Tagespflege

Tagespflege ist eine Form der teilstationären Pflege. Pflegebedürftige Menschen verbringen einen oder mehrere Tage pro Woche in einer Pflegeeinrichtung und kehren anschließend in ihre eigene Wohnung zurück. Dort erhalten sie Betreuung, Mahlzeiten, pflegerische Unterstützung und Angebote zur Beschäftigung oder Aktivierung.

Die Tagespflege kann die häusliche Versorgung ergänzen und pflegende Angehörige entlasten. Sie eignet sich beispielsweise, wenn tagsüber Betreuung benötigt wird, Angehörige berufstätig sind oder regelmäßige soziale Kontakte und eine feste Tagesstruktur hilfreich sind. Viele Einrichtungen bieten einen Fahrdienst für die Hin- und Rückfahrt an.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen und Pflegegeld einen eigenen Anspruch auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbetrag einsetzen. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden nicht immer vollständig von der Pflegeversicherung übernommen.

Tagespflege ist von Kurzzeitpflege zu unterscheiden. Bei der Kurzzeitpflege lebt die pflegebedürftige Person vorübergehend Tag und Nacht in einer stationären Einrichtung. Vor der Anmeldung sollten Kosten, Öffnungszeiten, Betreuungsschwerpunkte, Fahrdienst und verfügbare Plätze geprüft werden.