Das Pflegegeld bekommt eine pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 2. Personen mit dem Pflegegrad 1 bekommen kein Pflegegeld. Sie können aber wie alle anderen pflegebedürftigen Personen den Entlastungsbetrag jeden Monat für die Seniorenbetreuung und ambulante Pflege nutzen. Das Pflegegeld ab Pflegegrad 2 wird dem Pflegebedürftigen von der Pflegekasse jeden Monat direkt auf das Konto überwiesen.

Das Pflegegeld ist steuerfrei. Mit dem Pflegegeld kann man private Hilfe für die Pflege zuhause organisieren, wenn zum Beispiele Angehörige oder Nachbarn im Alltag helfen. Das Pflegegeld kann aber auch für die Alltagsunterstützung durch eine Seniorenbetreuung genutzt werden. Über die Verwendung des Pflegegeldes entscheidet der Pflegebedürftige selbst.

Das Pflegegeld kann auch sehr gut mit Pflegesachleistungen kombiniert werden. Das bietet sich an, wenn man einerseits eine private Person in der häuslichen Pflege einsetzt, und andererseits zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst wie die Lux Familienpflege nutzen möchte, zum Beispiel bei der Körperpflege oder Haushaltshilfe für Senioren. Pflegesachleistungen sind zweckgebunden und werden nicht auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen.

Ein ambulanter Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Grundlage ist ein Pflegevertrag, in welchem die Leistungen festgehalten werden. Wenn zum Beispiel 50 % der Pflegesachleistungen durch den ambulanten Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, werden 50 Prozent des Pflegegeldes weiter ausgezahlt. Je mehr Pflegesachleistungen genutzt werden, desto weniger Pflegegeld wird ausgezahlt.

Im Zuge einer Pflegereform 2021 der Bundesregierung ist geplant, das Pflegegeld zum 1. Juli 2021 um 5 Prozent zu erhöhen. Auch die Pflegesachleistungen sollen dann um 5 Prozent erhöht werden. Im Pflegegrad 2 wären das 16 Euro pro Monat mehr, 27 Euro mehr im Pflegegrad 3, 36 Euro mehr im Pflegegrad 4, 45 Euro mehr im Pflegegrad 5. Auch für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel steigt die Pauschale von 40 auf 60 Euro im Monat. Eine verbindliche gesetzliche Regelung gibt es noch nicht.

Ab 2023 soll das Pflegegeld an die jährlich ermittelte Inflationsrate gekoppelt werden. In der Höhe der steigenden Inflationsrate steigt dann jährlich die Höhe des Pflegegeldes. Letztmals wurde das Pflegegeld 2017 erhöht.

Eine Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen stärkt die ambulante Pflege und macht Sinn, da die meisten Menschen so lange wie möglich im eigenen Zuhause leben möchten. Sie benötigen aber frühzeitig Alltagshilfe und Pflege, damit sie in ihrer Lebenssituation stabil bleiben können. Und nicht zuletzt hilft die ambulante Pflege, die Angehörigen zu entlasten. Welche Änderungen auf die Pflege zukommen, werden wir in den nächsten Monaten genau verfolgen.