Gemeinsamer Jahresbetrag

Der Gemeinsame Jahresbetrag ist ein gemeinsames Budget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Seit dem 1. Juli 2025 müssen Pflegebedürftige die beiden Leistungsbeträge nicht mehr getrennt betrachten. Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 können nach dem Stand September 2026 insgesamt bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr flexibel für beide Leistungsarten einsetzen.

Verhinderungspflege wird genutzt, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend ausfällt oder eine Pause benötigt und die Ersatzpflege zu Hause oder in einer anderen geeigneten Form organisiert wird. Kurzzeitpflege findet dagegen zeitweise in einer stationären Pflegeeinrichtung statt. Jede in Anspruch genommene Leistung verringert das noch verfügbare gemeinsame Budget. Wer beispielsweise einen Teil für Kurzzeitpflege verwendet, kann den verbleibenden Betrag noch für Verhinderungspflege einsetzen.

Das Budget wird nicht automatisch ausgezahlt. Erstattet werden nachgewiesene Kosten im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen. Deshalb sollten Rechnungen, Zahlungsbelege und gegebenenfalls Nachweise über zusätzliche Aufwendungen sorgfältig aufbewahrt werden. Pflegekassen müssen auf Anfrage über den bereits genutzten und den noch verfügbaren Betrag informieren. Da sich Leistungsbeträge ändern können, empfiehlt sich vor einer geplanten Vertretung oder Kurzzeitpflege eine aktuelle Auskunft der Pflegekasse.

Quellen

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