Familienpflegezeit

Viele Pflegebedürftige haben den Wunsch, auch von der eigenen Familie gepflegt zu werden. Dafür wurde das Modell der Familienpflegezeit entwickelt.

Durch dieses Modell wird dem pflegenden Angehörigen ermöglicht, den Beruf und die Pflege des pflegebedürftigen Familienmitgliedes in Einklang zu bringen.
Hierbei kann der Pflegende einen Antrag auf Familienpflegezeit bei dem Arbeitgeber stellen.

Diese Familienzeit gilt für einen maximalen Zeitraum von zwei Jahren.
Ein Beispiel: Der in Vollzeit arbeitende Angehörige reduziert seine Arbeitszeit auf 50%. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin 75% des Gehaltes aus, auch die Rentenansprüche bleiben in dem Zeitraum erhalten. Nach den zwei Jahren wird die Arbeitszeit automatisch wieder auf 100% gebracht. Allerdings werden so lange die 75% des Gehalts ausgezahlt, bis sein Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Der Arbeitnehmer sollte sich im Vorfeld überlegen, ob er das Modell der Familienpflegezeit in Anspruch nehmen möchte.

Die Pflege eines Angehörigen erfordert trotz Teilzeitbeschäftigung viel Kraft. Meist geht die Pflegebedürftigkeit der Angehörigen über die zwei Jahre hinaus, wodurch sich nach Ende der Familienpflegezeit die erneute Sorge ergibt, wie die Pflege bewerkstelligt werden soll.

Die Familie sollte sich im Vorfelde überlegen, ob die Betreuung und Pflege durch eine externe Seniorenbetreuung nicht besser geeignet ist. Die Lux Seniorenbetreuung hilft hier gern weiter.