Wohnungsanpassung
Eine Wohnungsanpassung verändert die Wohnung so, dass ein pflegebedürftiger Mensch sie sicherer und selbstständiger nutzen kann. Sie kann außerdem die häusliche Pflege erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen.
Mögliche Maßnahmen sind eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe, verbreiterte Türen, Rampen, ein Treppenlift oder eine veränderte Raumaufteilung. Auch kleinere Veränderungen wie das Entfernen von Schwellen oder eine bessere Beleuchtung können sinnvoll sein. Welche Anpassungen benötigt werden, hängt von der Mobilität, der Pflegesituation und den baulichen Gegebenheiten ab.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 können bei der Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Nach dem Stand September 2026 sind bis zu 4.180 Euro je Maßnahme möglich. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen zusammen, kann sich der Gesamtzuschuss unter den gesetzlichen Voraussetzungen erhöhen.
Der Antrag sollte vor Beginn des Umbaus gestellt werden. Sinnvoll sind Kostenvoranschläge und eine kurze Begründung, wie die Maßnahme die Selbstständigkeit verbessert oder die Pflege erleichtert. Beginnen die Arbeiten vor der Genehmigung, besteht das Risiko, dass Kosten nicht übernommen werden. Eine Pflege- oder Wohnberatung kann bei der Planung und Antragstellung unterstützen.
