Behandlungspflege

Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die ärztlich verordnet und zu Hause von qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt werden. Typische Beispiele sind das Verabreichen von Medikamenten, Blutzuckermessungen, Injektionen, Wundversorgung, Kompressionsverbände oder das An- und Ausziehen medizinischer Kompressionsstrümpfe. Ziel ist es, eine ärztliche Behandlung zu sichern, Beschwerden zu lindern oder einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden beziehungsweise zu verkürzen.

Anders als Grundpflege oder Unterstützung im Haushalt wird Behandlungspflege in der Regel über die gesetzliche Krankenversicherung finanziert. Voraussetzung ist normalerweise eine ärztliche Verordnung für häusliche Krankenpflege. Diese wird bei der Krankenkasse eingereicht und muss von ihr genehmigt werden. Welche Maßnahmen übernommen werden und wie lange die Verordnung gilt, hängt von der medizinischen Notwendigkeit und den geltenden Richtlinien ab.

Behandlungspflege kann unabhängig von einem Pflegegrad notwendig sein. Besteht zusätzlich ein Pflegegrad, lassen sich medizinische Versorgung, körperbezogene Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe miteinander kombinieren. Für Betroffene und Angehörige ist wichtig, die Zuständigkeiten zu unterscheiden: Die Krankenkasse trägt medizinisch verordnete Leistungen, während die Pflegekasse für Leistungen der Pflegeversicherung zuständig ist. Ein ambulanter Pflegedienst kann dabei helfen, die verschiedenen Versorgungsbausteine aufeinander abzustimmen.

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