Medizinischer Dienst

Der Medizinische Dienst unterstützt die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen mit unabhängigen medizinischen und pflegefachlichen Begutachtungen. Die frühere Bezeichnung MDK stand für Medizinischer Dienst der Krankenversicherung. Heute wird grundsätzlich die Bezeichnung Medizinischer Dienst verwendet.

Im Bereich der Pflege prüft der Medizinische Dienst, ob die Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Pflegegrad aus fachlicher Sicht empfohlen wird. Dabei wird betrachtet, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigen kann. Bewertet werden unter anderem Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Selbstversorgung, der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und die Gestaltung des Alltags.

Der Medizinische Dienst stellt den Pflegegrad nicht selbst aus. Er erstellt ein Gutachten und übermittelt seine Empfehlung an die Pflegekasse. Die Pflegekasse trifft anschließend die Entscheidung und versendet den Bescheid. Privat Pflegeversicherte werden üblicherweise durch Medicproof begutachtet.

Weitere Aufgaben des Medizinischen Dienstes betreffen unter anderem Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen und fachliche Stellungnahmen für die Krankenversicherung. Betroffene können sich auf eine Pflegebegutachtung vorbereiten, indem sie ihren tatsächlichen Hilfebedarf dokumentieren und wichtige medizinische Unterlagen bereithalten.