Pflegeberatung

Pflegeberatung unterstützt pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dabei, eine passende Versorgung zu planen und Leistungen zu beantragen. Dabei wird der individuelle Hilfe- und Betreuungsbedarf betrachtet. Außerdem werden mögliche Leistungen der Pflegeversicherung, regionale Unterstützungsangebote und sinnvolle Kombinationen erklärt.

Wer Leistungen der Pflegeversicherung erhält oder einen entsprechenden Antrag gestellt hat und erkennbar Beratung benötigt, hat grundsätzlich Anspruch auf individuelle Pflegeberatung. Auf Wunsch können Angehörige oder andere Vertrauenspersonen einbezogen werden. Die Beratung kann auch in der häuslichen Umgebung stattfinden. Ein mögliches Ergebnis ist ein persönlicher Versorgungsplan, der erforderliche pflegerische, medizinische, soziale und entlastende Hilfen zusammenführt.

Pflegeberatung ist besonders hilfreich, wenn erstmals Pflegebedarf entsteht, ein Pflegegrad beantragt oder überprüft werden soll, sich die Situation verändert oder Angehörige an Belastungsgrenzen kommen. Sie kann auch erklären, wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und andere Budgets zusammenspielen. Die Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI ist vom regelmäßigen Beratungseinsatz nach Paragraf 37 Absatz 3 zu unterscheiden. Beide haben beratende Funktionen, verfolgen aber unterschiedliche Anlässe und gesetzliche Anforderungen.

Quellen

Sie müssen angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.