Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung kann eine volljährige und einwilligungsfähige Person schriftlich festlegen, ob sie in bestimmte medizinische Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe einwilligt oder diese ablehnt, falls sie später nicht mehr selbst entscheiden kann.
Damit die Verfügung im konkreten Fall angewendet werden kann, sollten die beschriebenen Lebens- und Behandlungssituationen sowie die gewünschten oder abgelehnten Maßnahmen möglichst eindeutig formuliert sein. Allgemeine Aussagen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ reichen häufig nicht aus. Eine ärztliche Beratung kann helfen, medizinische Folgen und geeignete Formulierungen besser zu verstehen.
Eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden. Sie kann jederzeit formlos widerrufen werden. Eine regelmäßige erneute Unterschrift ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann aber verdeutlichen, dass die Festlegungen weiterhin dem aktuellen Willen entsprechen.
Im Anwendungsfall prüft die vertretungsberechtigte Person, ob die Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, muss dem dokumentierten Willen Geltung verschafft werden. Sinnvoll ist es, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung abzustimmen und auffindbar aufzubewahren.
