Besuchsdienst
Ein Besuchsdienst bietet älteren oder pflegebedürftigen Menschen Gesellschaft und Begleitung im Alltag. Die Besuche können regelmäßig oder nach Bedarf stattfinden. Typische Inhalte sind Gespräche, gemeinsames Vorlesen, Spaziergänge, Gesellschaftsspiele oder die Begleitung bei kleinen Unternehmungen.
Besuchsdienste können Einsamkeit entgegenwirken, soziale Kontakte fördern und den Tagesablauf strukturieren. Gleichzeitig entstehen für pflegende Angehörige planbare Zeiträume, in denen sie andere Aufgaben erledigen oder sich erholen können. Welche Aktivitäten sinnvoll sind, richtet sich nach den Interessen, Fähigkeiten und gesundheitlichen Voraussetzungen der betreuten Person.
Ein Besuchsdienst ist nicht automatisch ein Pflegedienst. Medizinische Behandlungspflege und körperbezogene Pflegemaßnahmen dürfen nur im jeweils zulässigen Rahmen und durch entsprechend qualifizierte Personen erbracht werden. Vor der Beauftragung sollte daher geklärt werden, welche Leistungen tatsächlich angeboten werden.
Bei anerkanntem Pflegegrad können die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen über den Entlastungsbetrag, den Umwandlungsanspruch oder die Verhinderungspflege finanziert werden. Entscheidend ist, ob der Anbieter für die jeweilige Abrechnung zugelassen oder nach Landesrecht anerkannt ist. Kosten und Finanzierung sollten deshalb vor Beginn der Besuche abgestimmt werden.
