-Ansprüchen),
- § 39a–39e Krankenhausbehandlungen, darunter Hospizleistungen und -beratung, Palliativberatung sowie der Übergangspflege im Krankenhaus,
- § 40 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und
- § 43b nichtärztlichen Leistungen für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen.
Im zweiten Titel ist zudem der Bereich “Krankengeld” gesetzlich geregelt.
- Abschnitt 8, § 60 Fahrtkosten (auch Transportkosten)
- Abschnitt 9, § 61-62 Zuzahlungen und Belastungsgrenze
SGB IX (Neuntes Buch): Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Das neunte Sozialgesetzbuch soll Menschen mit Behinderung gleichstellen und fördern. Es betrifft daher ausschließlich diese oder von Behinderung bedrohte Personen und regelt den Anspruch auf Rehabilitation und Teilhabe für ein möglichst selbstbestimmtes Leben.
Wie ist das SGB IX aufgebaut?
Dafür umfasst es unter anderem Regelungen zu den Leistungen zur
- medizinische Rehabilitation (u. a. Krankenbehandlung und Rehabilitation, stufenweise Wiedereingliederung und Förderung zur Selbsthilfe)
- Teilhabe am Arbeitsleben (u. a. Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, Dauer der Leistungen, Arbeitsförderungsgeld sowie Budget für Arbeit und Ausbildung),
- Teilhabe an Bildung sowie zur
- sozialen Teilhabe (u. a. Leistungen für Wohnraum, Assistenzleistungen und Mobilität).
*Zur sozialen Teilhabe zählen unter anderem die Unterstützung im Alltag, beim Wohnen und die gesellschaftliche Teilhabe.
Des Weiteren finden sich im SGB IX die Kapitel
- Erkennung und Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs,
- Koordinierung der Leistungen,
- Beratung,
- Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen,
- Kündigungsschutz und weitere.
Da grundsätzlich alle Kapitel relevant sein können, empfehlen wir einen Blick in das vollständige Inhaltsverzeichnis auf der Seite von “Gesetze im Internet” zum Neunten Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
SGB XI (Elftes Buch): Soziale Pflegeversicherung
Das elfte Sozialgesetzbuch umfasst alle Regelungen zur sozialen Pflegeversicherung und somit auch die damit verbundenen Leistungen bzw. Ansprüche für Menschen mit beantragtem Pflegegrad. Durch die Gesetze sollen Betroffene und ihre Angehörigen finanziell entlastet und in der Pflege unterstützt werden.
Im Buch finden sich demnach unter anderem allgemeine Vorschriften wie wer leistungsberechtigt und wer versicherungspflichtig ist sowie eine Übersicht über die Ansprüche im vierten Kapitel, Abschnitt 3: Leistungen.
Relevant sind dabei vor allem die Teile:
- Leistungen bei häuslicher Pflege (Erster Titel)
- Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege (Zweiter Titel)
- Vollstationäre Pflege (Fünfter Titel)
Weitere besonders relevante Abschnitte in Kapitel 4 sind zudem:
- Abschnitt fünf: Angebote zur Unterstützung im Alltag; Weitere Leistungen bei häuslicher Pflege; Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, des Ehrenamts, der Selbsthilfe und der Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken
- Abschnitt sechs: Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen und in gemeinschaftlichen Wohnformen
SGB XII (Zwölftes Buch): Sozialhilfe
Sozialhilfe und damit auch das SGB XII richten sich nicht direkt an Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftige, jedoch werden genau diese oft benachteiligt.
Im zwölften Buch ist deshalb allgemein geregelt, wie Menschen unterstützt werden, die ihre Grundbedürfnisse des täglichen Lebens nicht aus eigenen Mitteln oder über Leistungen von anderen Sozialleistungsträgern zahlen können. Dadurch sollen alle Menschen Zugang zu den gleichen Rechten und notwendigen sozialen Diensten erhalten, damit eine gleichberechtigte Teilhabe im Sinne der sozialen Inklusion möglich ist.
Das SGB XII regelt dafür unter anderem:
- Drittes Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt (u. a. Bildung und Teilhabe, Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie Gewährung von Darlehen)
- Viertes Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Fünftes Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
- Siebtes Kapitel: Hilfe zur Pflege
- Achtes Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Neuntes Kapitel: Hilfe in anderen Lebenslagen (u. a. Hilfe zur Weiterführung des Haushalts sowie Altenhilfe und Blindenhilfe)
Des Weiteren umfasst das SGB XII auch Bestimmungen für zugelassene Pflegeeinrichtungen sowie die Voraussetzungen, in welchen Fällen Leistungen gewährt werden.
Für viele ist zudem Kapitel elf: Einsatz des Einkommens und des Vermögens relevant. In diesem sind unter anderem die Einkommensgrenzen für die jeweiligen Leistungen, das zu berücksichtigende Vermögen sowie die Einschränkungen bei der Anrechnung festgelegt.
Fazit: Das Sozialgesetzbuch regelt wichtige Ansprüche und Leistungen für ein selbstbestimmtes Leben
Wer einmal weiß, wo er im Sozialgesetzbuch (SGB) nachschauen muss, findet dort Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Leistungen, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zustehen.
Neben Pflegesachleistungen besteht dabei in vielen Fällen sogar Anspruch auf geldwerte Leistungen wie Pflegegeld und Leistungen zur Unterstützung im Alltag und Haushalt.
Gerne unterstützen wir von Lux Familienpflege Sie dabei, diese Ansprüche sinnvoll zu nutzen. Um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten, umfasst unser Angebot
- einen geschulten Pflegedienst,
- Seniorenbetreuung und Alltagsbetreuung in den eigenen vier Wänden sowie
- die stundenweise Unterstützung im Haushalt (Haushaltshilfe).
Diese Leistungen können in der Regel (anteilig) durch den Entlastungsbetrag, im Rahmen der Verhinderungspflege und/oder dem Pflegegeld finanziert werden.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Sozialgesetzbuch (SGB)
Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Sozialgesetzbuch (SGB).
Was ist im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt?
Das SGB besteht aktuell aus 13 Büchern (1-12 und 14), in denen die verschiedenen Bereiche der sozialen Sicherung geregelt sind.
Welches SGB regelt die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit?
Für Menschen mit Pflegebedürftigkeit ist vor allem das SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) relevant. Dort ist unter anderem definiert, was Pflegebedürftigkeit bedeutet und welche Ansprüche Betroffene geltend machen können. Darunter fallen zum Beispiel Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsleistungen.
Wo finde ich die Gesetze zu Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe?
Alle wesentlichen Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung finden sich im SGB IX. Hier ist gesetzlich festgelegt, wer Anspruch auf Unterstützung im Alltag, medizinische Rehabilitation sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben hat und in welchem Rahmen diese gewährt werden.
Welche Ansprüche können Menschen mit Behinderung und Pflegegrad gesetzlich geltend machen?
Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit haben je nach individuellem Fall Anspruch auf verschiedene Leistungen. Dazu gehören zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Hilfsmittel, Leistungen zur Rehabilitation sowie Hilfe zur Pflege. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich vor allem im SGB V (Krankenversicherung), SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe), SGB XI (Pflegeversicherung) und SGB XII (Sozialhilfe).
