Kombinationsleistung
Die Kombinationsleistung verbindet Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes mit anteiligem Pflegegeld. Sie kommt für pflegebedürftige Menschen der Pflegegrade 2 bis 5 infrage, die zu Hause versorgt werden und ihren Anspruch auf Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpfen. Der nicht genutzte prozentuale Anteil der Sachleistung bestimmt, welcher Anteil des Pflegegeldes noch ausgezahlt wird.
Ein Beispiel: Werden 60 Prozent des monatlichen Budgets für Pflegesachleistungen genutzt, verbleiben grundsätzlich 40 Prozent des jeweiligen Pflegegeldes. Die konkrete Berechnung übernimmt die Pflegekasse. Dadurch lässt sich professionelle Hilfe gezielt mit Unterstützung durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen verbinden.
Die Kombinationsleistung eignet sich besonders, wenn ein Pflegedienst bestimmte Aufgaben übernimmt, während andere Hilfen weiterhin privat organisiert werden. Sie sollte jedoch nicht mit dem Umwandlungsanspruch verwechselt werden. Beim Umwandlungsanspruch kann ein Teil des Sachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden; dies wirkt sich ebenfalls auf das anteilige Pflegegeld aus. Vor einer Änderung der Versorgung ist es sinnvoll, die voraussichtliche Aufteilung mit dem Pflegedienst oder der Pflegeberatung durchzurechnen. So lässt sich vermeiden, dass die spätere Höhe des Pflegegeldes unerwartet von der Planung abweicht.
