Betreuungsverfügung

Im Leben kann es ohne Vorwarnung zu einem Unglück mit einschneidenden Folgen kommen. Zum Beispiel kann ein Schlaganfall dazu führen, dass der betroffene Mensch nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst Entscheidungen zu treffen. Deshalb ist es immer gut, für den Fall der Fälle einen Betreuungsverfügung abzuschließen.  Darin kann man festhalten, wer die Betreuung übernehmen soll.

Im Zweifel kann auch ein gesetzlicher Betreuer vom Gericht bestellt werden, falls keine andere Betreuungsperson benannt wird. In einer Betreuungsverfügung kann man auch festlegen, welche medizinischen Eingriffe nicht gewollt sind. Daran müssen sich sowohl der Betreuer, als auch die behandelnden Ärzte und Pfleger halten. Dafür ist es wichtig, die Wünsche so genau wie möglich aufzuschreiben. Die Betreuungsverfügung muss keine bestimmte Form haben. Da die Pflegebedürftigkeit und Entscheidungsunfähigkeit unvorhergesehen eintreten kann, sollte man die Unterschrift alle ein bis zwei Jahre mit Datum erneuern. Anders als bei der Vorsorgevollmacht muss man nicht voll geschäftsfähig sein. Aufbewahrt werden sollte die Betreuungsverfügung an einem gut zugänglichen Ort, den die nahestehenden Menschen kennen.