Organspendenausweis

Mit einem Organspendenausweis kann eine Person dokumentieren, ob sie nach dem Tod Organe und Gewebe spenden möchte. Möglich sind eine Zustimmung, eine Ablehnung, die Beschränkung auf bestimmte Organe oder Gewebe sowie die Übertragung der Entscheidung auf eine andere Person.

Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr kann eine Person selbst in eine Organ- und Gewebespende einwilligen. Einer Spende widersprechen kann sie bereits ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Eine medizinische Untersuchung vor dem Ausfüllen des Ausweises ist nicht erforderlich. Ob eine Spende tatsächlich möglich ist, wird erst im konkreten Fall nach strengen medizinischen und rechtlichen Vorgaben geprüft.

Der Organspendenausweis sollte gut auffindbar aufbewahrt oder mitgeführt werden. Die Entscheidung kann jederzeit geändert werden. Es ist außerdem sinnvoll, Angehörige darüber zu informieren. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Entscheidung im Organspende-Register zu hinterlegen.

Eine Altersobergrenze für eine Organ- oder Gewebespende gibt es grundsätzlich nicht. Entscheidend sind der Zustand der Organe und Gewebe sowie die medizinische Eignung. Der Ausweis ersetzt keine Patientenverfügung, kann aber ergänzend zu anderen Vorsorgedokumenten genutzt werden.