MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen)

Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) ist ein sozialmedizinischer Beratungs- und Gutachtendienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Der MDK ist dafür zuständig, die Pflegebedürftigkeit der gesetzlich Versicherten bei Antragstellung zu überprüfen und daraufhin den Pflegegrad auszustellen.

Außerdem kontrolliert er die Einhaltung von Qualitätsstandards in den Pflegeeinrichtungen.
Im Falle der privaten Pflegeversicherung wird die Pflegebedürftigkeit von der Firma Medicproof übernommen.