Altersgerechtes Wohnen
Altersgerechtes Wohnen bedeutet, die Wohnumgebung so zu gestalten, dass sie auch bei eingeschränkter Beweglichkeit, nachlassender Kraft oder Pflegebedürftigkeit sicher und möglichst selbstständig genutzt werden kann. Dabei geht es nicht nur um vollständige Barrierefreiheit. Schon kleinere Veränderungen können den Alltag erleichtern und das Sturzrisiko verringern.
Mögliche Maßnahmen sind das Entfernen von Stolperstellen, eine bessere Beleuchtung, Haltegriffe im Bad, rutschhemmende Bodenbeläge, gut erreichbare Schalter oder der Einbau einer bodengleichen Dusche. Bei stärker eingeschränkter Mobilität können breitere Türen, Rampen, ein Treppenlift oder Veränderungen der Raumaufteilung sinnvoll sein. Welche Anpassung benötigt wird, hängt von der persönlichen Situation und der Wohnung ab.
Liegt mindestens Pflegegrad 1 vor, kann die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschussen. Nach dem Stand September 2026 sind bis zu 4.180 Euro je Maßnahme möglich. Der Antrag sollte vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Zusätzlich können abhängig vom Vorhaben weitere Förderprogramme oder Kredite infrage kommen. Da sich diese Programme ändern, sollte die aktuelle Förderung direkt bei der zuständigen Stelle geprüft werden. Eine Pflege- oder Wohnberatung hilft, geeignete Maßnahmen zu planen und Anträge vorzubereiten.
