Grundpflege
Grundpflege ist ein älterer, weiterhin häufig verwendeter Sammelbegriff für Hilfen bei grundlegenden Verrichtungen des täglichen Lebens. Im heutigen Recht der Pflegeversicherung wird überwiegend von körperbezogenen Pflegemaßnahmen gesprochen.
Dazu gehören beispielsweise Unterstützung beim Waschen, Duschen, Baden, bei der Mund- und Zahnpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Toilettennutzung und bei der Nahrungsaufnahme. Auch Hilfen bei der Bewegung, beim Aufstehen oder beim Wechseln der Position können Teil der Versorgung sein. Pflegefachkräfte sollen dabei nicht automatisch alle Tätigkeiten vollständig übernehmen. Ziel ist es, vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen können von Angehörigen, anderen privaten Pflegepersonen oder einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Bei anerkanntem Pflegegrad kommen dafür abhängig von der Versorgungsform Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombinationsleistung infrage.
Grundpflege ist von medizinischer Behandlungspflege zu unterscheiden. Maßnahmen wie Wundversorgung, Injektionen oder die ärztlich verordnete Medikamentengabe gehören zur häuslichen Krankenpflege und werden in der Regel über die Krankenkasse finanziert.
